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Gegenüberstellung Geschäftsbedingungen ... - American Express

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zurückzubelasten. Dies gilt nur, sofern der<br />

Karteninhaber sich auf die fehlende bzw.<br />

unvollständige Angabe des Belastungsbetrages<br />

zum Zeitpunkt der Autorisierung der<br />

Transaktion beruft und die Erstattung des<br />

gesamten Belastungsbetrages gegenüber uns<br />

geltend<br />

macht.<br />

Sofern der Karteninhaber nicht die Erstattung<br />

des gesamten Belastungsbetrages, sondern<br />

lediglich eines Teilbetrags geltend macht, sind<br />

wir berechtigt, Ihnen diesen Teilbetrag auch<br />

nach Ablauf der 120 Tage entsprechend<br />

zurückzubelasten.<br />

Ziffer 17 Absatz 5 wird bei der<br />

Geltendmachung der Rückbelastung beachtet.<br />

(4) Mindestens einmal wöchentlich haben Sie uns<br />

zusammen mit den für uns bestimmten Kopien<br />

der Belastungsbelege einen<br />

Zusammenfassungsbeleg einzureichen, der die<br />

Summe aller in dieser Woche erstellten<br />

Belastungen enthält. Sollten in einer Woche<br />

keine Belastungen eingereicht werden, entfällt<br />

auch die Einreichung des<br />

Zusammenfassungsbeleges.<br />

(5) Elektronisch eingereichte Belastungen müssen<br />

uns in von <strong>American</strong> <strong>Express</strong> unterstützten<br />

Dateiformaten ("UDK" - Umsatzdatenformat<br />

der deutschen Kreditkarten oder im<br />

<strong>American</strong> <strong>Express</strong> eigenen "CAPN-GFSG"-<br />

Format) zugehen, die von uns zugelassen sind.<br />

Die Einreichung hat den jeweils gültigen<br />

technischen Anforderungen von <strong>American</strong><br />

<strong>Express</strong> zu entsprechen, deren aktuelle Version<br />

wir Ihnen jeweils zukommen lassen werden.<br />

Sie sind verpflichtet, die aktuelle Version der<br />

technischen Anforderungen innerhalb von 30<br />

Tagen nach Erhalt zu implementieren. Hierauf<br />

werden wir Sie in der Mitteilung über die<br />

Einführung einer neuen technischen Version<br />

ausdrücklich hinweisen. Wir sind nicht<br />

verpflichtet, elektronisch eingereichte<br />

Belastungen anzunehmen, deren Einreichung<br />

einhundertzwanzig (120) Tagen ab dem<br />

Zeitpunkt der Einreichung der Belastung<br />

den gesamten Betrag der Transaktion<br />

zurückzubelasten. Dies gilt nur, sofern der<br />

Karteninhaber sich auf die fehlende bzw.<br />

unvollständige Angabe des<br />

Belastungsbetrages zum Zeitpunkt der<br />

Autorisierung der Transaktion beruft und die<br />

Erstattung des gesamten Belastungsbetrages<br />

gegenüber uns geltend macht.<br />

Sofern der Karteninhaber nicht die Erstattung<br />

des gesamten Belastungsbetrages, sondern<br />

lediglich eines Teilbetrags geltend macht,<br />

sind wir berechtigt, Ihnen diesen Teilbetrag<br />

auch nach Ablauf der einhundertzwanzig<br />

(120) Tage entsprechend zurückzubelasten.<br />

Ziffer 20 Absatz 5 wird bei der<br />

Geltendmachung der Rückbelastung beachtet.<br />

(4) Mindestens einmal wöchentlich haben Sie<br />

uns zusammen mit den für uns bestimmten<br />

Kopien der Belastungsbelege einen<br />

Zusammenfassungsbeleg einzureichen, der<br />

die Summe aller in dieser Woche erstellten<br />

Belastungen enthält. Sollten in einer Woche<br />

keine Belastungen eingereicht werden,<br />

entfällt auch die Einreichung des<br />

Zusammenfassungsbeleges.<br />

(5) Elektronisch eingereichte Belastungen<br />

müssen uns in von <strong>American</strong> <strong>Express</strong><br />

unterstützten Dateiformaten („UDK“ –<br />

Umsatzdatenformat der deutschen<br />

Kreditkarten oder im <strong>American</strong> <strong>Express</strong><br />

eigenen „CAPN-GFSG“-Format) zugehen,<br />

die von uns zugelassen sind. Die Einreichung<br />

hat den jeweils gültigen technischen<br />

Anforderungen von <strong>American</strong> <strong>Express</strong> zu<br />

entsprechen, deren aktuelle Version wir Ihnen<br />

jeweils zukommen lassen werden. Sie sind<br />

verpflichtet, die aktuelle Version der<br />

technischen Anforderungen innerhalb von<br />

dreißig (30) Tagen nach Erhalt zu<br />

implementieren. Hierauf werden wir Sie in<br />

der Mitteilung über die Einführung einer<br />

neuen technischen Version ausdrücklich<br />

hinweisen. Wir sind nicht verpflichtet,

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