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25.5. In den oben <strong>unter</strong> Paragraph 25.3 und 25.4<br />

genannten Umständen darf der Lieferant Ausgleich<br />

vom Kunden <strong>unter</strong> der Voraussetzung fordern, dass<br />

wahren, welche mit <strong>dem</strong> Globalen Pakt der<br />

Vereinten Nationen übereinstimmen, den ALSTOM<br />

im Jahre 2008 <strong>unter</strong>zeichnet hat.<br />

er seinen vertraglichen Verpflichtungen 29. SALVATORISCHE KLAUSEL<br />

nachgekommen <strong>ist</strong>, in<strong>dem</strong> er direkte, vernünftige<br />

und gerechtfertigte Kosten nachwe<strong>ist</strong>, die ihm<br />

Sollte eine der Bestimmung des Vertrags ungültig (z.<br />

B. rechtswidrig oder sonst nicht durchsetzbar) sein,<br />

rechtmäßig bei der Erfüllung des Vertrags bis zu beeinträchtigt diese Unwirksamkeit nicht die<br />

dessen Kündigung entstanden sind, und der Gültigkeit der restlichen Bestimmungen des<br />

Lieferant ansonsten kein anderes Mittel hat, diese Vertrags. Die ungültige Bestimmung wird durch eine<br />

Kosten zu vermeiden oder hierfür Ausgleich zu einvernehmlich vereinbarte gesetzlich gültige<br />

erzielen. <strong>Diese</strong> Entschädigung darf keinesfalls die<br />

Vertragssumme übersteigen.<br />

25.6. Der Kunde darf den Vertrag kündigen, falls der<br />

Lieferant in Konkurs gerät oder zahlungsunfähig<br />

wird bzw. ein Gerichtsbeschluss ergeht oder sonstige<br />

Maßnahmen zur Abwicklung oder Auflösung des<br />

Lieferanten getroffen werden.<br />

25.7. Sollte der Anteil an fehlerhaften Waren einer<br />

Bestellung mehr als zehn Prozent (10 %) einer<br />

Bestimmung ersetzt, die eine ähnliche gültige<br />

wirtschaftliche und rechtliche Auswirkung bewirkt.<br />

Dasselbe gilt für etwaige Lücken oder Auslassungen<br />

in diesem Vertrag.<br />

30. ANWENDBARES RECHT - STREITFÄLLE<br />

30.1. Der Vertrag <strong>unter</strong>liegt deutschem Recht.<br />

30.2. Sollte sich ein Streitfall aufgrund oder in<br />

Zusammenhang mit der Gültigkeit, der Auslegung<br />

und/oder der Ausführung des Vertrages ergeben,<br />

ganzen Vertragslieferung betragen, <strong>ist</strong> der Kunde und sind die Parteien nicht imstande, diesen<br />

berechtigt, sämtliche im Rahmen des besagten<br />

Vertrags gelieferten Waren abzulehnen und/oder<br />

innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab der<br />

Meldung des Konflikts durch eine Partei an die<br />

eine Neulieferung zu fordern. Gleichzeitig <strong>ist</strong> der andere gütlich beizulegen, sind die Parteien<br />

Lieferant verpflichtet, auf Anfrage nachzuweisen, berechtigt, den Streit zur endgültigen Beilegung <strong>dem</strong><br />

dass er die Ursache des Mangels durch Gericht von Braunschweig gemäß den dort<br />

produktionsspezifische und/oder bauliche anwendbaren Regeln und Vorschriften zu<br />

Maßnahmen beseitigt hat. Weiter gehende <strong>unter</strong>stellen.<br />

Ansprüche bleiben hiervon unberührt.<br />

30.3. Die Anwendung des in Wien im Jahre 1980<br />

26. STEUERN UND ABGABEN<br />

<strong>unter</strong>zeichneten Abkommens der Vereinten<br />

26.1. Der Lieferant haftet für die Zahlung aller Nationen bezüglich der Verträge für den<br />

Steuern, Abgaben und Gebühren aller Art, zu deren internationalen Verkauf von Waren auf den Vertrag<br />

Zahlung er aufgrund der Vertragserfüllung <strong>ist</strong> ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

angehalten sein könnte.<br />

26.2. Der Kunde erhält das Recht, von den <strong>dem</strong><br />

Lieferanten vertraglich geschuldeten Beträgen<br />

Steuern oder Gebühren und ähnliche Kosten<br />

abzuziehen, falls der Lieferant es <strong>unter</strong>lässt, <strong>dem</strong><br />

Kunden die gebotenen Bescheinigungen über die<br />

Befreiung solcher Abzüge zu übersenden.<br />

27. ABTRETUNG UND EINSCHALTUNG VON<br />

SUBUNTERNEHMERN<br />

27.1. Da der Vertrag in Anbetracht der Person<br />

abgeschlossen wurde, darf der Lieferant diesen nicht<br />

ohne vorherige schriftliche Genehmigung des<br />

Kunden ganz oder teilweise abtreten.<br />

27.2. Der Lieferant darf die Produktion der Waren<br />

und/oder Erbringung der Dienstle<strong>ist</strong>ungen nicht an<br />

Sub<strong>unter</strong>nehmer vergeben, es sei denn, der Kunde<br />

hätte dies schriftlich im Voraus genehmigt. Die oben<br />

genannten Einschränkungen kommen jedoch nicht<br />

im Falle der Vergabe von Ausstattungen oder<br />

geringfügigen Elementen bzw. Teilen der Waren zur<br />

Anwendung, für welche ein Sub<strong>unter</strong>nehmer bereits<br />

im Vertrag benannt <strong>ist</strong>. Auch beim Vorliegen einer<br />

solchen Genehmigung haftet allein der Lieferant für<br />

alle von ihm und all seinen Sub<strong>unter</strong>nehmern<br />

gelieferten Waren und/oder erbrachten<br />

Dienstle<strong>ist</strong>ungen.<br />

27.3. Der Kunde behält sich das Recht vor, seine<br />

vertraglichen Rechte und Verpflichtungen selbst<br />

wahrzunehmen oder durch eine beliebige andere<br />

Firma der ALSTOM-Gruppe wahrnehmen zu lassen.<br />

28. NACHHALTIGE ENTWICKLUNG<br />

Der Lieferant bestätigt, die von ALSTOM ratifizierte<br />

Charta für Nachhaltige Entwicklung in deren aktuell<br />

gültiger <strong>Fassung</strong>, welche auf der Website von<br />

ALSTOM <strong>unter</strong> der Adresse <strong>www</strong>.alstom.com<br />

einsehbar <strong>ist</strong>, gelesen und zur Kenntnis genommen<br />

zu haben. Er verpflichtet sich, deren Grundsätze zu

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