Internationale Adoption aus einem Haager Land: Kind unbekannt
Internationale Adoption aus einem Haager Land: Kind unbekannt
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Die kant. Zb unterzieht den "Antrag auf Bescheinigung der Eignung<br />
zur <strong>Adoption</strong> eines <strong>Kind</strong>es" einer Vorprüfung.<br />
Die kant. Zb tritt auf den Antrag ein.<br />
Die kant. Zb lehnt den Antrag ab.<br />
Rechtsmittel: Rekurs innert 30 Tagen bei<br />
der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.<br />
Die kant. Zb teilt den künftigen Ae mit, dass die Vorprüfung des Antrages erfolgte<br />
und mit der Sozialberichterstattung begonnen werden kann.<br />
Die zuständige Fachperson der kant. Zb führt eine Sozialabklärung durch und erstellt den<br />
Sozialbericht über die künftigen Ae (Kosten p<strong>aus</strong>chal: Fr. 2400).<br />
Die zuständige Fachperson schickt den künftigen Ae eine nicht unterzeichnete Kopie des<br />
Sozialberichts zur inhaltlichen Kenntnisnahme und formellen Korrektur.<br />
Die kant. Zb entscheidet über die Erteilung oder Verweigerung der<br />
"Bescheinigung der Eignung zur <strong>Adoption</strong> eines <strong>Kind</strong>es".<br />
Die kant. Zb erteilt die<br />
"Bescheinigung der Eignung zur <strong>Adoption</strong><br />
eines <strong>Kind</strong>es"<br />
(Kosten p<strong>aus</strong>chal: Fr. 500).<br />
Die kant. Zb verweigert die<br />
"Bescheinigung der Eignung zur <strong>Adoption</strong><br />
eines <strong>Kind</strong>es"<br />
(Kosten p<strong>aus</strong>chal: Fr. 500).<br />
Rechtsmittel: Rekurs innert 30 Tagen bei<br />
der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.<br />
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