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Anlage 1 - Erläuterungsbericht - Amprion

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Mudersbach – Eiserfeld, Bl. 4219<br />

im Bundesland Nordrhein-Westfalen<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> <strong>Anlage</strong> 1 Seite 43 von 61<br />

tonfundamente werden anschließend bis zu einer Tiefe von mindestens 1,2 m unter EOK<br />

entfernt, sofern die verbleibenden Anteile für die aktuelle Nutzung des Grundstückes nicht<br />

störend oder hinderlich sind. Im Falle einer Nutzung des Grundstücks, für die das Restfundament<br />

störend ist, wird die komplette Fundamententfernung vereinbart. Hierüber werden<br />

privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Grundeigentümer getroffen. Sollten die vorhandenen<br />

Fundamente als Schwellenfundamente ausgeführt sein, d.h. Fundamente mit unterirdischen<br />

Holzschwellen, werden diese komplett entfernt und fachgerecht entsorgt.<br />

Sofern bei zu demontierenden Mastgestängen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung<br />

aufgrund bleihaltiger Beschichtungsstoffe besteht, werden in Abstimmung mit der<br />

zuständigen Behörde im Vorfeld der Demontagearbeiten stichprobenartige Untersuchungen<br />

durchgeführt. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird an den Standorten des entsprechenden<br />

Abschnittes im Zusammenhang mit der Demontage ein Bodenaustausch vorgenommen.<br />

Um im Rahmen der Demontagearbeiten Bodeneinträge zu vermeiden, werden Flächen, auf<br />

denen bereits demontierte Konstruktionsteile zwischengelagert werden, mit Planen oder<br />

Vliesmaterial abgedeckt. Sollte trotz der beschriebenen Maßnahmen Beschichtungsmaterial<br />

auf bzw. in das Erdreich gelangen, wird das Beschichtungsmaterial umgehend aufgelesen.<br />

Direkt nach Abschluss der Arbeiten jedoch spätestens nach dem täglichen Arbeitsende werden<br />

die Beschichtungsbestandteile von den Abdeckplanen entfernt und eingesammelt. Die<br />

entfernten Partikel werden in verschließbaren Behältern einer ordnungsgemäßen Entsorgung<br />

zugeführt. Sollte der Verdacht bestehen, dass Beschichtungsmaterial ins Erdreich gelangt<br />

ist, wird ein Gutachter in Einzelfällen zur Untersuchung der Flächen eingesetzt.<br />

10.16 Qualitätskontrolle der Bauausführung<br />

Die Bauausführung der Baustelle wird sowohl durch Eigenpersonal als auch durch beauftragte<br />

Fachunternehmen überwacht und kontrolliert. Für die fertig gestellte Baumaßnahme<br />

wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem von dem bauausführenden Unternehmen testiert<br />

wird, dass die gesamte Baumaßnahme fachgerecht und entsprechend den relevanten Vorschriften,<br />

Normen und Bestimmungen durchgeführt worden ist.<br />

11 Archäologische Situation<br />

Das geplante Leitungsbauvorhaben kann grundsätzlich archäologische Verdachtsflächen, in<br />

denen Bodendenkmäler vermutet werden, tangieren.<br />

Nach Auskunft des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) - Amt für Denkmalpflege -<br />

befinden sich südöstlich vom Pkt. Oberschelden zwei Bodendenkmäler (Verhüttungsplatz<br />

und Schlackenhalde), die jedoch durch das Vorhaben nicht betroffen sind.<br />

Sofern erforderlich, werden die für Zufallsfunde geltenden Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes<br />

§§ 15, 16 DSchG NW) [20] beachtet und umgesetzt.<br />

12 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen beim Bau und Betrieb der Freileitung<br />

Der Bau und Betrieb von Freileitungen sind Arbeitsbereiche mit dem höchsten Unfallrisiko.<br />

Besondere Gefahrensituationen ergeben sich aus den Witterungseinflüssen, den sich ständig<br />

ändernden Verhältnissen und insbesondere daraus, dass die Beschäftigten mehrerer<br />

Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Dies stellt besondere Anforderungen<br />

Genehmigungen/Umweltschutz Leitungen (A-AG/Gro)<br />

DIS: 700184762 Stand: 19. August 2013

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