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Ausschreibung Kindergarten Marktstraße Dornbirn (pdf, 187KB)

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Wettbewerb „<strong>Kindergarten</strong> <strong>Marktstraße</strong>“<br />

Auslobung<br />

Stadt <strong>Dornbirn</strong>, Rathausplatz 2, A-6850 <strong>Dornbirn</strong><br />

Zahl:<br />

241.03-B2011.A01<br />

Datum: 25.2.2013


- 2 -<br />

1. Allgemeine Bestimmungen<br />

1.1 Wettbewerbsgegenstand<br />

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Objektplanung für einen viergruppigen <strong>Kindergarten</strong><br />

samt Sitzungs- und Büroräumlichkeiten für den Vorarlberger Gemeindeverband und<br />

Tiefgarage.<br />

1.2 Verfahrensart, -grundlagen und -kontrolle<br />

(1) Der Realisierungswettbewerb wird im nichtoffenen Verfahren nach vorheriger<br />

Bekanntmachung durchgeführt.<br />

(2) Auf das Verfahren sind anzuwenden:<br />

1. die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes i.d.g.F. (in der Folge BVergG) für<br />

öffentliche Auftraggeber für den Oberschwellenbereich und die dazu ergangenen<br />

Verordnungen und<br />

2. soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, die Wettbewerbsordnung Architektur<br />

der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Stand 2010 (in der<br />

Folge WOA).<br />

(3) Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten<br />

und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich<br />

der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft und mit Schreiben vom<br />

22.2.2013 ihre Kooperation mit der Ausloberin durch Bekanntgabe der Registernummer<br />

3/13 bekundet.<br />

(4) Für die Kontrolle des Verfahrens ist der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes<br />

Vorarlberg, Römerstraße 22, A-6900 Bregenz, Tel.: 0043 5574 48442, Fax: 0043 5574<br />

48442-60195 zuständig.<br />

1.3 Auftraggeberin und Ausloberin<br />

(1) Auftraggeberin und Ausloberin ist die Stadt <strong>Dornbirn</strong>, Rathausplatz 2, A-6850<br />

<strong>Dornbirn</strong>, vertreten durch Bürgermeister Dipl.-Ing. Wolfgang Rümmele.<br />

(2) Mit der Verfahrensbetreuung und -abwicklung ist das Amt der Stadt <strong>Dornbirn</strong>,<br />

Abteilung Stadtentwicklung und Verkehr, Rathausplatz 2, A-6850 <strong>Dornbirn</strong>, beauftragt. Als<br />

Kontaktperson steht zur Verfügung: Dipl.-Ing. Peter Haas, Tel.: 0043 5572 306-5104, Fax:<br />

0043 5572 306-5018, Email: peter.haas@dornbirn.at.<br />

1.4 Preisgericht und Vorprüfer<br />

(1) Dem Preisgericht gehören an:<br />

1. als Fachpreisrichter: Arch. Dipl.-Ing. Rainer Köberl, Innsbruck (Vorsitzender); Arch.<br />

Dipl.-Ing. Gerhard Sailer, Salzburg (Stellvertretender Vorsitzender), Dipl.-Ing. Markus<br />

Aberer als Leiter der Gruppe Stadtplanung (Schriftführer), Dipl.-Arch. BSA SIA Kurt<br />

Huber, Frauenfeld, Arch. Dipl.-Ing. Florian Nagler, München und Arch. Dipl.-Ing. Heinz<br />

Lang, Salzburg (Ersatz);<br />

2. als Sachpreisrichter: Vizebgm. Mag. Martin Ruepp als zuständiger Stadtrat für<br />

Projektsteuerung, StR. Walter Schönbeck als zuständiger Stadtrat für Hochbau und<br />

Energie, StR. Josef Moosbrugger als zuständiger Stadtrat für Kinder und Familien,


- 3 -<br />

Dr. Roland Andergassen als Leiter der Gruppe Kultur Familien Jugend und Sport und<br />

Dr. Otmar Müller als Geschäftsführer des Gemeindeverbandes;<br />

3. als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht: Ilse Unterhofer, als zuständige<br />

Sachbearbeiterin der Abteilung Kinder und Familien und Andrea Dorner als<br />

<strong>Kindergarten</strong>inspektorin.<br />

(2) Mit der Vorprüfung ist Dipl.-Ing. Manfred Türtscher, <strong>Dornbirn</strong>, beauftragt.<br />

1.5 Preisgelder und Vergütungen<br />

(1) Außer den nachstehenden Preisgeldern werden keine Vergütungen geleistet. Die<br />

Preisgeldsumme beträgt 46.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist<br />

wie folgt aufgeteilt:<br />

1. Preis: 12.000,00 €,<br />

2. Preis: 10.000,00 €,<br />

3. Preis: 8.000,00 € und<br />

vier Anerkennungspreise zu jeweils 4.000,00 €.<br />

(2) In zu begründenden Ausnahmefällen kann durch das Preisgericht eine andere<br />

Aufteilung der Preise und Anerkennungspreise erfolgen. Die Preisgeldsumme wird jedoch<br />

in jedem Fall vergeben.<br />

1.6 Absichtserklärung<br />

Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Anschluss an den Wettbewerb ein<br />

Verhandlungsverfahren gemäß § 30 Abs. 2 Z. 6 BVergG über die Vergabe des<br />

Dienstleistungsauftrages „Objektplanung“ umfassend die Teilleistungen Vorentwurf,<br />

Entwurf, Einreichplanung, Ausführungsplanung und Kostenermittlungsgrundlagen sowie<br />

künstlerische, technische und Teile der geschäftlichen Oberleitung im Sinne der<br />

Leistungsbilder des § 3 Abs. 1-8 des besonderen Teils der Honorarleitlinie für Architekten,<br />

Abschnitt A, Stand 1.12.2004 (HOA-A), mit dem Gewinner des Wettbewerbs<br />

durchzuführen.<br />

1.7 Verwendungs- und Verwertungsrechte<br />

(1) Das Urheberrecht an den eingereichten Projekten verbleibt bei den Verfassern. Alle<br />

Werknutzungsrechte gehen im Falle einer Beauftragung unter Berücksichtigung von Pkt.<br />

1.6 an die Auftraggeberin über.<br />

(2) Das sachliche Eigentum an der zur Umsetzung ausgewählten Wettbewerbsarbeit geht<br />

durch die Bezahlung des Preisgeldes auf die Auftraggeberin über.<br />

1.8 Teilnahmebedingungen<br />

(1) Teilnahmeberechtigt sind die im Auswahlverfahren von Mitgliedern des Preisgerichtes<br />

aufgrund ihrer kreativen Fähigkeiten ausgewählten 22 befugten, zuverlässigen und<br />

leistungsfähigen Bewerber. Die Beteiligung anderer Mitverfasser ist unzulässig.<br />

(2) Der Teilnehmer nimmt alle in der vorliegenden Auslobung enthaltenen Bedingungen<br />

an und verpflichtet sich, bis zur Entscheidung des Preisgerichtes zur Geheimhaltung des<br />

eigenen Projektes.<br />

(3) Als Ausschlussgründe gelten:


- 4 -<br />

1. die im § 68 BVergG genannten Gründe und<br />

2. die im § 2 WOA genannten Gründe.<br />

1.9 Bearbeitungsunterlagen<br />

(1) Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen mit der Auslobung digital zur<br />

Verfügung gestellt:<br />

1. Katasterplan im DWG- und DXF-Format;<br />

2. Gebäude im DWG- und DXF-Format;<br />

3. Luftbild im PDF-Format;<br />

4. Flächenwidmungsplan im PDF-Format;<br />

5. Geometerplan mit Ersichtlichmachung der Baugrenzen im DWG- und DXF-Format<br />

6. Ansichten Kloster im PDF-Format;<br />

7. Ansichten Gemeindehaus im PDF-Format.<br />

(2) Darüber hinaus wird mit Versendedatum 18.3.2013 den Teilnehmern eine<br />

Modellgrundplatte im Maßstab 1:500 zur Verfügung gestellt.<br />

1.10 Inhalt und Form der Wettbewerbsarbeit<br />

(1) Die Wettbewerbsarbeit hat zu enthalten:<br />

1. einen Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung des geplanten und der<br />

umliegenden Bebauung samt Erschließung;<br />

2. die Grundrisse aller Nutzungsebenen im Maßstab 1:200 mit Raumbezeichnungen und<br />

–flächen sowie schematischer Darstellung der Möblierung und im<br />

Erdgeschossgrundriss der Außenanlagen;<br />

3. Systemschnitte im Maßstab 1:200 mit Darstellung des Geländes vor und nach der<br />

Bauführung;<br />

4. alle Ansichten im Maßstab 1:200 mit klarer Darstellung der architektonischen<br />

Gestaltung;<br />

5. einen Bericht mit Erläuterung der städtebaulichen, architektonischen, funktionalen,<br />

ökonomischen, ökologischen und bautechnischen Aspekte;<br />

6. eine nachvollziehbare Berechnung der Nutzfläche, der Bruttogeschossfläche und des<br />

umbauten Raumes nach ÖNORM 1800;<br />

7. ein Baumassenmodell im Maßstab 1:500;<br />

8. sonstige vom Teilnehmer zur Erläuterung des Projektes für notwendig erachtete<br />

graphische Darstellungen und Schriftstücke;<br />

9. einen Verfasserbrief mit Angabe des Namens und der Anschrift des Verfassers bzw.<br />

der Verfasser bei Arbeitsgemeinschaften, ferner des Namens, der Telefonnummer,<br />

der elektronischen Adresse und der Bankverbindung des Bevollmächtigten, und<br />

schließlich der Namen allfälliger Mitarbeiter;<br />

10. ein Verzeichnis der eingereichten Einzelstücke.


- 5 -<br />

(2) Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit sind mit einer Kennzahl, die aus sechs<br />

Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge rechts oben<br />

anzubringen ist, und der Aufschrift „Wettbewerb“ und der Bezeichnung des Wettbewerbes<br />

durch die Ausloberin, zu versehen.<br />

(3) Das Gesamtformat der graphischen Ausarbeitungen darf eine Größe von 150 cm in<br />

der Höhe und 200 cm in der Breite nicht überschreiten. Für Schriftstücke gilt das Format<br />

DIN A4. Das Baumassenmodell ist auf der zur Verfügung gestellten Grundplatte in weißer<br />

Farbe auszuführen.<br />

(4) Die graphischen Ausarbeitungen sind ungefaltet in Papierform und digital in DWGoder<br />

DXF- und PDF-Format abzugeben, die Schriftstücke in Papierform.<br />

(5) Der Verfasserbrief ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen Umschlag<br />

abzugeben, der zusätzlich mit der Aufschrift „Verfasserbrief“ gekennzeichnet ist.<br />

1.11 Rückfragen<br />

(1) Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, die Auslobungs- und Bearbeitungsunterlagen<br />

betreffend, Rückfragen zu stellen. Die Rückfragen sind auf elektronischem Wege an die<br />

Kontaktperson der mit der Verfahrensbetreuung und –abwicklung beauftragten Stelle zu<br />

richten. Die Frist für Rückfragen endet am 18.3.2013.<br />

(2) Die Rückfragen werden von der Ausloberin unter Beiziehung von Mitgliedern des<br />

Preisgerichtes beantwortet. Die Antworten werden allen am Verfahren Beteiligten mitgeteilt<br />

und werden Bestandteil der Auslobung. Die Übermittlung erfolgt auf elektronischem Wege<br />

bis 25.3.2013.<br />

1.12 Einreichung der Wettbewerbsarbeit<br />

(1) Folgende Teile der Wettbewerbsarbeit müssen beim Amt der Stadt <strong>Dornbirn</strong>,<br />

Rathausplatz 2, A-6850 <strong>Dornbirn</strong>, Zimmer 103 eingelangt sein:<br />

1. die graphischen und textlichen Ausarbeitungen bis 6.5.2013, 12:00 Uhr;<br />

2. das Modell bis 21.5.2013, 17:00 Uhr.<br />

(2) Die Teile sind doppelt zu verpacken. Die äußere und innere Verpackung ist mit der<br />

Kennzahl zu versehen. Auf der äußeren Verpackung ist zusätzlich die Aufschrift<br />

„Wettbewerb“ und die Bezeichnung des Wettbewerbes durch die Ausloberin anzubringen.<br />

Bei Einreichung auf dem Postwege ist als Absender die Kammer der Architekten und<br />

Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, A-6020 Innsbruck, anzugeben.<br />

1.13 Beurteilung und Reihung der Wettbewerbsarbeiten<br />

(1) Zur Beurteilung zugelassen werden alle Wettbewerbsarbeiten, die<br />

1. den formalen Bedingungen entsprechen,<br />

2. in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen,<br />

3. termingerecht eingegangen sind und<br />

4. keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.<br />

(2) Die Beurteilung und Reihung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt durch das Preisgericht<br />

aufgrund folgender Kriterien:<br />

1. Dialog mit der Nachbarschaft und Qualität des Außenraumes;


- 6 -<br />

2. äußere und innenräumliche Gestaltungsqualität;<br />

3. Vollständigkeit und Funktionalität des Raumprogrammes;<br />

4. Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Erhaltung.<br />

(3) Jedes Kriterium wird nach dem Schema 10 Punkte für hervorragend und 0 Punkte für<br />

nicht genügend bewertet. Das Wettbewerbsprojekt mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl<br />

erhält den ersten, das Zweitgereihte den zweiten und das Drittgereihte den dritten Preis.<br />

Die nächstgereihten vier Projekte erhalten die Anerkennungspreise. Bei Punktegleichstand<br />

entscheidet das Preisgericht.<br />

(4) Stellt sich bei der Öffnung der Verfasserbriefe heraus, dass der Verfasser eines<br />

ausgezeichneten Projektes auszuschließen ist, rücken die nachfolgenden Projekte nach.<br />

(5) Die Sitzung des Preisgerichtes zur Beurteilung und Reihung der Wettbewerbsarbeiten<br />

findet am 24.5.2013, 9:00 Uhr, statt.<br />

1.14 Bekanntmachung des Wettbewerbsergebnisses<br />

(1) Die Entscheidung des Preisgerichtes wird den Teilnehmern binnen acht Tagen nach<br />

seiner Entscheidung durch Übersendung des Protokolls auf elektronischem Wege<br />

mitgeteilt.<br />

(2) Nach Ablauf der Stillhaltefrist wird das Ergebnis der Kammer der Architekten und<br />

Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg sowie den Medien mitgeteilt und die<br />

Wettbewerbsarbeiten unter Bekanntgabe der Verfasser und der Beurteilung öffentlich<br />

ausgestellt. Ort und Zeitraum der Ausstellung werden den Teilnehmern rechtzeitig<br />

bekanntgegeben.<br />

1.15 Rückstellung von Unterlagen<br />

Die nicht zur Umsetzung ausgewählten Wettbewerbsarbeiten können binnen 14 Tagen<br />

nach dem Ende der Ausstellung bei der mit der Verfahrensbetreuung und –abwicklung<br />

beauftragten Stelle abgeholt werden.


- 7 -<br />

2. Besondere Bestimmungen<br />

2.1 Ausgangslage<br />

(1) Aus dem in Ausarbeitung befindlichen <strong>Kindergarten</strong>konzept ergibt sich die<br />

Notwendigkeit eines viergruppigen <strong>Kindergarten</strong>s im Zentrum von <strong>Dornbirn</strong>. Als optimaler<br />

Standort hat sich der Bereich zwischen Kapuzinerkloster und Gemeindehaus an der<br />

<strong>Marktstraße</strong> herauskristallisiert. Er verbindet hervorragend zentrale Lage mit guter<br />

fußläufiger Erreichbarkeit und vorhandenem Spielplatzangebot. Er bietet die Möglichkeit,<br />

den zusätzlichen Raumbedarf des Gemeindeverbandes in nächster Nähe abzudecken und<br />

das Umfeld durch eine Tiefgarage autofrei und damit wesentlich besser gestalten zu<br />

können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Nahwärmeverbund mit Kloster und<br />

Gemeindehaus umzusetzen.<br />

(2) In diesem Sinne hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 11.12.2012 einen<br />

Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines viergruppigen <strong>Kindergarten</strong>s, samt Sitzungsund<br />

Büroräumlichkeiten für den Vorarlberger Gemeindeverband sowie einer Tiefgarage mit<br />

50 Stellplätzen gefasst, und zur Erlangung eines baukünstlerischen Lösungsvorschlages<br />

die Durchführung eines Wettbewerbes beschlossen.<br />

2.2 Bauplatz und Situationsbeschreibung<br />

(1) Der Standort liegt am südlichen Rand des <strong>Dornbirn</strong>er Zentrums zwischen Stadtstraße<br />

im Osten und <strong>Marktstraße</strong> im Westen bzw. Kapuzinerkloster (<strong>Marktstraße</strong> 49) im Norden<br />

und Gemeindehaus (<strong>Marktstraße</strong> 51) im Süden und ist über die <strong>Marktstraße</strong> erschlossen.<br />

(2) Für die Bebauung steht das im Eigentum der Kapuziner stehende aus dem<br />

Grundstück Nr. 6961/1 herausgeteilte Grundstück Nr. 6961/5, für das der Stadt <strong>Dornbirn</strong><br />

ein Baurecht auf die Dauer von 50 Jahren eingeräumt wird, und die daran südlich<br />

angrenzenden, im Eigentum der Stadt <strong>Dornbirn</strong> stehenden Grundstücke Nrn. .458 und<br />

6964/1 in einer Tiefe, die in etwa durch die nördliche Gebäudeflucht des Gemeindehauses<br />

begrenzt wird, zur Verfügung. Das auf dem Baurechtsgrundstück befindliche<br />

Wirtschaftsgebäude des Klosters wurde mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom<br />

29.6.2011 aus dem Denkmalschutz entlassen und wird wie die Fertigteilgarage und das<br />

Haus <strong>Marktstraße</strong> 51a abgebrochen. Das Grundstück Nr. 6962, das unter anderem mit<br />

zwei unter Naturschutz stehenden Eiben bestockt ist, steht für eine Bebauung nicht zur<br />

Disposition.<br />

(3) Der Bauplatz liegt im Inneren Grünring, der sich vom Villenviertel im Osten bis zum<br />

Schulbezirk im Westen um das Stadtzentrum erstreckt. Die Stadtstraße wurde in den<br />

1980-er Jahren als neue Hauptverkehrsachse errichtet und ist in diesem Bereich beidseitig<br />

mit einer Doppelallee ausgestattet. Die <strong>Marktstraße</strong> als historische Hauptverkehrsachse ist<br />

ein typischer Straßenraum, gesäumt von teils dichter Bebauung aus verschiedenen<br />

Epochen, die in diesem Bereich durch den Klostergarten und Villengärten unterbrochen<br />

wird.<br />

(4) Die Kapuzinerkirche mit südlich angebautem Klostertrakt wurde in den Jahren 1893<br />

bis 94 erbaut und ist durch einen hofartigen Vorplatz zur <strong>Marktstraße</strong> zurückversetzt. Der<br />

Klostertrakt mit Kreuzgang soll zeitgleich mit dem gegenständlichen Vorhaben nach<br />

Plänen von Architekt Leopold Kaufmann saniert werden. Beim Haus <strong>Marktstraße</strong> 51<br />

handelt es sich um ein streng historisches, palaisartiges Gebäude aus der Mitte des<br />

19. Jahrhunderts, das in den 1990-er Jahren nach Plänen von Architekt. Hugo Dworzak für


- 8 -<br />

die Zwecke des Gemeindeverbandes saniert wurde. Erwähnenswert erscheint auch das<br />

östlich der Stadtstraße gelegene Stadtbad, das in den Jahren 2004 bis 2005 nach Plänen<br />

der Architekten Cukrowicz Nachbaur saniert und erweitert wurde und mit dem Staatspreis<br />

Architektur 2008 und anderen Preisen ausgezeichnet wurde.<br />

2.3 Zielsetzungen<br />

(1) Erwartet wird eine architektonisch selbstbewusste Lösung, die das Alte nicht in den<br />

Hintergrund drängt, ökologische Aspekte bei der Materialisierung berücksichtigt,<br />

Überlegungen zur Minimierung des Energieverbrauches einschließt und in Errichtung,<br />

Betrieb und Erhaltung kosteneffizient ist.<br />

(2) Im Sinne des Pflichtenheftes „Energetische Kriterien für städtische Gebäude der Stadt<br />

<strong>Dornbirn</strong>“ darf der Heizwärmebedarf nicht über 20 kWh/m²a liegen.<br />

(3) Folgende Ecktermine für die Planung und Ausführung wurden im Rahmen des<br />

Grundsatzbeschlusses fixiert und gelten als verbindlich:<br />

1. Baubeschluss durch die Stadtvertretung: 12/2013<br />

2. Vergabe der Leistungsbereiche Bauwerk-Rohbau und -Technik: 06/2014<br />

3. Baubeginn: 08/2014<br />

4. Baufertigstellung: 12/2015<br />

5. Bezug: 02/2016<br />

(4) Die approximativen Errichtungskosten gemäß ÖNORM B 1801-1 wurden vom Stadtrat<br />

mit 5,6 Millionen Euro festgelegt. Abzüglich der Honorare, Nebenkosten und Reserven<br />

ergeben sich damit Baukosten gemäß ÖNORM B1801-1 in Höhe von 4,76 Millionen Euro.<br />

Dieser Betrag gilt als Obergrenze und soll im Sinne des Projektes „Ausgewogen 2015“ um<br />

5 % unterschritten werden.<br />

2.4 Vorgaben und Rahmenbedingungen<br />

(1) Alle oben genannten Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der<br />

Stadt <strong>Dornbirn</strong> als Vorbehaltsfläche mit der Basiswidmung Baufläche-Kerngebiet<br />

ausgewiesen. Bebauungsvorschriften im Sinne des § 28 Abs. 3 Raumplanungsgesetz sind<br />

für die Grundstücke nicht festgelegt.<br />

(2) Bei der Planung ist auf die Erhaltung der Freistellung des Klosters und des<br />

Gemeindehauses und die Schaffung geeigneter Freiflächenangebote für Kloster und<br />

<strong>Kindergarten</strong> unter Berücksichtigung des vorhandenen Spielplatzangebotes zu achten<br />

sowie die im Flächenwidmungsplan enthaltene Fußwegverbindung von der <strong>Marktstraße</strong><br />

zur Stadtstraße, die im Zuge des Projektes umgesetzt werden soll, zu berücksichtigen.<br />

(3) Der Baumbestand auf dem Baurechtsgrundstück kann, soweit es für das Projekt<br />

notwendig ist, entfernt werden. Der große Nussbaum östlich des Gemeindehauses auf<br />

dem Grundstück Nr. 6964/1 ist zu erhalten und die Erhaltung durch einen entsprechenden<br />

Bauabstand sicherzustellen.<br />

(4) Die Erschließung des Gebäudes und der Tiefgarage haben über die <strong>Marktstraße</strong> zu<br />

erfolgen. Der Zugang zum Gebäude ist so zu gestalten, dass die Zufahrt sowohl für<br />

Einsatz- als auch Anlieferfahrzeuge gut möglich ist und genügend Platz für das kurzfristige<br />

Abstellen von Kinderwägen und Fahrrädern zur Verfügung steht. Eine gedeckte unter- oder<br />

oberirdische Verbindung zum Gemeindehaus ist nicht erforderlich.


- 9 -<br />

(5) Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Nahwärmeverbund mit Gemeindehaus und<br />

Kloster. Die Wärmeerzeugung erfolgt mit Pellets.<br />

(6) Darüber hinaus ist im Rahmen des Wettbewerbes ein Vorschlag zu unterbreiten, für<br />

1. die Abgrenzung des Klosterareals mittels Klostermauer südseitig des Klosters mit<br />

integriertem Geräteraum mit ca. 20 bis 25 m² und einem überdachtem Vorbereich<br />

ebenfalls in dieser Größe,<br />

2. die neu zu errichtende, LKW-taugliche Erschließung des Klosterareals von der<br />

<strong>Marktstraße</strong> aus und<br />

3. eine Verbindung zwischen Tiefgarage und Kloster auf Höhe des südseitigen<br />

Vorbaues, in den ein Lift eingebaut werden soll.<br />

(7) Im Übrigen sind bei der Planung alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu<br />

beachten, insbesondere das Vorarlberger Baugesetz, sowie alle in Frage kommenden<br />

ÖNORMEN und die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Das<br />

Vorarlberger Baugesetz wird über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes<br />

(www.ris.bka.gv.at) zur Verfügung gestellt.<br />

2.5 Raum- und Funktionsprogramm<br />

(1) Das Gebäude soll über einen gemeinsamen Eingangsbereich erschlossen werden, an<br />

den die einzelnen Funktionsbereiche über eine behindertengerechte Vertikalerschließung<br />

angebunden sind.<br />

(2) Für den viergruppigen <strong>Kindergarten</strong> wird das im Rahmen des <strong>Kindergarten</strong>konzeptes<br />

verabschiedete und in der Praxis bereits bestens bewährte Raumprogramm mit Gruppen-,<br />

Allgemein- und Verwaltungsbereich umgesetzt. Im Interesse der leichten Erreichbarkeit<br />

und der direkten Zugänglichkeit zum Spielplatz sind jedenfalls Teile des <strong>Kindergarten</strong>s im<br />

Erdgeschoss zu situieren.<br />

(3) Die Räumlichkeiten des Gemeindeverbandes umfassen einen Sitzungsbereich mit<br />

Sitzungssaal, Schulungsraum und den erforderlichen Nebenräumen sowie<br />

Büroräumlichkeiten für den verbandseigenen Pflegeheimbetreiber „Benevit“.<br />

(4) Die Tiefgarage hat über maximal 50 Stellplätze zu verfügen, die mit Ausnahme der<br />

dem Kloster zugewiesenen zwei bis drei Plätze bewirtschaftet werden.<br />

Der Raum- und Flächenbedarf ist nachstehender Tabelle zusammengestellt:<br />

Pos. Raumfunktion Anzahl Einzelfl. Gesamtfl.<br />

1.01 Gruppenraum für 23 Kinder 4 60 240<br />

1.02 Abstellfläche zum Gruppenraum als<br />

separater Raum oder begehbarer<br />

Schrank 4 5 20<br />

1.03 Loggia zum Gruppenraum 4 25 100<br />

1.04 Garderobenfläche mit 40 cm Länge pro<br />

Kind in separatem Raum oder in der<br />

Erschließungszone vor dem<br />

Gruppenraum 4 20 80<br />

1.05 Ausweichraum über Erschließungszone<br />

zugänglich 4 30 120


- 10 -<br />

1.06 Sanitärbereich für Kinder mit 5 WCs und<br />

Waschbecken, einer Dusche und einem<br />

Putzraum für jeweils zwei Gruppen 2 30 60<br />

1.07 Bewegungsraum 1 60 60<br />

1.08 Geräteraum zum Bewegungsraum 1 20 20<br />

1.09 Essbereich nach Möglichkeit integriert in<br />

die Erschließungszone 1 60 60<br />

1.10 Nebenraum zum Essbereich für<br />

Speisenaufbereitung und -ausgabe in<br />

Eingangsnähe 1 25 25<br />

1.11 Personalbüro mit 2 Arbeitsplätzen 1 25 25<br />

1.12 Personalaufenthaltsraum für 12 Personen 1 25 25<br />

1.13 Besprechungszimmer 1 15 15<br />

1.14 Sanitärbereich für Personal und Besucher<br />

mit jeweils einem Damen- und Herren-<br />

WC, eines davon behindertengerecht 2 7-8 15<br />

1.15 Lagerraum 1 20 20<br />

1.16 Abstellraum für Außengeräte 1 20 20<br />

1.17 Interne Erschließung ca. 220<br />

1. Nettogeschossfläche <strong>Kindergarten</strong> 1.125<br />

2.01 Sitzungssaal für ca. 30 Personen im Kreis<br />

oder Oval sitzend und bei Bedarf<br />

unterteilbar in 2 gleich große<br />

Besprechungszimmer für jeweils 25<br />

Personen 1 90 90<br />

2.02 Schulungsraum mit 13 EDV-<br />

Arbeitsplätzen 1 45 45<br />

2.03 Foyer in die Erschließungszone integriert 1 60 60<br />

2.04 Garderobe für ca. 50 Personen 1 15 15<br />

2.05 Abstellraum für Möbel und Medien 1 25 25<br />

2.06 Teeküche 1 15 15<br />

2.07 Sanitärbereich mit 4 Sitzstellen für Damen<br />

und 2 Sitzstellen und 2 Urinalstände für<br />

Herren sowie Putzraum 1 35 35<br />

2.08 Geschäftsführung Benevit 1 35 35<br />

2.09 Leitung Finanz- und Rechnungswesen<br />

Benevit 1 25 25<br />

2.10 Pflegeleitung Benevit 1 25 25<br />

2.11 Buchhaltung Benevit mit 2 Arbeitsplätzen 1 25 25


- 11 -<br />

2.12 Qualitätsmanagement Benevit 1 15 15<br />

2.13 Sekretariat Benevit 1 15 15<br />

2.14 Reservebüro Benevit 1 15 15<br />

2.15 Archiv und Lagerraum Benevit 1 25 25<br />

2.16 Serverraum 1 10 10<br />

2.17 Interne Erschließung ca. 90<br />

2. Nettogeschossfläche Gemeindeverband 565<br />

3.01 Windfang und gemeinsame<br />

behindertengerechte Vertikalerschließung ca. 180<br />

3.02 Fahrradraum für ca. 20 Fahrräder im<br />

Erdgeschoss oder Untergeschoss<br />

integriert oder als eigenes Bauwerk im<br />

Bereich der Erschließung 1 25 25<br />

3.02 Tiefgarage mit maximal 50 Stellplätzen ca. 1.250<br />

3.03 Technikzentrale 1 100 100<br />

3.04 Heizraum 1 30 30<br />

3.05 Pelletslager neben dem Heizraum und<br />

von außen leicht erreichbar und gut<br />

befüllbar 1 25 25<br />

3. Nettogeschossfläche Sonstiges 1.610<br />

Nettogeschossfläche Gesamt 3.300

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