28.02.2014 Aufrufe

Arbeitsrechtliche Entscheidungen Ausgabe 2013-02

Arbeitsrechtliche Entscheidungen Ausgabe 2013-02

Arbeitsrechtliche Entscheidungen Ausgabe 2013-02

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ae.<strong>2013</strong>.h00<strong>02</strong>.cic.xml (AE.fmt), Seite 22 von 42,<br />

Rechtsprechung<br />

Bestandsschutz<br />

4. Entgegen der Auffassung des beklagten Landes kam es hier<br />

nicht darauf an, ob zum Zeitpunkt der Mitteilung entsprechende<br />

Prämienzahlungen bereits in Aussicht genommen<br />

worden waren. Die Hinweispflicht ergibt sich hier bereits aus<br />

§ 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB, nicht erst aus § 613a Abs. 5 Nr. 4 BGB,<br />

der nach der Rechtsprechung des BAG ein gewisses Planungsstadium<br />

voraussetzt.<br />

■ Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg<br />

vom 14.6.2012, 26 Sa 658/12<br />

93. Betriebliche Altersversorgung, Gesamtzusage durch<br />

Errichtung einer Versorgungseinrichtung<br />

Aus den Entscheidungsgründen:<br />

Gründet ein Arbeitgeber eine rechtlich selbstständige Einrichtung<br />

zum Zweck der Altersversorgung seiner Mitarbeiter,<br />

liegt darin regelmäßig die Zusage an die Arbeitnehmer ihnen<br />

durch diese Einrichtung betriebliche Altersversorgung<br />

nach deren Satzung oder Richtlinien zu gewähren. Dies gilt jedenfalls<br />

dann, wenn das Bestehen der Einrichtung bei den Arbeitnehmern<br />

bekannt ist. Hat der Arbeitgeber eine solche Einrichtung<br />

gegründet, ist es seine Sache darzulegen und gegebenenfalls<br />

zu beweisen, dass ausnahmsweise die Einrichtung<br />

und deren Zweck den Arbeitnehmern nicht bekannt gemacht<br />

wurden. Der erste Anschein spricht dafür, dass die Gründung<br />

und der Bestand einer solchen Einrichtung im Betrieb bekannt<br />

gemacht worden ist. Das entspricht dem regelmäßigen<br />

Geschehensablauf (Hessisches LAG v. 14.12.2011 – 8 Sa 777/<br />

11).<br />

■ Arbeitsgericht Köln<br />

vom 23.1.<strong>2013</strong>, 2 Ca 7629/11<br />

eingereicht von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Höser<br />

Kölner Straße 2, 5<strong>02</strong>26 Frechen<br />

Tel.: <strong>02</strong>234/1820-0, Fax: <strong>02</strong>234/1820-10<br />

office@hdup.de; www.hdup.de<br />

94. Betriebliche Altersversorgung, Auslegung,<br />

Berücksichtigung von Nachtzulagen<br />

Eine tarifliche Nachtzulage, die für regelmäßig im Schichtwechsel<br />

geleistete Nachtarbeit gezahlt wird, gehört nicht zum<br />

versorgungsberechtigten Einkommen einer Betriebsrentenzusage,<br />

wenn dies in der Zusage als das „tariflich vereinbarte<br />

Bruttomonatsentgelt“ definiert ist.<br />

■ Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />

vom 18.10.2012, 2 Sa 216/12<br />

95. Betriebliche Altersversorgung, Auslegung einer<br />

Anpassungsregelung<br />

Die Regelung in einer betrieblichen Vorruhestandsregelung:<br />

„Das zum Zeitpunkt Ihres Ausscheidens aus unserem Unternehmen<br />

gültige ruhegeldfähige Diensteinkommen gemäß<br />

§ 5 Ihrer Ruhegeldzusage wird entsprechend der in dieser Zeit<br />

erfolgten Vergütungsentwicklung für aktive Mitarbeiter (prozentuale<br />

Veränderung der Vergütungstabelle für Arbeitneh-<br />

mer der Mitglieder des Arbeitgeberverbandes von Gas-, Wasser-<br />

und Elektrizitätsunternehmungen e.V.) angepasst.“ ist<br />

gem. §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass die Vergütungsentwicklung<br />

aller aktiven Tarifmitarbeiter zugrunde zu legen<br />

ist, nicht lediglich die Vergütungsentwicklung derjenigen Mitarbeitergruppe,<br />

der der Arbeitnehmer zuzuordnen ist.<br />

■ Arbeitsgericht Köln<br />

vom 29.1.<strong>2013</strong>, 6 Ca 9047/12<br />

eingereicht von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Höser<br />

Kölner Straße 2, 5<strong>02</strong>26 Frechen<br />

Tel.: <strong>02</strong>234/1820-0, Fax: <strong>02</strong>234/1820-10<br />

office@hdup.de; www.hdup.de<br />

Bestandsschutz<br />

96. Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte<br />

Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer unzutreffenden<br />

Abmahnung aus den Personalakten verlangen. Die Darlegungs-<br />

und Beweislast für die Berechtigung der erhobenen<br />

Vorwürfe trägt der Arbeitgeber.<br />

■ Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />

vom 21.12.2012, 9 Sa 447/12<br />

97. Kleinbetrieb, Zusammenrechnung mehrerer<br />

Betriebsteile<br />

Auch ein Hauptbetrieb und eine räumliche weit entfernte Betriebsstätte<br />

i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG können einen<br />

Betrieb i.S.d. § 23 KSchG bilden, so dass auf die Gesamtzahl<br />

der Arbeitnehmer abzustellen ist.<br />

■ Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />

vom 8.11.2012, 10 Sa 224/12<br />

98. Kleinbetrieb, Treuwidrige Kündigung nach<br />

mutterschutzrechtlichem Beschäftigungsverbot;<br />

zusätzlicher Entschädigungsanspruch nach AGG<br />

Aus den Entscheidungsgründen:<br />

1. Auch in einem sogenannten „Kleinbetrieb“ ist der Arbeitnehmer<br />

jedoch vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung<br />

des Kündigungsrechts des Arbeitgebers geschützt (…).<br />

a) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen<br />

Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, liegt<br />

beim Arbeitnehmer. Dabei ist durch eine abgestufte Darlegungs-<br />

und Beweislast dem verfassungsrechtlich gebotenen<br />

Schutz des Arbeitnehmers Rechnung zu tragen. In einem ersten<br />

Schritt muss der Arbeitnehmer, soweit er die Überlegungen<br />

des Arbeitgebers, die zu seiner Kündigung geführt haben,<br />

nicht kennt, lediglich einen Sachverhalt vortragen, der<br />

die Treuwidrigkeit der Kündigung nach § 242 BGB indiziert.<br />

Sodann muss sich der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im<br />

Einzelnen auf diesen Vortrag einlassen, um ihn zu entkräften.<br />

Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, so gilt der schlüssige<br />

Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als<br />

56<br />

2/<strong>2013</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!