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unsere heimat - Volkspartei Breitenfurt

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Unsere Heimat – September 2013<br />

11<br />

Lokales<br />

26. Bauernmarkt<br />

Am Sonntag, dem 6. Oktober<br />

2013 findet in <strong>Breitenfurt</strong>-West<br />

beim Feuerwehrhaus wieder unser<br />

traditioneller Bauernmarkt statt.<br />

Heuer dürfen wir Sie bereits zum 26.<br />

<strong>Breitenfurt</strong>er Bauernmarkt einladen.<br />

Um 9 Uhr beginnt die Veranstaltung<br />

mit einer Erntedankmesse, die vom<br />

Kirchenchor St. Johann unter der Leitung<br />

von Herrn Johannes Klinger sowie<br />

Herrn Hans Kunz an der Orgel und mit<br />

den Kindern der Kindergartengruppe<br />

Schlossallee gestaltet wird.<br />

Die Bauern von <strong>Breitenfurt</strong> und Umgebung<br />

werden sich wie immer besonders<br />

bemühen, Ihnen liebe Besucher, wieder<br />

jede Menge naturnah produzierte<br />

Fleisch- Wurst- und Milchprodukte<br />

vom Schwein, Rind, usw. anzubieten.<br />

Aber auch die vielen verschiedenen<br />

köstlichen Mehlspeisen, Fruchtsäfte,<br />

Most, Schnäpse, Honig sowie selbst gebasteltes<br />

Kunsthandwerk werden nicht<br />

fehlen.<br />

Dankenswerterweise dürfen wir wieder<br />

am Gelände der FF <strong>Breitenfurt</strong> <strong>unsere</strong>n<br />

Bauernmarkt und die Erntedankmesse<br />

abhalten. Bei den Anrainer der FF <strong>Breitenfurt</strong><br />

möchte ich auch um Verständnis<br />

bitten, sollte durch diese Veranstaltung<br />

die verdiente Sonntagsruhe gestört<br />

werden. Besonders bedanken möchte<br />

ich mich schon jetzt bei allen Mitwirkenden<br />

und Unterstützern.<br />

Für Unterhaltung und gute Stimmung<br />

wird für groß und klein (Riesenrutsche<br />

und Ponnyreiten) gesorgt werden.<br />

Die <strong>Breitenfurt</strong>er Bauernschaft würde<br />

sich sehr freuen, Sie wieder so zahlreich<br />

wie in den vergangenen Jahren<br />

bei <strong>unsere</strong>n Bauernmarkt begrüßen zu<br />

dürfen.<br />

Josef Weigl<br />

Org. Gf.Gr.<br />

Wurst, Geselchtes, Speck, Blutwurst, Bratwürstel, Brot, Käse, Honig, Most, Wein,<br />

Schnaps, Mehlspeisen, bäuerliches Kunsthandwerk, Reiten, Hüpfburg, Musik usw.<br />

Alles was<br />

Recht ist!<br />

Augen auf – Kauf ist Kauf<br />

In einer am 27.06.2013 zu 1 Ob 14/13k ergangenen<br />

Entscheidung stellte der Oberste Gerichtshof<br />

klar, dass der Kauf eines Hauses in Kenntnis von<br />

Feuchtigkeitsschäden keine Gewährleistungsansprüche<br />

begründet.<br />

Die Entscheidung basiert auf dem Sachverhalt,<br />

wonach die Kläger eine Liegenschaft samt Haus<br />

zu Wohnnutzzwecken erwarben. Im Kaufvertrag<br />

wurde festgehalten, dass den Käufern die Durchfeuchtungen<br />

des Kellermauerwerks bekannt sind.<br />

Die Kelleraußenwände des Hauses weisen eine<br />

nicht den technischen Richtlinien entsprechende<br />

Feuchtigkeitsabdichtung auf. Dieser Umstand ist<br />

Ursache für die Durchnässung des Mauerwerks,<br />

sodass die Kläger vom Verkäufer die Kosten für<br />

die Verbesserung der Feuchtigkeitsisolierung verlangten.<br />

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Abweisung<br />

der Klage mit der Begründung, dass eine Leistung<br />

nur dann mangelhaft ist, wenn sie qualitativ oder<br />

quantitativ hinter dem Geschuldeten, also dem<br />

Vertragsinhalt, zurückbleibt. Vereinbaren die<br />

Parteien eines Kaufvertrages einen Zustand des<br />

Hauses, der objektiv mangelhaft ist, begründet<br />

dieser Mangel keine Vertragswidrigkeit. Bei der<br />

Beurteilung, ob die subjektive Äquivalenz gestört<br />

ist und Gewährleistungsrecht eingreift, ist dann<br />

von einer an sich mangelhaften, aber vertragskonformen<br />

Sache auszugehen.<br />

Auch für einen Laien bzw. Verbraucher ist die<br />

Durchfeuchtung von Kellermauern grundsätzlich<br />

ein deutliches Indiz für einen Mangel der Feuchtigkeitsisolierung.<br />

Gilt ein solcher Zustand als vereinbart,<br />

kann sich der Käufer nicht mehr darauf<br />

berufen, ihm sei die Ursache für die Durchfeuchtung<br />

unbekannt gewesen. Die Ursache ist ebenso<br />

wie die nach außen in Erscheinung getretene<br />

Durchfeuchtung Vertragsinhalt.<br />

Dr. Erich Gemeiner<br />

1030 Wien, Apostelgasse 36/10<br />

T: +43-1-710 16 44-50. F: +43-1-710 16 44-99<br />

Mail: gemeiner@fgt-law.at M: +43-699-192 161 50

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