Arbeitsrechtliche Entscheidungen Ausgabe 2013-02
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ae.<strong>2013</strong>.h00<strong>02</strong>.cic.xml (AE.fmt), Seite 22 von 42,<br />
Rechtsprechung<br />
Bestandsschutz<br />
4. Entgegen der Auffassung des beklagten Landes kam es hier<br />
nicht darauf an, ob zum Zeitpunkt der Mitteilung entsprechende<br />
Prämienzahlungen bereits in Aussicht genommen<br />
worden waren. Die Hinweispflicht ergibt sich hier bereits aus<br />
§ 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB, nicht erst aus § 613a Abs. 5 Nr. 4 BGB,<br />
der nach der Rechtsprechung des BAG ein gewisses Planungsstadium<br />
voraussetzt.<br />
■ Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg<br />
vom 14.6.2012, 26 Sa 658/12<br />
93. Betriebliche Altersversorgung, Gesamtzusage durch<br />
Errichtung einer Versorgungseinrichtung<br />
Aus den Entscheidungsgründen:<br />
Gründet ein Arbeitgeber eine rechtlich selbstständige Einrichtung<br />
zum Zweck der Altersversorgung seiner Mitarbeiter,<br />
liegt darin regelmäßig die Zusage an die Arbeitnehmer ihnen<br />
durch diese Einrichtung betriebliche Altersversorgung<br />
nach deren Satzung oder Richtlinien zu gewähren. Dies gilt jedenfalls<br />
dann, wenn das Bestehen der Einrichtung bei den Arbeitnehmern<br />
bekannt ist. Hat der Arbeitgeber eine solche Einrichtung<br />
gegründet, ist es seine Sache darzulegen und gegebenenfalls<br />
zu beweisen, dass ausnahmsweise die Einrichtung<br />
und deren Zweck den Arbeitnehmern nicht bekannt gemacht<br />
wurden. Der erste Anschein spricht dafür, dass die Gründung<br />
und der Bestand einer solchen Einrichtung im Betrieb bekannt<br />
gemacht worden ist. Das entspricht dem regelmäßigen<br />
Geschehensablauf (Hessisches LAG v. 14.12.2011 – 8 Sa 777/<br />
11).<br />
■ Arbeitsgericht Köln<br />
vom 23.1.<strong>2013</strong>, 2 Ca 7629/11<br />
eingereicht von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Höser<br />
Kölner Straße 2, 5<strong>02</strong>26 Frechen<br />
Tel.: <strong>02</strong>234/1820-0, Fax: <strong>02</strong>234/1820-10<br />
office@hdup.de; www.hdup.de<br />
94. Betriebliche Altersversorgung, Auslegung,<br />
Berücksichtigung von Nachtzulagen<br />
Eine tarifliche Nachtzulage, die für regelmäßig im Schichtwechsel<br />
geleistete Nachtarbeit gezahlt wird, gehört nicht zum<br />
versorgungsberechtigten Einkommen einer Betriebsrentenzusage,<br />
wenn dies in der Zusage als das „tariflich vereinbarte<br />
Bruttomonatsentgelt“ definiert ist.<br />
■ Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />
vom 18.10.2012, 2 Sa 216/12<br />
95. Betriebliche Altersversorgung, Auslegung einer<br />
Anpassungsregelung<br />
Die Regelung in einer betrieblichen Vorruhestandsregelung:<br />
„Das zum Zeitpunkt Ihres Ausscheidens aus unserem Unternehmen<br />
gültige ruhegeldfähige Diensteinkommen gemäß<br />
§ 5 Ihrer Ruhegeldzusage wird entsprechend der in dieser Zeit<br />
erfolgten Vergütungsentwicklung für aktive Mitarbeiter (prozentuale<br />
Veränderung der Vergütungstabelle für Arbeitneh-<br />
mer der Mitglieder des Arbeitgeberverbandes von Gas-, Wasser-<br />
und Elektrizitätsunternehmungen e.V.) angepasst.“ ist<br />
gem. §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass die Vergütungsentwicklung<br />
aller aktiven Tarifmitarbeiter zugrunde zu legen<br />
ist, nicht lediglich die Vergütungsentwicklung derjenigen Mitarbeitergruppe,<br />
der der Arbeitnehmer zuzuordnen ist.<br />
■ Arbeitsgericht Köln<br />
vom 29.1.<strong>2013</strong>, 6 Ca 9047/12<br />
eingereicht von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Höser<br />
Kölner Straße 2, 5<strong>02</strong>26 Frechen<br />
Tel.: <strong>02</strong>234/1820-0, Fax: <strong>02</strong>234/1820-10<br />
office@hdup.de; www.hdup.de<br />
Bestandsschutz<br />
96. Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte<br />
Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer unzutreffenden<br />
Abmahnung aus den Personalakten verlangen. Die Darlegungs-<br />
und Beweislast für die Berechtigung der erhobenen<br />
Vorwürfe trägt der Arbeitgeber.<br />
■ Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />
vom 21.12.2012, 9 Sa 447/12<br />
97. Kleinbetrieb, Zusammenrechnung mehrerer<br />
Betriebsteile<br />
Auch ein Hauptbetrieb und eine räumliche weit entfernte Betriebsstätte<br />
i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG können einen<br />
Betrieb i.S.d. § 23 KSchG bilden, so dass auf die Gesamtzahl<br />
der Arbeitnehmer abzustellen ist.<br />
■ Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />
vom 8.11.2012, 10 Sa 224/12<br />
98. Kleinbetrieb, Treuwidrige Kündigung nach<br />
mutterschutzrechtlichem Beschäftigungsverbot;<br />
zusätzlicher Entschädigungsanspruch nach AGG<br />
Aus den Entscheidungsgründen:<br />
1. Auch in einem sogenannten „Kleinbetrieb“ ist der Arbeitnehmer<br />
jedoch vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung<br />
des Kündigungsrechts des Arbeitgebers geschützt (…).<br />
a) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen<br />
Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, liegt<br />
beim Arbeitnehmer. Dabei ist durch eine abgestufte Darlegungs-<br />
und Beweislast dem verfassungsrechtlich gebotenen<br />
Schutz des Arbeitnehmers Rechnung zu tragen. In einem ersten<br />
Schritt muss der Arbeitnehmer, soweit er die Überlegungen<br />
des Arbeitgebers, die zu seiner Kündigung geführt haben,<br />
nicht kennt, lediglich einen Sachverhalt vortragen, der<br />
die Treuwidrigkeit der Kündigung nach § 242 BGB indiziert.<br />
Sodann muss sich der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im<br />
Einzelnen auf diesen Vortrag einlassen, um ihn zu entkräften.<br />
Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, so gilt der schlüssige<br />
Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als<br />
56<br />
2/<strong>2013</strong>