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Internationale Adoption aus einem Haager Land: Kind unbekannt

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Nach mindestens <strong>einem</strong> Jahr Pflegezeit beantragen die künftigen Ae bei der am Wohnort<br />

zuständigen KESB die <strong>Adoption</strong> des <strong>Kind</strong>es. Die Vormund oder der Vormund des <strong>Kind</strong>es<br />

unterstützt sie dabei. Namentlich ersucht sie oder er um die Zustimmung zur <strong>Adoption</strong> der<br />

KESB, welche die vormundschaftliche Massnahme beschlossen hat.<br />

Die am Wohnort der künftigen<br />

Adoptiveltern zuständige KESB<br />

beschliesst die <strong>Adoption</strong> in<br />

Dreierbesetzung.<br />

Die am Wohnort der künftigen<br />

Adoptiveltern zuständige KESB lehnt die<br />

<strong>Adoption</strong> in Dreierbesetzung ab.<br />

Rechtsmittel: Beschwerde innert 30<br />

Tagen an den Bezirksrat<br />

Juni 2013<br />

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