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Gegenüberstellung Geschäftsbedingungen ... - American Express

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akzeptieren möchten, so bedarf dies einer<br />

zusätzlichen Vereinbarung mit uns. In jedem<br />

Fall ist die Einreichung einer Belastung für<br />

den Ausgleich an Mietfahrzeugen<br />

entstandenen Schäden nur dann zulässig,<br />

wenn Sie zuvor die Autorisierung des<br />

Karteninhabers für den Gesamtbetrag der<br />

Belastung eingeholt haben.<br />

(4) Bei Rückgabe des Fahrzeugs gilt Folgendes:<br />

Wenn der endgültige Belastungsbetrag nicht<br />

mehr als 15 % über dem geschätzten Betrag<br />

liegt, brauchen Sie für die Belastung keine<br />

zusätzliche Genehmigung von uns einzuholen.<br />

Wenn der endgültige Belastungsbetrag mehr<br />

als 15 % über dem geschätzten Betrag liegt,<br />

haben Sie für den Teil des Belastungsbetrages,<br />

der den geschätzten Betrag übersteigt, eine<br />

zusätzliche Genehmigung von uns einzuholen.<br />

Wenn Sie es versäumen, eine solche<br />

zusätzliche Genehmigung einzuholen, oder<br />

wenn eine solche Genehmigung nicht erteilt<br />

wird, haben wir für den den geschätzten<br />

Betrag übersteigenden Betrag ein<br />

Rückbelastungsrecht, wenn der Karteninhaber<br />

die Belastung nicht ausgleicht bzw. einen<br />

Erstattungsanspruch geltend macht.<br />

(5) Unabhängig davon, ob Sie von uns eine<br />

weitere Genehmigung einholen müssen, haben<br />

Sie in jedem Fall von dem Karteninhaber eine<br />

Autorisierung über den tatsächlichen<br />

Gesamtbetrag der Belastung einzuholen.<br />

Zusätzliche Kosten müssen Sie als separate<br />

Transaktion bei uns einreichen und hierfür die<br />

Autorisierung des Karteninhabers über den<br />

vollen Betrag der Belastung einholen.<br />

(6) Sie dürfen Prepaid-Cards weder für<br />

Autoreservierungen noch beim Abholen des<br />

gemieteten Fahrzeuges (z. B. für Kaution)<br />

akzeptieren. Prepaid-Cards dürfen<br />

ausschließlich für Zahlungen nach Rückgabe<br />

des Mietfahrzeuges akzeptiert werden.<br />

akzeptieren möchten, so bedarf dies einer<br />

zusätzlichen Vereinbarung mit uns. In jedem<br />

Fall ist die Einreichung einer Belastung für<br />

den Ausgleich von an Mietfahrzeugen<br />

entstandenen Schäden nur dann zulässig,<br />

wenn Sie zuvor die Autorisierung des<br />

Karteninhabers für den Gesamtbetrag der<br />

Belastung eingeholt haben.<br />

(4) Bei Rückgabe des Fahrzeugs gilt Folgendes:<br />

Wenn der endgültige Belastungsbetrag nicht<br />

mehr als 15 % über dem geschätzten Betrag<br />

liegt, brauchen Sie für die Belastung keine<br />

zusätzliche Genehmigung von uns<br />

einzuholen. Wenn der endgültige<br />

Belastungsbetrag mehr als 15 % über dem<br />

geschätzten Betrag liegt, haben Sie für den<br />

Teil des Belastungsbetrages, der den<br />

geschätzten Betrag übersteigt, eine<br />

zusätzliche Genehmigung von uns<br />

einzuholen. Wenn Sie es versäumen, eine<br />

solche zusätzliche Genehmigung einzuholen,<br />

oder wenn eine solche Genehmigung nicht<br />

erteilt wird, haben wir für den den<br />

geschätzten Betrag übersteigenden Betrag ein<br />

Rückbelastungsrecht, wenn der<br />

Karteninhaber die Belastung nicht ausgleicht<br />

bzw. einen Erstattungsanspruch geltend<br />

macht.<br />

(5) Unabhängig davon, ob Sie von uns eine<br />

weitere Genehmigung einholen müssen,<br />

haben Sie in jedem Fall von dem<br />

Karteninhaber eine Autorisierung über den<br />

tatsächlichen Gesamtbetrag der Belastung<br />

einzuholen.<br />

Zusätzliche Kosten müssen Sie als separate<br />

Transaktion bei uns einreichen und hierfür<br />

die Autorisierung des Karteninhabers über<br />

den vollen Betrag der Belastung einholen.<br />

(6) Sie dürfen Prepaid-Karten weder für<br />

Autoreservierungen noch beim Abholen des<br />

gemieteten Fahrzeuges (z. B. für eine<br />

Kaution) akzeptieren. Prepaid-Karten dürfen<br />

ausschließlich für Zahlungen nach Rückgabe<br />

des Mietfahrzeuges akzeptiert werden.

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