Ausschreibung (pdf, 971KB) - architekturwettbewerb
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ARCHITEKTURWETTBEWERB<br />
WOHNBEBAUUNG<br />
WOHNEN IM OBSTGARTEN<br />
Freigabe der Unterlagen (Bauherr/Architektenkammer) : 07.12.2012<br />
Architektenhearing : 18.01.2013<br />
Abgabetermin : 11.03.2013<br />
Sitzung des Preisgerichtes : 03.04.2013<br />
1
ÜBERSICHT<br />
A<br />
Allgemeiner Teil:<br />
A.0 Bauherr<br />
A.1 Abwickler<br />
A.2 Ansprechpartner<br />
A.3 Gegenstand des Wettbewerbes<br />
A.4 Art des Wettbewerbes<br />
A.5 Teilnahmeberechtigung<br />
A.6 Rechtsgrundlagen<br />
A.7 Termine<br />
A.8 Formale Bedingungen und Kennzeichnung<br />
A.9 Beurteilungskriterien<br />
A.10 Preise und Aufwandsentschädigungen<br />
A.11 Absichtserklärung, Beauftragung<br />
A.12 Preisgericht und Vorprüfung<br />
B<br />
Besonderer Teil:<br />
B.1 Umfang der Leistungen<br />
C<br />
Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung:<br />
C.1 Grundlagen<br />
C.2 Grundsätze<br />
C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise<br />
C.4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit<br />
C.5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit<br />
D<br />
Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung:<br />
D.1 Rahmenbedingungen<br />
D.2 Beschreibung des Bauplatzes<br />
D.3 Planungskriterien<br />
D.4 Gebäudenutzung<br />
D.5 Konzeption der Wohneinheiten<br />
D.6 Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage<br />
D.7 Konzeption der Freiflächen- und Grünraumgestaltung<br />
D.8 Zu beachten<br />
E<br />
Beilagen:<br />
E1<br />
E2<br />
E3<br />
E4<br />
Vorentwurfsdatenblatt<br />
Baukosten (Schätzkosten)<br />
Lage und Höhenplan<br />
Flächenwidmungsplan (Auszug)<br />
2
Unterlagen zur Vorentwurfserstellung<br />
Wettbewerbsordnung<br />
A<br />
Allgemeiner Teil:<br />
A.0 Bauherr:<br />
GSG - Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft m.b.H.<br />
4860 Lenzing - Atterseestraße 21<br />
FAX 07672/701-3704 - Tel. 07672/70 13 030 - eMail: office-gsg@lenzing.com<br />
A.1 Abwickler:<br />
LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr.<br />
Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz, Tel.: 0732/9396-232,<br />
Fax: 0732-9396-285, E-Mail: technik@lawog.at.<br />
A.2 Ansprechpartner:<br />
DI Lischka Horst 0732/9396-237 technik@lawog.at<br />
A.3 Gegenstand des Wettbewerbes:<br />
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für eine<br />
Wohnbebauung in Weyregg am Attersee<br />
A.4 Art des Wettbewerbes:<br />
Geladener Architekturwettbewerb<br />
3
A.5 Teilnahmeberechtigung:<br />
A.5.1 Allgemeine Bestimmungen:<br />
Teilnahmeberechtigt sind die 8 geladenen Architekten bzw. deren<br />
Architekturbüro.<br />
1. Arch. DI Peter Gilhofer<br />
Römerstraße 32, 4800 Attnang Puchheim<br />
2. Arch. DI Josef Königsmaier<br />
Seilergasse 8, 4810 Gmunden<br />
3. SPS Architekten ZT.GmbH<br />
Sportplatzstraße 42 OH 123, 5303 Thalgau<br />
4. F2 Architekten ZT GmbH<br />
Kirchengasse 1, 4690 Schwanenstadt<br />
5. Johannes Kaufmann Architektur<br />
Sägestraße 4, 6850 Dornbirn<br />
6. Lorenz plus Partner ZT. Architekten GmbH<br />
Reichenhallerstraße 6, 5020 Salzburg<br />
7. Luger & Maul ZT. GmbH<br />
Bauernstraße 8, 4600 Wels<br />
8. Schremmer Jell ZT GmbH<br />
Ottensheimerstraße 58, 4040 Linz<br />
studio@arch-gilhofer.com<br />
office@architekt-koenigsmaier.at<br />
atelier@sps-architekten.at<br />
office@f2-architekten.at<br />
office@jkarch.at<br />
office@architektur-lorenz.at<br />
office@luger-maul.at<br />
architekten@schrell.at<br />
4
Jeder Teilnehmer ist - gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft - nur<br />
einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss<br />
sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist.<br />
Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung<br />
besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als<br />
empfangsberechtigt auszuweisen.<br />
A 5.2 Mitarbeiter :<br />
Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s.<br />
Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder<br />
Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes<br />
verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt<br />
werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen<br />
des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen.<br />
A.5.3 Ausschließungsgründe :<br />
Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß § 8 WOA, ferner gilt als<br />
Ausschließungsgrund die Nichteinhaltung der Termine und formalen<br />
Bedingungen gemäß Punkt A.8 sowie des Umfangs der Leistungen gemäß<br />
Punkt B.1 durch die Teilnehmer.<br />
A.5.4 Fragebeantwortung :<br />
Fragen sind in schriftlicher Form per e-mail an<br />
DI Lischka Horst technik@lawog.at zu richten.<br />
Im Betreff der Anfrage ist der Hinweis "Wohnen im Obstgarten" anzuführen.<br />
Die Fragen werden, sofern sie termingerecht bis längstens 1 Woche vor dem<br />
Hearing einlangen, im Zuge des Hearings von der Jury beantwortet.<br />
A.6 Rechtsgrundlagen:<br />
Als Wettbewerbsgrundlage gilt diese <strong>Ausschreibung</strong>. Die Auslobungsbedingungen<br />
setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbsauslobung<br />
sowie in Ergänzung der Wettbewerbsordnung Architektur der<br />
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsolenten (WOA), Stand<br />
16.10.2000, soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsauslobung<br />
ergänzt oder abgeändert wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Wettbewerbsauslobung<br />
und der WOA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung<br />
vor. Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren<br />
vorgesehene Fragebeantwortung, soweit diese im Widerspruch zu obig genannten<br />
Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortungen den oben<br />
erwähnten Bestimmungen vor.<br />
Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in<br />
der Wettbewerbsauslobung enthaltenen Bestimmungen an und zur Kenntnis,<br />
dass das Preisgericht endgültig und unanfechtbar entscheidet.<br />
Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Kammer der Architekten und<br />
Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg überprüft und mit<br />
Schreiben vom 07.12.2012 die Kooperation bestätigt.<br />
Gerichtsstand : Vöcklabruck<br />
5
A.7 Termine :<br />
A.7.1<br />
Ein Hearing findet am 18.01.2013, 11.00 Uhr mit anschließender Grundstücksbesichtigung<br />
(sofern erforderlich), statt.<br />
Treffpunkt:<br />
GSG - Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft m.b.H.<br />
4860 Lenzing - Atterseestraße 21<br />
A.7.2 Die Wettbewerbsbeiträge mit den Modellen sind bis 11.03.2013,<br />
12.00 Uhr, anonym, bei folgender Adresse abzugeben:<br />
LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr.<br />
Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz,<br />
Bei persönlicher Übergabe ist vom Teilnehmer eine Empfangsbestätigung<br />
einzufordern.<br />
Achtung!<br />
Per Post, Botendienst o.Ä. (zB EMS, Express, …) übermittelte<br />
Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen<br />
Termin eingelangt sein. Der Wettbewerbsteilnehmer hat<br />
eigenverantwortlich für diesen Umstand Sorge zu tragen. Diese<br />
Zusendungen sind ebenfalls anonymisiert (ohne Absenderangabe), nur<br />
mit der Kennziffer versehen, abzugeben.<br />
Ein nachträgliches Einlangen von Wettbewerbsbeiträgen oder Teilen<br />
hievon führt zum Ausschluss des Projektes. Elektronische Übermittlungen<br />
sind jedenfalls unzulässig.<br />
A.8 Formale Bedingungen und Kennzeichnung:<br />
Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.<br />
Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer sechsstelligen<br />
Kennzahl zu bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück rechts<br />
oben anzubringen.<br />
Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit sind mit der Aufschrift “Wohnen im<br />
Obstgarten“ zu versehen.<br />
Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie<br />
ein undurchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher<br />
außen die Kennzahl trägt und ein Blatt mit Name und Anschrift des<br />
Teilnehmers (Mitglied der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter<br />
enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt<br />
auszuweisen. Der Briefumschlag ist mit der Kennzahl und der Aufschrift<br />
Verfasserblatt zu kennzeichnen.<br />
Das Verfasserblatt hat zusätzlich die Telefonnummer und die Kontonummer des<br />
Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten.<br />
Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere<br />
Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung<br />
Architektenwettbewerb “Wohnen im Obstgarten“ zu<br />
versehen und auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl<br />
anzubringen.<br />
6
A.9 Beurteilungskriterien:<br />
Die zur Durchführung notwendigen Funktionsträger, wie Vorsitzender,<br />
Stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer werden vorab durch Abstimmung<br />
gewählt.<br />
Die Begutachtung und Beurteilung der Wettbewerbsprojekte erfolgt seitens des<br />
Preisgerichtes unter Berücksichtigung Beurteilungskriterien:<br />
Funktionalität<br />
- Die Bewältigung des Raumprogramms und der funktionalen<br />
Zusammenhänge<br />
- Bewältigung der unterschiedlichen Nutzungen und der<br />
Erschließung<br />
-<br />
Wirtschaftlichkeit in der Herstellung und in den Folgekosten.<br />
- Erreichen von möglichst ökonomischen Errichtungs- und<br />
Nutzungskosten<br />
Städtebaulichen und architektonische Lösung.<br />
- Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume,<br />
- Architektonische Qualität und das äußere Erscheinungsbild<br />
- Räumliche Gestaltung der Innenbereiche, identitätsstiftende<br />
Gestaltung des Außenbereiches<br />
- Die Gestaltung der Außenräume und Zugänge<br />
Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der<br />
anwesenden Stimmberechtigten, wobei Stimmenthaltungen dabei nicht<br />
berücksichtigt werden. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾<br />
der stimmberechtigten Preisrichter anwesend sind. Das Preisgericht kann sich<br />
aber durch Beschluss dem Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit und deren<br />
Umfang auferlegen.<br />
Bei Stimmgleichheit hat der Vorsitzende kein Dirimierungsrecht.<br />
7
A.10 Preise und Aufwandsentschädigungen:<br />
Gesamtsumme exkl. MWSt.: € 26.000,--.<br />
A.10.1.Der Betrag beträgt exkl. MWSt. € 26.000,-- und wird wie folgt aufgeteilt:<br />
Erster Preis: € 3.000,-- exkl. MWSt.<br />
Zweiter Preis: € 2.000,-- exkl. MWSt.<br />
Dritter Preis: € 1.000,-- exkl. MWSt.<br />
Darüber hinaus erhält jeder Verfasser der seine Arbeiten termingerecht und<br />
vollständig beim Abwickler hinterlegt, eine Aufwandsentschädigung in der Höhe<br />
von 2.500€ exkl. MWSt.<br />
Das Preisgericht behält sich das Recht vor, eine andere Aufteilung der Preise<br />
vorzunehmen, ohne dass dadurch der ausgesetzte Gesamtbetrag geändert wird.<br />
Vom Teilnehmer beigezogene Sonderfachleute, wie Haustechnikplaner, Statiker,<br />
Bauphysiker oder andere werden nicht automatisch übernommen. Deren<br />
Aufwendungen und Kosten werden nicht vergütet bzw. sind mit Preisen und<br />
Aufwandsentschädigungen abgegolten.<br />
Die Ausbezahlung der Preise und Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer und<br />
Beteiligte erfolgt nach positivem Abschluss des Wettbewerbs- und<br />
Verhandlungsverfahrens.<br />
A.11 Absichtserklärung, Beauftragung:<br />
Im Falle der Realisierung des Projektes beabsichtigt der Auslober den Verfasser<br />
des mit dem ersten Platz (Sieger) ausgezeichneten Projektes mit den weiteren<br />
Planungsleistungen auf Basis der Honorarleitlinien für Architekten HOA Auflage<br />
2004 zu beauftragen. Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein<br />
Rechtsanspruch auf Beauftragung der genannten Planungsleistungen.<br />
Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese allfällige Beauftragung erfolgt<br />
im anschließenden Verhandlungsverfahren.<br />
Vom Bauherrn aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen<br />
verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes sowie<br />
Empfehlungen des Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu<br />
berücksichtigen.<br />
Der Teilnehmer und dessen allfällige Rechtsnachfolger sind verpflichtet, derartige<br />
Abweichungen von den Wettbewerbsarbeiten zu gestatten und umzusetzen.<br />
Der mit der Planung beauftragte Preisträger muss, unabhängig vom Ort seines<br />
tatsächlichen Kanzleisitzes, gewährleisten, dass er im Rahmen der<br />
Projektsabwicklung ohne zusätzlichen Kostenaufwand für den Bauherrn in einem<br />
für die reibungslose Projektabwicklung ausreichenden Maß vor Ort und auch zu<br />
entsprechenden Besprechungen in Lenzing verfügbar ist und auch über<br />
ausreichendes Personal vor Ort verfügt und hat dafür entsprechende<br />
Vorkehrungen zu treffen, z.B.: Eröffnung eines Büros, Zusammenarbeit mit<br />
einem ortsansässigen Partner oder sonst geeignete Maßnahmen.<br />
8
Anrechnung des Preisbetrages:<br />
Wird ein Preisträger mit der Durchführung der Planungsleistung zur Ausführung<br />
des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt, wird der als Preis zuerkannte<br />
Betrag auf das Honorar angerechnet. Es sei denn, dass der Vorentwurf aus<br />
Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, grundlegend verändert<br />
werden muss.<br />
Veröffentlichungen, geistiges Eigentum, Rückstellung von Unterlagen:<br />
Der Abwickler bzw. der Bauherr besitzt das Recht der Veröffentlichung der<br />
Wettbewerbsarbeiten, die jeweiligen Projektverfasser werden unter Nennung<br />
allfälliger Mitarbeiter dabei genannt. Dieses Recht steht auch jedem<br />
Wettbewerbsteilnehmer für seine Wettbewerbsarbeit zu. Das geistige Eigentum<br />
an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen verbleibt in vollem Umfang den<br />
Wettbewerbsteilnehmern, worin auch das Recht anderweitiger Verwertung<br />
eingeschlossen ist.<br />
Das sachliche Eigentumsrecht an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen<br />
geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung bzw. des Preisgeldes auf<br />
den Bauherrn über. Alle übrigen eingereichten Wettbewerbsunterlagen können<br />
von den Teilnehmern nach Abschluss des gesamten Verfahrens abgeholt<br />
werden. Der Ort der Übergabe wird allen Teilnehmern bekannt gegeben. Werden<br />
die Wettbewerbsbeiträge nicht innerhalb des angekündigten Zeitraumes<br />
abgeholt, gehen diese in das Eigentum des Bauherrn über.<br />
A.12 Preisgericht und Vorprüfung:<br />
Zusammensetzung des Preisgerichtes:<br />
Fachpreisrichter:<br />
Arch. DI Ludwig Kofler<br />
Arch. DI Wolfgang Mühlbachler<br />
Sachpreisrichter:<br />
Brgm. Klaus Gerzer<br />
Helmut Weigert<br />
Berater (ohne Stimmrecht)<br />
Ing. Stefan Haubenwallner<br />
Dr. Otto Ramsenthaler<br />
DI Helga Gamerith<br />
Ersatz:<br />
Arch. DI Christoph Karl<br />
Arch. DI Andreas Dworschak<br />
Ersatz:<br />
Manfred Auer<br />
Bmst. Ing. F. Lohninger<br />
Vorprüfung:<br />
DI Lischka Horst<br />
Projektmanagement Technik LAWOG<br />
9
A<br />
Besonderer Teil:<br />
B.1 Umfang der Leistungen:<br />
<br />
<br />
Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der<br />
Gebäude und Außengestaltung (Grünanlagen, Plätze, Wege und<br />
Verkehrsflächen und Anbindungen).<br />
Grundrisse im M 1:200 für alle Geschosse (bzw. Regelgeschosse) mit<br />
Raumbezeichnungen, Flächenangaben und Hauptabmessungen sowie<br />
unterschiedlicher farbiger Darstellung der verschiedenen Bereiche.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ansichten im M 1:200, aus denen die architektonische Absicht klar<br />
erkennbar ist.<br />
Schnitte im M 1:200 im notwendigen Umfang zur Klarstellung des<br />
Entwurfes.<br />
1 Perspektivische Darstellung zur besseren Darstellung der<br />
Entwurfsidee<br />
einfaches Baumassenmodell im M 1:500 mit Nordpfeil<br />
(Einsatzmodell) nicht transparent.<br />
Die beiliegenden Datenblätter sind auszufüllen und beizuschließen (eine<br />
nachvollziehbare Berechnungsaufstellung ebenfalls).<br />
Kurzgefasster Bericht zur Erläuterung der Entwurfsidee und<br />
Stellungnahme zur beabsichtigten Energiekennzahl.<br />
Material- und Farbkonzept.<br />
Kostenschätzung.<br />
Alle Pläne (max. 2 Stk. A0) und Unterlagen sind als Pausen gerollt bzw. in einem<br />
verschlossenen Kuvert mit Nummer gekennzeichnet anonym abzugeben! Ein<br />
getrenntes, verschlossenes, Erkennungskuvert ist als solches gekennzeichnet<br />
beizulegen.<br />
Seitens der Kammer wird ersucht, zusätzlich alle Pläne in einem <strong>pdf</strong> Format<br />
mittels CD oder USB- Stick abzugeben.<br />
Diese digitalen Unterlagen aller TeilnehmerInnen werden nach Beendigung des<br />
Wettbewerbes der zuständigen Kammer für Dokumentationszwecke zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Die Teilnehmer sind hiermit einverstanden, sofern nicht anders lautende<br />
schriftliche Erklärungen den Wettbewerbsarbeiten beigefügt wird.<br />
10
C<br />
Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung:<br />
C.1 Grundlagen<br />
Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen, inkl. Wohnbauförderung,<br />
OÖ Bauordnung<br />
OÖ Bautechnikgesetz<br />
OÖ Bautechnikverordnung<br />
OÖ Wohnbauförderung<br />
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBL. Nr. 64/1980<br />
sowie einschlägige ÖNORMEN :<br />
ÖNORM B1600, B 1601<br />
ÖNORM B 8115, Teil 2<br />
ÖNORM B 8110<br />
ÖNORM B 1800<br />
ÖNORM B 2607 (Spielplatz)<br />
Flächenwidmungsplan<br />
Naturschutz<br />
Bezugsquellen :<br />
Landes- und Bundesgesetze (www.ris.bka.gv.at)<br />
ÖNORMEN (www.on-norm.at)<br />
C.2 Grundsätze<br />
Die Wohnbebauung ist dazu bestimmt, Menschen, unabhängig ob alt oder jung<br />
attraktive, dem Stand der Technik entsprechende Wohnungen, zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Eine eigene Identität des Quartiers wird herauszuarbeiten sein, um<br />
Orientierung zu geben, und den Bewohnern zu ermöglichen, sich mit Ihrem<br />
Wohnumfeld zu identifizieren.<br />
Eine kostengünstige, sparsame Baukörpergestaltung und –gliederung, die so<br />
wohl die Errichtung in Niedrigstenergiebauweise als auch die Minimierung der<br />
Folgekosten berücksichtigt, wird erwartet.<br />
Die Errichtung der Wohnungen muss im Rahmen der OÖ. Wohnbauförderung<br />
(ausgenommen allfällige Penthouselösungen im obersten Geschoss) als auch im Rahmen der<br />
oberösterreichischen Bauordnung bzw. der Auflagen des Naturschutzes möglich<br />
sein.<br />
Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung der bestmöglichen, funktionalen,<br />
wirtschaftlichen, architektonisch und städtebaulich Lösung.<br />
C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise<br />
Vorschläge für energiesparende und zukunftsweisende Bauformen, soweit dies<br />
im Rahmen der Förderungsrichtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö.<br />
sowie der Planungsziele der GSG möglich ist, sind erwünscht.<br />
Die Nutzung der passiven Sonnenenergie, Niedrigstenergiebauweise,<br />
baubiologische Aspekte, etc. sollen unter Beachtung kostengünstiger<br />
Errichtungs- und Folgekosten in die Planungsüberlegungen einbezogen werden.<br />
11
Der Niedrigstenergiestandard hat den Richtlinien der Wohnbauförderung des<br />
Landes O.Ö. zu entsprechen<br />
Großes Augenmerk ist auf das Verhältnis Volumen/Außenhülle zu legen!<br />
Bei der Ausführung ist auf baubiologisch und ökologisch vertretbare Baustoffe<br />
Rücksicht zu nehmen, die diesbezüglichen Wohnbauförderungsvorgaben gelten<br />
verbindlich.<br />
In Hinblick auf die Niedrigstenergiebausweise soll die Geschosshöhe der<br />
Wohnungen unter 3.00m betragen.<br />
Weiters ist die Sommertauglichkeit in Hinblick auf Überhitzung der Bauteile zu<br />
berücksichtigen. (ggf. konstruktiver Sonnenschutz).<br />
C 4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit<br />
Die Wohnungen müssen barrierefrei gemäß den ÖNORMEN errichtet werden.<br />
Bei der Errichtung von Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätzen(räumen) ist<br />
darauf zu achten, dass diese im Erdgeschoss angeordnet, geräumig, sowie leicht<br />
und stufenlos erreichbar sind. Die Waschküchen müssen ebenfalls stufenlos<br />
erreichbar sein, können jedoch auch im Untergeschoss situiert werden.<br />
Hauseingänge sollen klar erkennbar und leicht identifizierbar sein, und wenn<br />
möglich überdeckte Vorbereiche aufweisen. Aus sicherheitstechnischen Gründen<br />
ist darauf zu achten, das die Eingangsbereiche auch nachts voll einsehbar sind.<br />
Von dunklen Nischen soll Abstand genommen werden.<br />
Garagenanlagen/Autoabstellplätze sollten barrierefrei/kinderwagentauglich<br />
erreichbar sein. Ein spezielles Augenmerk ist auf die Einsehbarkeit bzw.<br />
Übersichtlichkeit zu legen. Die Zugänglichkeit sollte ausschließlich den Benützer-<br />
Innen möglich sein. Weiters ist auf Sicht/Rufkontakt nach außen zu achten und<br />
es sind breitere Parkplätze für Frauen (Einstieg mit Kleinkindern, Einkäufe) und<br />
Behindertenparkplätze vorzusehen.<br />
C 5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit<br />
Niedrige Betriebskosten, durch kostengünstige und kostensparende Gestaltung<br />
der Freiflächen.<br />
Optimale Ausnutzung der vorhandenen Flächen.<br />
Rationelle und preisgünstige Herstellungsmöglichkeit, unter Berücksichtigung der<br />
Betriebs- und Instandhaltungskosten.<br />
Erzielung einer optimalen, funktionellen und Kosten sparenden Lösung durch<br />
sinnvolle Kombinationen von Raum- und Nebenraumgruppen.<br />
Die gestalterische Qualität soll durch Synthese von Einfachheit, Wirtschaftlichkeit<br />
und Wohnqualität erzielt werden.<br />
12
D<br />
Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung:<br />
D.1 Rahmenbedingungen:<br />
<br />
<br />
Flächenwidmungsplan (Auszug lt. Beilage)<br />
Naturschutz<br />
D.2 Beschreibung des Bauplatzes:<br />
Das zu bebauende Areal besteht aus den Grundstücken 589/14 und 588/1 in der<br />
KG 50329 Weyregg und umfasst gesamt 6.372m² Das Bauareal ist bzw. wird<br />
allseits von einer Straße umgeben sein, und kann somit von allen Seiten<br />
erschlossen werden.<br />
Im Nordwesten des Grundstückes verläuft die Seeleitenstraße B 152. Die nachfolgenden<br />
Fotos beschreiben die angrenzende Bebauung.<br />
13
D.3 Planungskriterien:<br />
Der rechtswirksame Flächenwidmungsplan, die Bauordnung und die<br />
Vorgaben des Naturschutzes legen die baulichen Rahmenbedingungen<br />
fest und sind verbindlich einzuhalten.<br />
Bebauung :<br />
Zusätzlich zur Bauordnung wird festgehalten, daß die Bebauung grundsätzlich 2-<br />
geschossig zu konzipieren ist. In Teilbereichen ist auch ein drittes Geschoss bzw.<br />
ein Dachgeschoss denkbar.<br />
Die GFZ wird mit max 0,6 festgelegt.<br />
Naturschutz :<br />
Der Entwurf sollte das Thema "Wohnen im Obstgarten" aufnehmen und eine<br />
entsprechende Einbindung der künftigen Baukörper mit Bepflanzungen<br />
(Obstbäume, standortgerechte Büsche, etc.) gewährleisten. Die Schaffung einer<br />
eindeutigen, der Funktion entsprechenden und in sich stimmigen Identität der<br />
Baukörper und des Gesamtareals ist anzustreben.<br />
Dabei ist auch auf eine geländegerechte Situierung der Baukörper (kein starkes<br />
Herausheben des Erdgeschossniveaus über das bestehende Gelände) zu achten.<br />
In Anlehnung an die Vorgaben der Baubehörde wird angeraten, die künftigen<br />
Baukörper in die bestehende, umliegende Bebauungsstruktur (großteils<br />
zweigeschossige, in Teilbereichen zweieinhalb- und nur beim Gebäude Weyreggerstraße 60<br />
dreigeschossigen Bauten, sh. auch Fotos) bestmöglich einzugliedern, wobei eine<br />
zeitgenössische, architektonische Formensprache dadurch nicht von vornherein<br />
ausgeschlossen wird. Es wird die Errichtung von großteils zweigeschossigen und<br />
nur in Teilbereichen dreigeschossigen Objekten empfohlen.<br />
Ein künftiges Naturschutzverfahren betreffend wird darauf hingewiesen, dass<br />
ggst. Grundstücke Teil des Areals sind, in dem die Verordnung der Oö.<br />
Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö.<br />
Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 im Bereich des Attersees festgelegt<br />
werden (LGBl. Nr. 47/2006), gilt. Für ggste. Grundstücke ist § 1 (3) zutreffend, in<br />
dem für rot umrandete Bereiche Ausnahmen vom Eingriffsverbot festgeschrieben<br />
sind. Von diesen Ausnahmen betroffen sind u.a. auch Gebäude bis zu<br />
festgelegten Höhenentwicklungen (§ 1 (3) 1.).<br />
Ergänzungen unter :<br />
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000413&ShowPrintPreview=True<br />
15
D.4 Gebäudenutzung:<br />
Das Gebäude dient ausschließlich Wohnzwecken und soll eine Durchmischung<br />
verschiedener Wohnungstypologien gemäß Wohnraumschlüssel unter Pkt. D.5<br />
aufweisen.<br />
Ca. 85 % der Wohnungen sind als Mietwohnungen zu konzipieren.<br />
Ca. 15 % der Wohnungen, vorzugsweise 4 Zimmerwohnungen, sollen wenn<br />
möglich als Dachgeschosswohnung oder Wohnung im obersten Stockwerk<br />
(Penthouse) geplant werden. Diese Wohnungen werden voraussichtlich als<br />
Eigentumswohnungen vorgesehen.<br />
D.5 Konzeption der Wohneinheiten:<br />
In Hinblick auf die unterschiedlichen Haushaltstypen (Alleinerziehende, junge und<br />
alte Alleinlebende bzw. Paare, Kleinfamilien und Singles) müssen die Wohnungen<br />
möglichst vielfältig nutzbar sein.<br />
Die Wohnungen sollten aus variabel nutzbaren Zimmern bestehen, so<br />
dass sie unterschiedlichen Bedürfnissen in wechselnden Lebenssituationen<br />
entsprechen. Nach Möglichkeit ist das Bad natürlich zu belichten bzw. zu<br />
belüften.<br />
Da es sich um geförderte Miet- bzw. Eigentumswohnungen handeln soll, ist<br />
unbedingt im Entwurf auf niedrige Errichtungs- und spätere Folgekosten zu<br />
achten.<br />
Der Entwurf bei den MIETWOHNUNGEN soll aus<br />
50% 2-Raumwohnungen (max. 60m² zuzügl. Freiflächen)<br />
35% 3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen)<br />
bestehen.<br />
Der Entwurf bei den EIGENTUMSWOHNUNGEN soll aus<br />
15% 4-Raumwohnungen (ca.85-110m² zuzügl. Freiflächen)<br />
bestehen.<br />
Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen.<br />
Jede Wohnung sollte derart konzipiert sein, dass die Errichtung einer Loggia in<br />
Hinblick auf die Förderungskriterien möglich ist.<br />
16
2 Zimmer Wohnungen :<br />
Vorraum<br />
Abstellraum<br />
Bad (Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für<br />
Waschmaschine)<br />
WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit<br />
dem Bad muss möglich sein.)<br />
Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)<br />
Wohnzimmer<br />
Schlafzimmer<br />
Loggia oder Balkon oder Terrasse<br />
3 Zimmer Wohnungen :<br />
Vorraum<br />
Abstellraum<br />
Bad (Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für<br />
Waschmaschine)<br />
WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit<br />
dem Bad muss möglich sein.)<br />
Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)<br />
Wohnzimmer<br />
Schlafzimmer<br />
Kinderzimmer<br />
Loggia oder Balkon oder Terrasse<br />
4 Zimmer Wohnungen :<br />
Vorraum<br />
Abstellraum<br />
Bad (Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für<br />
Waschmaschine)<br />
WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit<br />
dem Bad muss möglich sein.)<br />
Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)<br />
Wohnzimmer<br />
Schlafzimmer<br />
Kinderzimmer<br />
Kinderzimmer<br />
Loggia oder Balkon oder Terrasse<br />
Da das Projekt mit Geldern der OÖ Landesregierung errichtet wird, ist der<br />
diesbezüglich vorgegebene Kostenrahmen unbedingt einzuhalten.<br />
D.6 Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Für jede Wohneinheit sind 2 Stellplätze zu berücksichtigen.<br />
Wenn möglich sind alle Stellplätze oberirdisch zu berücksichtigen. Von der<br />
Planung einer Tiefgarage soll sofern möglich Abstand genommen werden.<br />
Ca. 50% der Stellplätze sollen überdacht sein.<br />
Für jede Wohneinheit ist ein Kellerabteil vorzusehen.<br />
Nebenräume lt. Bauordnung<br />
Überdachter Fahrradabstellbereich<br />
Je angefangener 50m² Nutzfläche ist ein Stellplatz einzuplanen.<br />
Mindestlänge und Mindestbreite pro Stellplatz (2m x 0,7m ),<br />
Ab 5 Stellplätzen sind diese zusätzlich zu überdachen.<br />
Wäscheplatz<br />
Müllplatz<br />
Haustechnikraum<br />
17
D.7 Konzeption der Freiflächen- und Grünraumgestaltung:<br />
<br />
<br />
<br />
Für die Müllentsorgung sind entsprechende Müllsammelplätze<br />
vorzusehen.<br />
Kinderspielfläche gemäß den gesetzl. Vorgaben<br />
Die Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge muss gewährleistet sein.<br />
D.8 Zu beachten:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen sowie einschlägige<br />
ÖNORMEN (z.B. B 1600)<br />
Einhaltung der Vorgaben der OÖ Wohnbauförderung<br />
Planungsgrundsätze für barrierefreies Bauen ÖNORMEN B1600 in der<br />
geltenden Fassung - Musskriterien lt. OÖ Wohnbauförderung<br />
Einhaltung der von der OÖ Wohnbauförderung geforderten energetischen<br />
Mindeststandards. ( Niedrigstenergiebauweise )<br />
ÖNORMEN B 2607 (Spielplätze) in der geltenden Fassung<br />
E<br />
Beilagen:<br />
E1<br />
E2<br />
E3<br />
E4<br />
Vorentwurfsdatenblatt<br />
Baukosten (Schätzkosten)<br />
Lage und Höhenplan<br />
Flächenwidmungsplan<br />
18
BEILAGE E1<br />
ARCHITEKTURWETTBEWERB<br />
WOHNEN IM OBSTGARTEN<br />
Vorentwurfsdatenblatt<br />
Gesamte bebaute Fläche m²<br />
Bebaute Grundstücksfläche in % %<br />
Bruttogeschossfläche gesamt (BGF) m²<br />
Anzahl 2 Zimmer Wohnungen<br />
Stk.<br />
Wohnnutzfläche 2 Zimmerwohnungen gesamt (ohne Loggia) m²<br />
Anzahl 3 Zimmer Wohnungen<br />
Stk.<br />
Wohnnutzfläche 3 Zimmerwohnungen gesamt (ohne Loggia) m²<br />
Anzahl 4 Zimmer Wohnungen<br />
Stk.<br />
Wohnnutzfläche 4 Zimmerwohnungen gesamt (ohne Loggia) m²<br />
Anzahl Wohnungen gesamt<br />
Stk.<br />
Wohnnutzfläche aller Wohnungen gesamt (ohne Loggia) m²<br />
Verhältnis : BGF/geförderten Fläche %<br />
Nutzfläche Laubengänge, Erschliessungsflächen, etc. m²<br />
Nutzflächen Neben-bzw.Betriebsräume oberirdisch m²<br />
Nutzflächen Neben-bzw.Betriebsräume im KG, inkl. Erschliessung m²<br />
Nutzfläche Kellerabteile (inkl. der erforderlichen ) m²<br />
Nutzflächen gesamt m²<br />
Anzahl der oberirdischen Stellplätze<br />
Anzahl Stellplätze in der Tiefgarage (sofern vorhanden)<br />
Nutzfläche Tiefgarage (inkl. Rampe, sofern vorhanden) m²<br />
Brutto-Rauminhalt ( BRIa) (inkl. Untergeschoss !) m³<br />
Brutto-Rauminhalt ( BRIb+c) m³<br />
Bauwerkshülle ( Gebäudehülle ) ( HÜL ) (inkl. Untergeschoss !) m²<br />
HÜL / BRIa %<br />
Wichtige Anmerkungen :<br />
Der Ermittlung der Rauminhalte und Grundrissflächen ist durch entsprechend bemaßte Berechnungspläne und<br />
nachvollziehbare Berechnungen zu dokumentieren.<br />
Um die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsprojekte in Hinblick auf die Kubatur sicherzustellen,<br />
sind die Geschosshöhen bei der Berechnung mit 3,00m anzunehmen.<br />
Die Aussenwände werden mit einer Bauteilbreite von 40cm inkl. Wärmemdämmung vorgegeben.<br />
Stk.<br />
Stk.<br />
19
BEILAGE E2<br />
ARCHITEKTURWETTBEWERB<br />
WOHNEN IM OBSTGARTEN<br />
0 GRUND<br />
Gesamtkosten ( Schätzkosten )<br />
KOSTENBEREICHE<br />
1 AUFSCHLIESSUNG<br />
2 BAUWERK - ROHBAU<br />
3 BAUWERK - TECHNIK<br />
4 BAUWERK - AUSBAU<br />
5 EINRICHTUNG<br />
6 AUSSENANLAGEN<br />
Errichtungskosten<br />
7 HONORARE<br />
8 NEBENKOSTEN<br />
9 RESERVE<br />
SUMME GESAMTKOSTEN<br />
Seitens der Wettbewerbsteilnehmer sind die Kostenbereiche 1-9 ( Errichtungskosten ) mit<br />
Ausnahme des Kostenbereiches 5 (Einrichtung) auszufüllen.<br />
Zur Unterstützung werden für die nachstehenden Kostenbereiche Richtwerte in % der Baukosten<br />
bekannt gegeben.<br />
Kostenbereiche : 1 AUFSCHLIESSUNG 0,6%<br />
7 HONORARE 12,46%<br />
8 NEBENKOSTEN 4,39%<br />
20
BEILAGE E3<br />
ACHTUNG : ohne Maßstab !<br />
21
BEILAGE E4<br />
ACHTUNG : ohne Maßstab !<br />
22