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Internationale Adoption aus einem Haager Land: Kind unbekannt

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Die kant. Zb unterzieht den "Antrag auf Bescheinigung der Eignung<br />

zur <strong>Adoption</strong> eines <strong>Kind</strong>es" einer Vorprüfung.<br />

Die kant. Zb tritt auf den Antrag ein.<br />

Die kant. Zb lehnt den Antrag ab.<br />

Rechtsmittel: Rekurs innert 30 Tagen bei<br />

der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.<br />

Die kant. Zb teilt den künftigen Ae mit, dass die Vorprüfung des Antrages erfolgte<br />

und mit der Sozialberichterstattung begonnen werden kann.<br />

Die zuständige Fachperson der kant. Zb führt eine Sozialabklärung durch und erstellt den<br />

Sozialbericht über die künftigen Ae (Kosten p<strong>aus</strong>chal: Fr. 2400).<br />

Die zuständige Fachperson schickt den künftigen Ae eine nicht unterzeichnete Kopie des<br />

Sozialberichts zur inhaltlichen Kenntnisnahme und formellen Korrektur.<br />

Die kant. Zb entscheidet über die Erteilung oder Verweigerung der<br />

"Bescheinigung der Eignung zur <strong>Adoption</strong> eines <strong>Kind</strong>es".<br />

Die kant. Zb erteilt die<br />

"Bescheinigung der Eignung zur <strong>Adoption</strong><br />

eines <strong>Kind</strong>es"<br />

(Kosten p<strong>aus</strong>chal: Fr. 500).<br />

Die kant. Zb verweigert die<br />

"Bescheinigung der Eignung zur <strong>Adoption</strong><br />

eines <strong>Kind</strong>es"<br />

(Kosten p<strong>aus</strong>chal: Fr. 500).<br />

Rechtsmittel: Rekurs innert 30 Tagen bei<br />

der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.<br />

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