Gegenüberstellung Geschäftsbedingungen ... - American Express
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Kausalgeschäft nicht zusteht.<br />
(5) Streitige Belastungen werden wir nicht gegen<br />
Sie geltend machen, sofern die Ansprüche des<br />
Karteninhabers verjährt sind oder der<br />
Karteninhaber seinen Erstattungsanspruch nicht<br />
innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend<br />
gemacht hat.<br />
18. Sicherheiten, Vermögensverschlechterung<br />
(1) Falls in Ihren Vermögensverhältnissen eine<br />
erhebliche Verschlechterung eintreten sollte,<br />
durch die der Anspruch des Karteninhabers auf<br />
die Gegenleistung gefährdet ist, sind wir nach<br />
unserem billigen Ermessen berechtigt, folgende<br />
Maßnahmen zu ergreifen:<br />
(a) Eine Veränderung der<br />
Genehmigungsgrenze, ab der Sie eine<br />
Belastung genehmigen lassen müssen;<br />
(b) eine Änderung Ihres Zahlungsplans;<br />
(c) sofern Ihre Gegenleistung an den<br />
Karteninhaber noch nicht erbracht ist, die<br />
Auszahlung des Forderungsbetrages bis<br />
zur Bewirkung der Gegenleistung zu<br />
verweigern, es sei denn, Sie leisten uns<br />
eine angemessene Sicherheit;<br />
(d) einen angemessenen Betrag von Ihrem<br />
Forderungsbetrag als Sicherheit für<br />
mögliche<br />
Rückbelastungen<br />
zurückzubehalten, es sei denn, Sie leisten<br />
uns eine angemessene Sicherheit;<br />
(e) die Rückbelastung jeder streitigen<br />
Belastung ohne Einhaltung der in Ziffer 6<br />
beschriebenen Vorgehensweise;<br />
(f) zusätzliche<br />
einzuführen.<br />
Genehmigungsmaßnahmen<br />
In allen aufgezählten Fällen werden wir Sie<br />
unverzüglich von der ergriffenen Maßnahme<br />
unterrichten.<br />
(5) Streitige Belastungen werden wir nicht<br />
gegen Sie geltend machen, sofern die<br />
Ansprüche des Karteninhabers verjährt sind<br />
oder der Karteninhaber seinen<br />
Erstattungsanspruch nicht innerhalb der<br />
gesetzlichen Fristen geltend gemacht hat.<br />
21. Sicherheiten, Vermögensverschlechterung<br />
(1) Falls in Ihren Vermögensverhältnissen eine<br />
erhebliche Verschlechterung eintreten<br />
sollte, durch die der Anspruch des<br />
Karteninhabers auf die Gegenleistung<br />
gefährdet ist, sind wir nach unserem<br />
billigen Ermessen berechtigt, folgende<br />
Maßnahmen zu ergreifen:<br />
(a) Eine Veränderung der<br />
Genehmigungsgrenze, ab der Sie eine<br />
Belastung genehmigen lassen müssen;<br />
(b) eine Änderung Ihres Zahlungsplans;<br />
(c) sofern Ihre Gegenleistung an den<br />
Karteninhaber noch nicht erbracht ist,<br />
die Auszahlung des Forderungsbetrages<br />
bis zur Bewirkung der Gegenleistung<br />
zu verweigern, es sei denn, Sie leisten<br />
uns eine angemessene Sicherheit;<br />
(d) einen angemessenen Betrag von Ihrem<br />
Forderungsbetrag als Sicherheit für<br />
mögliche<br />
Rückbelastungen<br />
zurückzubehalten, es sei denn, Sie<br />
leisten uns eine angemessene<br />
Sicherheit;<br />
(e) die Rückbelastung jeder Streitigen<br />
Belastung ohne Einhaltung der in<br />
Ziffer 6 beschriebenen<br />
Vorgehensweise;<br />
(f) zusätzliche Genehmigungsmaßnahmen<br />
einzuführen.<br />
In allen aufgezählten Fällen werden wir Sie<br />
unverzüglich von der ergriffenen<br />
Maßnahme<br />
unterrichten.