PS-AB-2013-KW 45-Kernstadt.pdf - in der Stadt Ettlingen
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Nummer <strong>45</strong><br />
Donnerstag, 7. November <strong>2013</strong><br />
Narrensturm am<br />
11. November<br />
Traditionsgemäß f<strong>in</strong>det am Montag, 11.11.,<br />
um 11.11 Uhr <strong>der</strong> Rathaussturm mit närrischer<br />
Gerichtsverhandlung des angeklagten<br />
Oberbürgermeisters Johannes Arnold,<br />
statt. Neben dem Rathaussturm <strong>der</strong> Hästräger<br />
und <strong>der</strong> Gerichtsverhandlung wird<br />
es auch Musik und die Vorstellung <strong>der</strong><br />
Präsidenten und Zunftmeister geben. Das<br />
im letzten Jahr <strong>in</strong>thronisierte „Dreigestirn“<br />
Jungfrau Kunigunde vom Burgstättle,<br />
Bauer Kunzmann und Markgraf Ludwig<br />
Georg wird durch das Programm führen.<br />
Zur Ettl<strong>in</strong>ger Fastnachtseröffnung lädt die<br />
Narrenvere<strong>in</strong>igung, <strong>in</strong> <strong>der</strong> alle Vere<strong>in</strong>e und<br />
Zünfte Ettl<strong>in</strong>gens zusammengeschlossen<br />
s<strong>in</strong>d, die Ettl<strong>in</strong>ger Bevölkerung e<strong>in</strong>.<br />
Samstag, 16. Nov. <strong>2013</strong><br />
16.00 Uhr · „Alte Kapelle“<br />
auf dem Friedhof Ettl<strong>in</strong>gen<br />
Die Sonne lehrt alle Lebewesen<br />
die Sehnsucht nach dem Licht.<br />
Doch es ist die Nacht, die uns alle<br />
zu den Sternen erhebt. (Khalil Gibran)<br />
“Vom Dunkel<br />
zum Licht“<br />
Tröstliche Gedanken,<br />
Geschichten, Gedichte<br />
und Musik<br />
Texte:<br />
Musik:<br />
Susanne Goldmann Ute Fichtner, Geige<br />
Otti Vielsäcker Julia Bauer, Geige<br />
Begleitung: Waltraud Felber<br />
E<strong>in</strong>tritt frei -<br />
um e<strong>in</strong>e Spende für die Hospizarbeit<br />
<strong>in</strong> Ettl<strong>in</strong>gen wird gebeten.<br />
Die Beratungsstelle „Die Ze<strong>der</strong>“ wird von<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Ettl<strong>in</strong>gen, dem Vere<strong>in</strong>„För<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Friedhofskultur Ettl<strong>in</strong>gen“ und dem<br />
Hospizdienst Ettl<strong>in</strong>gen getragen.<br />
Arbeitskreis demenzfreundliches<br />
Ettl<strong>in</strong>gen<br />
Spielfilm „E<strong>in</strong>es Tages..“<br />
Der Arbeitskreis Demenzefreundliches Ettl<strong>in</strong>gen<br />
zeigt am Dienstag 19. November,<br />
von 15 bis 16.30 Uhr im Seniorenzentrum<br />
am Horbachpark, Middelkerker Straße 4a<br />
den Spielfilm „E<strong>in</strong>es Tages …“. Dieser<br />
Film erzählt <strong>in</strong> drei <strong>in</strong>e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verwobenen<br />
Episoden von Menschen mit Demenz <strong>in</strong><br />
unterschiedlichen Krankheitsstadien.<br />
Baubetriebshof ist gerüstet für den W<strong>in</strong>ter<br />
Der erste W<strong>in</strong>tere<strong>in</strong>bruch wird sicher nicht<br />
mehr lange auf sich warten lassen. „Der<br />
Baubetriebshof ist für den kommenden<br />
W<strong>in</strong>terdienst gerichtet! Auch <strong>in</strong> diesem<br />
Jahr haben wir es wie<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>sam<br />
geschafft, rechtzeitig alle im W<strong>in</strong>terdienst<br />
e<strong>in</strong>gesetzten Fahrzeuge w<strong>in</strong>terdiensttechnisch<br />
aufzurüsten und alle sonstigen vorzubereitenden<br />
D<strong>in</strong>ge zu erledigen, hob<br />
Baubetriebshofleiter Norbert Ruml heraus.<br />
Auf die Mitarbeiter des Baubetriebshofs<br />
ist wie immer Verlass. Sie s<strong>in</strong>d für die<br />
e<strong>in</strong>zelnen W<strong>in</strong>terdienstschichten e<strong>in</strong>geteilt<br />
und wurden e<strong>in</strong>gewiesen. Sämtliche Salzsilos<br />
s<strong>in</strong>d mit über 330 Tonnen Streusalz<br />
gefüllt, darüber h<strong>in</strong>aus stehen noch rund<br />
20 Tonnen sonstiger Streustoffe bereit.<br />
Uwe Metzen, Leiter des <strong>Stadt</strong>bauamtes,<br />
rechnet damit, dass <strong>der</strong> kommende W<strong>in</strong>terdienst<br />
die Baubetriebshofmitarbeiter<br />
wie jedes Jahr sehr stark for<strong>der</strong>n wird.<br />
Doch er weiß, dass er je<strong>der</strong>zeit auf se<strong>in</strong>e<br />
Mitarbeiter zählen kann und sie wie<strong>der</strong><br />
dazu beitragen werden, dass die wichtigen<br />
Straßenabschnitte verkehrssicher<br />
se<strong>in</strong> werden. Auch Bürgermeister Thomas<br />
Fedrow ist sich bewusst, was auf<br />
die Baubetriebshofmitarbeiter zukommen<br />
wird und dankt diesen bereits im Voraus<br />
für die vielen Stunden, die sie wie<strong>der</strong> auf<br />
verschneiten Straßen und Wegen für die<br />
Bevölkerung unterwegs se<strong>in</strong> werden.<br />
Genauso wird die Ettl<strong>in</strong>ger Bevölkerung<br />
selbst nicht ohne W<strong>in</strong>terdienst<br />
durch den nächsten W<strong>in</strong>ter kommen<br />
und hier ihren Pflichten nachkommen<br />
müssen. Noch ist Zeit, um sich hierauf<br />
entsprechend e<strong>in</strong>zustellen. Rückfragen<br />
zum W<strong>in</strong>terdienst werden gerne unter<br />
07243/1018373 entgegen genommen.<br />
Räum- und Streupflicht <strong>der</strong><br />
Straßenanlieger<br />
Viele Menschen freuen sich jedes Jahr<br />
auf den W<strong>in</strong>ter. Jedoch müssen damit<br />
unter an<strong>der</strong>em auch die Gehwege von<br />
Schnee sowie Eisglätte befreit werden.<br />
Im Folgenden sollen deshalb die wichtigsten<br />
Regelungen <strong>der</strong> Streupflichtsatzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zur Vermeidung von Unfällen<br />
wegen Glatteis und Schneeglätte<br />
<strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung gerufen werden:<br />
• Wer ist zum W<strong>in</strong>terdienst verpflichtet?<br />
Straßenanlieger, d.h. Eigentümer und<br />
Besitzer (z.B. Mieter und Pächter über<br />
Hausordnung) von Grundstücken, die<br />
an e<strong>in</strong>er Straße liegen o<strong>der</strong> von ihr e<strong>in</strong>e<br />
Zufahrt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Zugang haben o<strong>der</strong><br />
solcher Grundstücke, die von <strong>der</strong> Straße<br />
durch e<strong>in</strong>e im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> o<strong>der</strong><br />
des Trägers <strong>der</strong> Straßenbaulast stehende,<br />
unbebaute Fläche getrennt s<strong>in</strong>d, wenn<br />
<strong>der</strong> Abstand zwischen Grundstücksgrenze<br />
und Straße nicht mehr als 10 m, bei<br />
beson<strong>der</strong>s breiten Straßen nicht mehr als<br />
die Hälfte <strong>der</strong> Straßenbreite beträgt.<br />
• Bei welchen Flächen gilt die W<strong>in</strong>terdienstpflicht?<br />
Auf dem Gehweg. Auf<br />
dem geme<strong>in</strong>samen Geh- und Radweg.<br />
Auf Treppenanlagen. Auf dem Gehweg<br />
<strong>der</strong> gegenüberliegenden Straßenseite,<br />
wenn nur auf dieser Straßenseite e<strong>in</strong><br />
Gehweg vorhanden ist. Falls auf ke<strong>in</strong>er<br />
Straßenseite e<strong>in</strong> Gehweg vorhanden ist,<br />
Flächen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Breite von 1,50 m ab<br />
Grundstücksgrenze. In verkehrsberuhigten<br />
Bereichen an <strong>der</strong>en Rand liegende<br />
Flächen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Breite von 1,50 m ab<br />
Grundstücksgrenze.<br />
• Bis wann muss morgens spätestens<br />
geräumt und bestreut werden? Werktags:<br />
bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen:<br />
bis 8 Uhr<br />
• Wie lange muss abends geräumt und<br />
bestreut werden? Bis 21 Uhr<br />
• Wann und wie oft muss geräumt und<br />
bestreut werden? Unverzüglich nach<br />
Schneefall o<strong>der</strong> beim Auftreten von<br />
Schnee- und Eisglätte, bei Bedarf auch<br />
wie<strong>der</strong>holt.<br />
• Was genau ist zu tun? Die Flächen s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel m<strong>in</strong>destens auf 1 m Breite<br />
von Schnee und auftauendem Eis zu<br />
räumen. Für jedes Hausgrundstück ist<br />
e<strong>in</strong> Zugang zur Fahrbahn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Breite<br />
von m<strong>in</strong>destens 1 m zu räumen. Der<br />
geräumte Schnee und das auftauende<br />
Eis s<strong>in</strong>d grundsätzlich auf den restlichen<br />
Teil <strong>der</strong> Fläche, für die die Straßenanlieger<br />
verpflichtet s<strong>in</strong>d, anzuhäufen. Bei<br />
Schnee- und Eisglätte s<strong>in</strong>d die Flächen<br />
sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig<br />
so zu bestreuen, dass sie vom<br />
Fußgänger möglichst gefahrlos benutzt<br />
werden können.<br />
• Was darf zum Bestreuen verwendet<br />
werden? Sand. Splitt. Granulat. Asche.<br />
• Wo bekomme ich unter an<strong>der</strong>em entsprechende<br />
Streumaterialien? Baumärkte<br />
bzw. Baustoffhändler, Lebensmittelmärkte<br />
• Welche Folgen kann es haben, wenn<br />
<strong>der</strong> W<strong>in</strong>terdienst nicht gemacht wird?<br />
Wer dem W<strong>in</strong>terdienst nicht nachkommt,<br />
handelt ordnungswidrig, was mit e<strong>in</strong>er<br />
Geldbuße geahndet werden kann.<br />
Kommt es zum Beispiel mit Fußgängern<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Personen zu e<strong>in</strong>em Unfall<br />
o<strong>der</strong> zu Schäden an Gegenständen,<br />
s<strong>in</strong>d Haftungsansprüche ggf. an die<br />
Straßenanlieger möglich.<br />
• Wo s<strong>in</strong>d weitere Informationen erhältlich?<br />
Die Streupflichtsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
steht unter www.ettl<strong>in</strong>gen.de (dort „Verwaltung“<br />
und „Satzungen“) zum Herunterladen<br />
bereit. Weitere Rückfragen werden<br />
zudem gerne unter 07243/1018373<br />
beantwortet.