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Gegenüberstellung Geschäftsbedingungen ... - American Express

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haben Sie uns den vollständig ausgefüllten<br />

Belastungsbeleg einzureichen. In das<br />

Unterschriftsfeld haben Sie „No Show“<br />

einzutragen. Vor Einreichung der „No Show“-<br />

Belastung haben Sie unsere Genehmigung<br />

einzuholen, sofern Sie diese nicht bereits nach<br />

Ziffer 33 (1) erhalten haben.<br />

(3) Barauszahlung / nicht hotelübliche Leistungen<br />

Das Hotel darf die Karte nur für in Hotels<br />

übliche Leistungen akzeptieren,<br />

ausgeschlossen sind insbesondere<br />

Barauszahlungen.<br />

(4) Bezahlung mit Prepaid-Cards<br />

Sie dürfen Prepaid-Cards weder als Garantie<br />

für Hotelreservierungen noch beim Check-in<br />

noch für Anzahlungen von Hotelzimmern<br />

oder gar zum Zwecke der Einholung einer<br />

Genehmigung akzeptieren. Prepaid-Cards<br />

dürfen für Zahlungen, die im Zusammenhang<br />

mit der Beherbergungsleistung stehen,<br />

ausschließlich beim Check-out akzeptiert<br />

werden, vorausgesetzt, dass der endgültige<br />

Belastungsbetrag feststeht. In diesem Fall<br />

haben Sie die Genehmigung für den<br />

kompletten der Prepaid-Card zu belastenden<br />

Endbelastungsbetrag einzuholen.<br />

34. Zusatzregelungen für Restaurants<br />

(1) Wenn ein Karteninhaber seine Restaurant-<br />

Rechnung mit der Karte bezahlen möchte,<br />

können Sie bei der Reservierung oder vor<br />

Bestellung die Genehmigung über den<br />

voraussichtlichen Rechnungsbetrag einholen.<br />

Bei Einholung der Genehmigung (sowohl bei<br />

Reservierung im Voraus als auch vor<br />

Bestellung) ist der voraussichtliche<br />

Rechnungsbetrag zuzüglich anfallender<br />

Steuern und bekannter Nebenkosten zu<br />

Grunde zu legen. Sie dürfen keinen höheren<br />

als diesen geschätzten Betrag ansetzen.<br />

Sollten zwischen Reservierung und dem<br />

Restaurantaufenthalt des Karteninhabers mehr<br />

als 30 Kalendertage liegen, haben Sie unsere<br />

Genehmigung sowohl bei der Reservierung<br />

als auch zusätzlich erneut vor Bestellung<br />

Sie uns den vollständig ausgefüllten<br />

Belastungsbeleg einzureichen. In das<br />

Unterschriftsfeld haben Sie „No Show“<br />

einzutragen. Vor Einreichung der „No Show“-<br />

Belastung haben Sie unsere Genehmigung<br />

einzuholen, sofern Sie diese nicht bereits nach<br />

Ziffer 38 Absatz 1 erhalten haben.<br />

(3) Barauszahlung/nicht hotelübliche Leistungen<br />

Das Hotel darf die Karte nur für in Hotels<br />

übliche Leistungen akzeptieren,<br />

ausgeschlossen sind insbesondere<br />

Barauszahlungen.<br />

(4) Bezahlung mit Prepaid-Karten<br />

Sie dürfen Prepaid-Karten weder als Garantie<br />

für Hotelreservierungen noch beim Check-in<br />

noch für Anzahlungen von Hotelzimmern oder<br />

gar zum Zwecke der Einholung einer<br />

Genehmigung akzeptieren. Prepaid-Karten<br />

dürfen für Zahlungen, die im Zusammenhang<br />

mit der Beherbergungsleistung stehen,<br />

ausschließlich beim Check-out akzeptiert<br />

werden, vorausgesetzt, dass der endgültige<br />

Belastungsbetrag feststeht. In diesem Fall<br />

haben Sie die Genehmigung für den<br />

kompletten der Prepaid-Karte zu belastenden<br />

Endbelastungsbetrag einzuholen.<br />

39. Zusatzregelungen für Restaurants<br />

(1) Wenn ein Karteninhaber seine<br />

Restaurantrechnung mit der Karte bezahlen<br />

möchte, können Sie bei der Reservierung<br />

oder vor Bestellung die Genehmigung über<br />

den voraussichtlichen Rechnungsbetrag<br />

einholen. Bei Einholung der Genehmigung<br />

(sowohl bei Reservierung im Voraus als auch<br />

vor Bestellung) ist der voraussichtliche<br />

Rechnungsbetrag zuzüglich anfallender<br />

Steuern und bekannter Nebenkosten zugrunde<br />

zu legen. Sie dürfen keinen höheren als<br />

diesen geschätzten Betrag ansetzen. Sollten<br />

zwischen Reservierung und<br />

Restaurantaufenthalt des Karteninhabers<br />

mehr als sieben (7) Kalendertage liegen,<br />

haben Sie unsere Genehmigung sowohl bei<br />

der Reservierung als auch zusätzlich erneut

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