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Gegenüberstellung Geschäftsbedingungen ... - American Express

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Geschäftsbereich angeboten werden;<br />

(f) Leistungen, die nicht von Ihrem<br />

Unternehmen, sondern von einem Dritten<br />

angeboten<br />

werden.<br />

Ausnahmen:<br />

• Reisebüros sind berechtigt, als<br />

Inkassostelle Zahlungen für<br />

Reiseveranstalter, Airlines oder andere<br />

Leistungsträger der Reisebranche (z. B.<br />

Bahn, Hotels) anzunehmen, sofern eine<br />

entsprechende Inkassovereinbarung<br />

zwischen dem Reisebüro und dem<br />

Dritten vorliegt;<br />

• Online Master Merchants sind<br />

berechtigt, gemäß den<br />

Sonderregelungen in Ziffer 40<br />

Zahlungen für Leistungen Dritter<br />

entgegenzunehmen.<br />

(g) Leistungen, bei denen Sie wissen oder<br />

wissen müssten, dass die erbrachten<br />

Leistungen vom Karteninhaber gewerblich<br />

weiterveräußert werden, zum Beispiel,<br />

wenn die Leistungen nicht zum<br />

persönlichen Gebrauch des<br />

Karteninhabers bestimmt sind (Ausnahme:<br />

Sie sind ausdrücklich von uns als<br />

Großhändler für die Kartenakzeptanz<br />

zugelassen);<br />

(h) Multi-Level-Marketing-Geschäfte<br />

(Strukturvertrieb);<br />

(i)<br />

Haustürgeschäfte;<br />

(j) Auktionsgeschäfte im Internet;<br />

(k) Detekteien und Sicherheitsdienste;<br />

(l)<br />

Heimreparaturdienste;<br />

(m) Verkauf von Produkten und<br />

Dienstleistungen von Privatadresse;<br />

(n) Timesharegeschäfte;<br />

(o) die Auszahlung von Bargeld;<br />

(p) die Begleichung von<br />

Schadensersatzansprüchen,<br />

Geschäftsbereich angeboten werden;<br />

(f) Leistungen, die nicht von Ihrem<br />

Unternehmen, sondern von einem<br />

Dritten angeboten werden.<br />

Ausnahmen:<br />

• Reisebüros sind berechtigt, als<br />

Inkassostelle Zahlungen für<br />

Reiseveranstalter, Airlines oder<br />

andere Leistungsträger der<br />

Reisebranche (z. B. Bahn, Hotels)<br />

anzunehmen, sofern eine<br />

entsprechende Inkassovereinbarung<br />

zwischen dem Reisebüro und dem<br />

Dritten vorliegt;<br />

• Online Master Merchants sind<br />

berechtigt, gemäß den<br />

Sonderregelungen in Ziffer 44<br />

Zahlungen für Leistungen Dritter<br />

entgegenzunehmen.<br />

(g) Leistungen, bei denen Sie wissen oder<br />

wissen müssten, dass die erbrachten<br />

Leistungen vom Karteninhaber<br />

gewerblich weiterveräußert werden,<br />

zum Beispiel, wenn die Leistungen<br />

nicht zum persönlichen Gebrauch des<br />

Karteninhabers bestimmt sind<br />

(Ausnahme: Sie sind ausdrücklich von<br />

uns als Großhändler für die<br />

Kartenakzeptanz zugelassen);<br />

(h) Multi-Level-Marketing-Geschäfte<br />

(Strukturvertrieb);<br />

(i) Haustürgeschäfte;<br />

(j) den Verkauf von Produkten und<br />

Dienstleistungen von Privatadresse;<br />

(k) die Auszahlung von Bargeld;<br />

(l) die Begleichung von<br />

Schadensersatzansprüchen,<br />

Vertragsstrafen, Geldbußen oder<br />

Geldstrafen, es sei denn, Sie sind<br />

eine Behörde;<br />

(m) Kosten, Gebühren oder Entgelte<br />

über dem normalen Verkaufspreis<br />

inkl. MwSt. der von Ihnen

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