Gegenüberstellung Geschäftsbedingungen ... - American Express
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(3) Der Belastungsbeleg darf nicht eingereicht<br />
werden, bevor die betreffenden Waren versandt<br />
oder ausgeliefert oder bevor die<br />
Dienstleistungen erbracht wurden. Sie nehmen<br />
zusätzlich zu den Daten des Belastungsbeleges<br />
nach Ziffer 11 Absatz 2 den Namen des<br />
Karteninhabers, so wie er auf der Karte<br />
erscheint, die Rechnungsadresse des<br />
Karteninhabers bzw. Bestellers und die<br />
Lieferadresse auf.<br />
(4) Sofern Sie einen manuellen Belastungsbeleg<br />
verwenden, vermerken Sie an der für die<br />
Unterschrift des Karteninhabers vorgesehenen<br />
Stelle die Worte „Mail-Order“, wenn es sich<br />
um eine schriftliche Bestellung handelt,<br />
„Telephone-Order“, wenn es sich um eine<br />
telefonische Bestellung handelt, „Internet-<br />
Order“, wenn es sich um eine<br />
Internetbestellung handelt und, wenn es sich<br />
um eine Bestellung mittels sonstiger<br />
elektronischer Medien handelt, das<br />
entsprechende Medium. Wenn Ihnen eine<br />
Ermächtigung mit Unterschrift des<br />
Karteninhabers in anderer schriftlicher<br />
Form für diese Transaktion vorliegt,<br />
schreiben Sie „Signature on File“.<br />
(5) Sie bewahren einen Nachweis auf, dass der<br />
Karteninhaber oder eine vom Karteninhaber<br />
autorisierte Person die<br />
Auslieferungsbestätigung unterzeichnet hat, aus<br />
der die Lieferung an die dauerhafte<br />
Rechnungsadresse für <strong>American</strong> <strong>Express</strong><br />
Kreditkartenabrechnungen des Karteninhabers<br />
hervorgeht. Sie können - durch einen Anruf<br />
beim <strong>American</strong> <strong>Express</strong> Genehmigungsdienst -<br />
sicherstellen, dass die Auslieferung an die bei<br />
<strong>American</strong> <strong>Express</strong> hinterlegte<br />
Rechnungsadresse des Karteninhabers erfolgt.<br />
Werden die Waren vom Karteninhaber<br />
abgeholt, so hat dieser bei der Abholung seine<br />
Karte vorzulegen und die in Ziffer 7<br />
beschriebenen Abwicklungsmodalitäten sind<br />
einzuhalten.<br />
(6) Wenn der Karteninhaber behauptet, die<br />
(3) Der Belastungsbeleg darf nicht eingereicht<br />
werden, bevor die betreffenden Waren<br />
versandt oder ausgeliefert oder bevor die<br />
Dienstleistungen erbracht wurden. Sie nehmen<br />
zusätzlich zu den Daten des Belastungsbeleges<br />
nach Ziffer 11 Absatz 2 den Namen des<br />
Karteninhabers, so wie er auf der Karte<br />
erscheint, die Rechnungsadresse des<br />
Karteninhabers bzw. Bestellers und die<br />
Lieferadresse auf.<br />
(4) Sofern Sie einen manuellen Belastungsbeleg<br />
verwenden, vermerken Sie an der für die<br />
Unterschrift des Karteninhabers vorgesehenen<br />
Stelle die Worte „Mail-Order“, wenn es sich<br />
um eine schriftliche Bestellung handelt,<br />
„Telephone-Order“, wenn es sich um eine<br />
telefonische Bestellung handelt, „Digital<br />
Order“, wenn es sich um eine Digitale<br />
Bestellung<br />
handelt.<br />
(5) Sie bewahren einen Nachweis auf, dass der<br />
Karteninhaber oder eine vom Karteninhaber<br />
autorisierte Person die<br />
Auslieferungsbestätigung unterzeichnet hat,<br />
aus der die Lieferung an die dauerhafte<br />
Rechnungsadresse für <strong>American</strong> <strong>Express</strong><br />
Kreditkartenabrechnungen des Karteninhabers<br />
hervorgeht. Sie können – durch einen Anruf<br />
beim <strong>American</strong> <strong>Express</strong> Genehmigungsdienst<br />
– sicherstellen, dass die Auslieferung an die<br />
bei <strong>American</strong> <strong>Express</strong> hinterlegte<br />
Rechnungsadresse des Karteninhabers erfolgt.<br />
Werden die Waren vom Karteninhaber<br />
abgeholt, so hat dieser bei der Abholung seine<br />
Karte vorzulegen und die in Ziffer 7<br />
beschriebenen Abwicklungsmodalitäten sind<br />
einzuhalten.<br />
(6) Wenn der Karteninhaber behauptet, die<br />
Leistung nicht erhalten zu haben, und Sie