Anlage 1 - Erläuterungsbericht - Amprion
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Mudersbach – Eiserfeld, Bl. 4219<br />
im Bundesland Nordrhein-Westfalen<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> <strong>Anlage</strong> 1 Seite 43 von 61<br />
tonfundamente werden anschließend bis zu einer Tiefe von mindestens 1,2 m unter EOK<br />
entfernt, sofern die verbleibenden Anteile für die aktuelle Nutzung des Grundstückes nicht<br />
störend oder hinderlich sind. Im Falle einer Nutzung des Grundstücks, für die das Restfundament<br />
störend ist, wird die komplette Fundamententfernung vereinbart. Hierüber werden<br />
privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Grundeigentümer getroffen. Sollten die vorhandenen<br />
Fundamente als Schwellenfundamente ausgeführt sein, d.h. Fundamente mit unterirdischen<br />
Holzschwellen, werden diese komplett entfernt und fachgerecht entsorgt.<br />
Sofern bei zu demontierenden Mastgestängen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung<br />
aufgrund bleihaltiger Beschichtungsstoffe besteht, werden in Abstimmung mit der<br />
zuständigen Behörde im Vorfeld der Demontagearbeiten stichprobenartige Untersuchungen<br />
durchgeführt. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird an den Standorten des entsprechenden<br />
Abschnittes im Zusammenhang mit der Demontage ein Bodenaustausch vorgenommen.<br />
Um im Rahmen der Demontagearbeiten Bodeneinträge zu vermeiden, werden Flächen, auf<br />
denen bereits demontierte Konstruktionsteile zwischengelagert werden, mit Planen oder<br />
Vliesmaterial abgedeckt. Sollte trotz der beschriebenen Maßnahmen Beschichtungsmaterial<br />
auf bzw. in das Erdreich gelangen, wird das Beschichtungsmaterial umgehend aufgelesen.<br />
Direkt nach Abschluss der Arbeiten jedoch spätestens nach dem täglichen Arbeitsende werden<br />
die Beschichtungsbestandteile von den Abdeckplanen entfernt und eingesammelt. Die<br />
entfernten Partikel werden in verschließbaren Behältern einer ordnungsgemäßen Entsorgung<br />
zugeführt. Sollte der Verdacht bestehen, dass Beschichtungsmaterial ins Erdreich gelangt<br />
ist, wird ein Gutachter in Einzelfällen zur Untersuchung der Flächen eingesetzt.<br />
10.16 Qualitätskontrolle der Bauausführung<br />
Die Bauausführung der Baustelle wird sowohl durch Eigenpersonal als auch durch beauftragte<br />
Fachunternehmen überwacht und kontrolliert. Für die fertig gestellte Baumaßnahme<br />
wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem von dem bauausführenden Unternehmen testiert<br />
wird, dass die gesamte Baumaßnahme fachgerecht und entsprechend den relevanten Vorschriften,<br />
Normen und Bestimmungen durchgeführt worden ist.<br />
11 Archäologische Situation<br />
Das geplante Leitungsbauvorhaben kann grundsätzlich archäologische Verdachtsflächen, in<br />
denen Bodendenkmäler vermutet werden, tangieren.<br />
Nach Auskunft des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) - Amt für Denkmalpflege -<br />
befinden sich südöstlich vom Pkt. Oberschelden zwei Bodendenkmäler (Verhüttungsplatz<br />
und Schlackenhalde), die jedoch durch das Vorhaben nicht betroffen sind.<br />
Sofern erforderlich, werden die für Zufallsfunde geltenden Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes<br />
§§ 15, 16 DSchG NW) [20] beachtet und umgesetzt.<br />
12 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen beim Bau und Betrieb der Freileitung<br />
Der Bau und Betrieb von Freileitungen sind Arbeitsbereiche mit dem höchsten Unfallrisiko.<br />
Besondere Gefahrensituationen ergeben sich aus den Witterungseinflüssen, den sich ständig<br />
ändernden Verhältnissen und insbesondere daraus, dass die Beschäftigten mehrerer<br />
Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Dies stellt besondere Anforderungen<br />
Genehmigungen/Umweltschutz Leitungen (A-AG/Gro)<br />
DIS: 700184762 Stand: 19. August 2013