unsere heimat - Volkspartei Breitenfurt
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Unsere Heimat – September 2013<br />
11<br />
Lokales<br />
26. Bauernmarkt<br />
Am Sonntag, dem 6. Oktober<br />
2013 findet in <strong>Breitenfurt</strong>-West<br />
beim Feuerwehrhaus wieder unser<br />
traditioneller Bauernmarkt statt.<br />
Heuer dürfen wir Sie bereits zum 26.<br />
<strong>Breitenfurt</strong>er Bauernmarkt einladen.<br />
Um 9 Uhr beginnt die Veranstaltung<br />
mit einer Erntedankmesse, die vom<br />
Kirchenchor St. Johann unter der Leitung<br />
von Herrn Johannes Klinger sowie<br />
Herrn Hans Kunz an der Orgel und mit<br />
den Kindern der Kindergartengruppe<br />
Schlossallee gestaltet wird.<br />
Die Bauern von <strong>Breitenfurt</strong> und Umgebung<br />
werden sich wie immer besonders<br />
bemühen, Ihnen liebe Besucher, wieder<br />
jede Menge naturnah produzierte<br />
Fleisch- Wurst- und Milchprodukte<br />
vom Schwein, Rind, usw. anzubieten.<br />
Aber auch die vielen verschiedenen<br />
köstlichen Mehlspeisen, Fruchtsäfte,<br />
Most, Schnäpse, Honig sowie selbst gebasteltes<br />
Kunsthandwerk werden nicht<br />
fehlen.<br />
Dankenswerterweise dürfen wir wieder<br />
am Gelände der FF <strong>Breitenfurt</strong> <strong>unsere</strong>n<br />
Bauernmarkt und die Erntedankmesse<br />
abhalten. Bei den Anrainer der FF <strong>Breitenfurt</strong><br />
möchte ich auch um Verständnis<br />
bitten, sollte durch diese Veranstaltung<br />
die verdiente Sonntagsruhe gestört<br />
werden. Besonders bedanken möchte<br />
ich mich schon jetzt bei allen Mitwirkenden<br />
und Unterstützern.<br />
Für Unterhaltung und gute Stimmung<br />
wird für groß und klein (Riesenrutsche<br />
und Ponnyreiten) gesorgt werden.<br />
Die <strong>Breitenfurt</strong>er Bauernschaft würde<br />
sich sehr freuen, Sie wieder so zahlreich<br />
wie in den vergangenen Jahren<br />
bei <strong>unsere</strong>n Bauernmarkt begrüßen zu<br />
dürfen.<br />
Josef Weigl<br />
Org. Gf.Gr.<br />
Wurst, Geselchtes, Speck, Blutwurst, Bratwürstel, Brot, Käse, Honig, Most, Wein,<br />
Schnaps, Mehlspeisen, bäuerliches Kunsthandwerk, Reiten, Hüpfburg, Musik usw.<br />
Alles was<br />
Recht ist!<br />
Augen auf – Kauf ist Kauf<br />
In einer am 27.06.2013 zu 1 Ob 14/13k ergangenen<br />
Entscheidung stellte der Oberste Gerichtshof<br />
klar, dass der Kauf eines Hauses in Kenntnis von<br />
Feuchtigkeitsschäden keine Gewährleistungsansprüche<br />
begründet.<br />
Die Entscheidung basiert auf dem Sachverhalt,<br />
wonach die Kläger eine Liegenschaft samt Haus<br />
zu Wohnnutzzwecken erwarben. Im Kaufvertrag<br />
wurde festgehalten, dass den Käufern die Durchfeuchtungen<br />
des Kellermauerwerks bekannt sind.<br />
Die Kelleraußenwände des Hauses weisen eine<br />
nicht den technischen Richtlinien entsprechende<br />
Feuchtigkeitsabdichtung auf. Dieser Umstand ist<br />
Ursache für die Durchnässung des Mauerwerks,<br />
sodass die Kläger vom Verkäufer die Kosten für<br />
die Verbesserung der Feuchtigkeitsisolierung verlangten.<br />
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Abweisung<br />
der Klage mit der Begründung, dass eine Leistung<br />
nur dann mangelhaft ist, wenn sie qualitativ oder<br />
quantitativ hinter dem Geschuldeten, also dem<br />
Vertragsinhalt, zurückbleibt. Vereinbaren die<br />
Parteien eines Kaufvertrages einen Zustand des<br />
Hauses, der objektiv mangelhaft ist, begründet<br />
dieser Mangel keine Vertragswidrigkeit. Bei der<br />
Beurteilung, ob die subjektive Äquivalenz gestört<br />
ist und Gewährleistungsrecht eingreift, ist dann<br />
von einer an sich mangelhaften, aber vertragskonformen<br />
Sache auszugehen.<br />
Auch für einen Laien bzw. Verbraucher ist die<br />
Durchfeuchtung von Kellermauern grundsätzlich<br />
ein deutliches Indiz für einen Mangel der Feuchtigkeitsisolierung.<br />
Gilt ein solcher Zustand als vereinbart,<br />
kann sich der Käufer nicht mehr darauf<br />
berufen, ihm sei die Ursache für die Durchfeuchtung<br />
unbekannt gewesen. Die Ursache ist ebenso<br />
wie die nach außen in Erscheinung getretene<br />
Durchfeuchtung Vertragsinhalt.<br />
Dr. Erich Gemeiner<br />
1030 Wien, Apostelgasse 36/10<br />
T: +43-1-710 16 44-50. F: +43-1-710 16 44-99<br />
Mail: gemeiner@fgt-law.at M: +43-699-192 161 50