Gegenüberstellung Geschäftsbedingungen ... - American Express
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zurückzubelasten. Dies gilt nur, sofern der<br />
Karteninhaber sich auf die fehlende bzw.<br />
unvollständige Angabe des Belastungsbetrages<br />
zum Zeitpunkt der Autorisierung der<br />
Transaktion beruft und die Erstattung des<br />
gesamten Belastungsbetrages gegenüber uns<br />
geltend<br />
macht.<br />
Sofern der Karteninhaber nicht die Erstattung<br />
des gesamten Belastungsbetrages, sondern<br />
lediglich eines Teilbetrags geltend macht, sind<br />
wir berechtigt, Ihnen diesen Teilbetrag auch<br />
nach Ablauf der 120 Tage entsprechend<br />
zurückzubelasten.<br />
Ziffer 17 Absatz 5 wird bei der<br />
Geltendmachung der Rückbelastung beachtet.<br />
(4) Mindestens einmal wöchentlich haben Sie uns<br />
zusammen mit den für uns bestimmten Kopien<br />
der Belastungsbelege einen<br />
Zusammenfassungsbeleg einzureichen, der die<br />
Summe aller in dieser Woche erstellten<br />
Belastungen enthält. Sollten in einer Woche<br />
keine Belastungen eingereicht werden, entfällt<br />
auch die Einreichung des<br />
Zusammenfassungsbeleges.<br />
(5) Elektronisch eingereichte Belastungen müssen<br />
uns in von <strong>American</strong> <strong>Express</strong> unterstützten<br />
Dateiformaten ("UDK" - Umsatzdatenformat<br />
der deutschen Kreditkarten oder im<br />
<strong>American</strong> <strong>Express</strong> eigenen "CAPN-GFSG"-<br />
Format) zugehen, die von uns zugelassen sind.<br />
Die Einreichung hat den jeweils gültigen<br />
technischen Anforderungen von <strong>American</strong><br />
<strong>Express</strong> zu entsprechen, deren aktuelle Version<br />
wir Ihnen jeweils zukommen lassen werden.<br />
Sie sind verpflichtet, die aktuelle Version der<br />
technischen Anforderungen innerhalb von 30<br />
Tagen nach Erhalt zu implementieren. Hierauf<br />
werden wir Sie in der Mitteilung über die<br />
Einführung einer neuen technischen Version<br />
ausdrücklich hinweisen. Wir sind nicht<br />
verpflichtet, elektronisch eingereichte<br />
Belastungen anzunehmen, deren Einreichung<br />
einhundertzwanzig (120) Tagen ab dem<br />
Zeitpunkt der Einreichung der Belastung<br />
den gesamten Betrag der Transaktion<br />
zurückzubelasten. Dies gilt nur, sofern der<br />
Karteninhaber sich auf die fehlende bzw.<br />
unvollständige Angabe des<br />
Belastungsbetrages zum Zeitpunkt der<br />
Autorisierung der Transaktion beruft und die<br />
Erstattung des gesamten Belastungsbetrages<br />
gegenüber uns geltend macht.<br />
Sofern der Karteninhaber nicht die Erstattung<br />
des gesamten Belastungsbetrages, sondern<br />
lediglich eines Teilbetrags geltend macht,<br />
sind wir berechtigt, Ihnen diesen Teilbetrag<br />
auch nach Ablauf der einhundertzwanzig<br />
(120) Tage entsprechend zurückzubelasten.<br />
Ziffer 20 Absatz 5 wird bei der<br />
Geltendmachung der Rückbelastung beachtet.<br />
(4) Mindestens einmal wöchentlich haben Sie<br />
uns zusammen mit den für uns bestimmten<br />
Kopien der Belastungsbelege einen<br />
Zusammenfassungsbeleg einzureichen, der<br />
die Summe aller in dieser Woche erstellten<br />
Belastungen enthält. Sollten in einer Woche<br />
keine Belastungen eingereicht werden,<br />
entfällt auch die Einreichung des<br />
Zusammenfassungsbeleges.<br />
(5) Elektronisch eingereichte Belastungen<br />
müssen uns in von <strong>American</strong> <strong>Express</strong><br />
unterstützten Dateiformaten („UDK“ –<br />
Umsatzdatenformat der deutschen<br />
Kreditkarten oder im <strong>American</strong> <strong>Express</strong><br />
eigenen „CAPN-GFSG“-Format) zugehen,<br />
die von uns zugelassen sind. Die Einreichung<br />
hat den jeweils gültigen technischen<br />
Anforderungen von <strong>American</strong> <strong>Express</strong> zu<br />
entsprechen, deren aktuelle Version wir Ihnen<br />
jeweils zukommen lassen werden. Sie sind<br />
verpflichtet, die aktuelle Version der<br />
technischen Anforderungen innerhalb von<br />
dreißig (30) Tagen nach Erhalt zu<br />
implementieren. Hierauf werden wir Sie in<br />
der Mitteilung über die Einführung einer<br />
neuen technischen Version ausdrücklich<br />
hinweisen. Wir sind nicht verpflichtet,