Internationale Adoption aus einem Haager Land: Kind unbekannt
Internationale Adoption aus einem Haager Land: Kind unbekannt
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Nach mindestens <strong>einem</strong> Jahr Pflegezeit beantragen die künftigen Ae bei der am Wohnort<br />
zuständigen KESB die <strong>Adoption</strong> des <strong>Kind</strong>es. Die Vormund oder der Vormund des <strong>Kind</strong>es<br />
unterstützt sie dabei. Namentlich ersucht sie oder er um die Zustimmung zur <strong>Adoption</strong> der<br />
KESB, welche die vormundschaftliche Massnahme beschlossen hat.<br />
Die am Wohnort der künftigen<br />
Adoptiveltern zuständige KESB<br />
beschliesst die <strong>Adoption</strong> in<br />
Dreierbesetzung.<br />
Die am Wohnort der künftigen<br />
Adoptiveltern zuständige KESB lehnt die<br />
<strong>Adoption</strong> in Dreierbesetzung ab.<br />
Rechtsmittel: Beschwerde innert 30<br />
Tagen an den Bezirksrat<br />
Juni 2013<br />
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