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Gegenüberstellung Geschäftsbedingungen ... - American Express

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und unsere Anweisungen bezüglich der<br />

Entsorgung abzuwarten. Außerdem haben Sie<br />

unverzüglich alle vor Wirksamwerden der<br />

Kündigung vorgenommenen Belastungen und<br />

Gutschriften<br />

einzureichen.<br />

(4) Sind Belastungen betreffende Rechte und<br />

Pflichten vor Vertragsende entstanden, sind die<br />

Bedingungen dieses Vertrages anwendbar. Dies<br />

gilt unabhängig davon, ob die Belastungen vor<br />

oder nach Vertragsende von uns verarbeitet<br />

werden.<br />

(5) Im Falle der Beendigung oder Kündigung<br />

dieser Vereinbarung sind wir berechtigt,<br />

Zurückbehaltungsrechte auszuüben, sofern wir<br />

Gegenforderungen gegen Sie haben.<br />

(6) Im Falle der Beendigung oder Kündigung<br />

dieser Vereinbarung sind wir auch berechtigt,<br />

unsere Zahlungen an Sie so lange<br />

zurückzuhalten, bis Sie sämtliche Beträge, die<br />

Sie der <strong>American</strong> <strong>Express</strong> Services Europe<br />

Limited, Zweigniederlassung Frankfurt am<br />

Main (Theodor-Heuss-Allee 112, 60486<br />

Frankfurt am Main), der <strong>American</strong> <strong>Express</strong><br />

Travel Related Services Company, Inc. (200<br />

Vesey Street, New York, New York 10285<br />

USA) sowie der <strong>American</strong> <strong>Express</strong><br />

International, Inc., Niederlassung Deutschland<br />

Frankfurt am Main (Theodor-Heuss-Allee 112,<br />

60486 Frankfurt am Main) als einem mit uns<br />

verbundenen Unternehmen schulden, bezahlt<br />

haben. Zahlungen werden maximal in Höhe der<br />

geschuldeten Beträge zurückbehalten. Sie<br />

können dies dadurch verhindern, dass Sie eine<br />

Sicherheit in Höhe der uns bzw. in Höhe der<br />

den mit uns verbundenen Unternehmen<br />

geschuldeten Beträge leisten.<br />

(7) Im Falle der Kündigung bzw. Beendigung<br />

dieser Vereinbarung bestehen die<br />

Verpflichtungen aus den Ziffern 6, 11 Absatz<br />

3 Satz 2 bis 5, 12, 17, 18, 20, 22 Absatz 1 Satz<br />

1 und 2, 23, 24 Absatz 3 bis 7, 28, 30 (mit<br />

Ausnahme von Absatz 4 und Absatz 12 Satz<br />

entfernen und unsere Anweisungen<br />

bezüglich der Entsorgung abzuwarten.<br />

Außerdem haben Sie unverzüglich alle vor<br />

Wirksamwerden der Kündigung<br />

vorgenommenen Belastungen und<br />

Gutschriften einzureichen.<br />

(4) Sind Belastungen betreffende Rechte und<br />

Pflichten vor Vertragsende entstanden, sind<br />

die Bedingungen dieses Vertrages<br />

anwendbar. Dies gilt unabhängig davon, ob<br />

die Belastungen vor oder nach Vertragsende<br />

von uns verarbeitet werden.<br />

(5) Im Falle der Beendigung oder Kündigung<br />

dieser Vereinbarung sind wir berechtigt,<br />

Zurückbehaltungsrechte auszuüben, sofern<br />

wir Gegenforderungen gegen Sie haben.<br />

(6) Im Falle der Beendigung oder Kündigung<br />

dieser Vereinbarung sind wir auch<br />

berechtigt, unsere Zahlungen an Sie so<br />

lange zurückzuhalten, bis Sie sämtliche<br />

Beträge, die Sie der <strong>American</strong> <strong>Express</strong><br />

Services Europe Limited,<br />

Zweigniederlassung Frankfurt am Main<br />

(Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt<br />

am Main), der <strong>American</strong> <strong>Express</strong> Travel<br />

Related Services Company, Inc. (200 Vesey<br />

Street, New York, New York 10285 USA)<br />

sowie der <strong>American</strong> <strong>Express</strong> International,<br />

Inc., Niederlassung Deutschland, Frankfurt<br />

am Main (Theodor-Heuss-Allee 112, 60486<br />

Frankfurt am Main) als mit uns<br />

verbundenen Unternehmen schulden,<br />

bezahlt haben. Zahlungen werden maximal<br />

in Höhe der geschuldeten Beträge<br />

zurückbehalten. Sie können dies dadurch<br />

verhindern, dass Sie eine Sicherheit in Höhe<br />

der uns bzw. in Höhe der den mit uns<br />

verbundenen Unternehmen geschuldeten<br />

Beträge leisten.<br />

(7) Im Falle der Kündigung bzw. Beendigung<br />

dieser Vereinbarung bestehen die<br />

Verpflichtungen aus den Ziffern 6, 11<br />

Absatz 3 Satz 2 bis 5, Ziffern 12, 20, 21,<br />

23, 25 Absatz 1 Satz 1 und 2, Ziffern 26,<br />

28 Absatz 3 bis 7, Ziffern 32, 35 (mit

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