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PS-AB-2013-KW 45-Kernstadt.pdf - in der Stadt Ettlingen

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6<br />

Nummer <strong>45</strong><br />

Donnerstag, 7. November <strong>2013</strong><br />

Narrensturm am<br />

11. November<br />

Traditionsgemäß f<strong>in</strong>det am Montag, 11.11.,<br />

um 11.11 Uhr <strong>der</strong> Rathaussturm mit närrischer<br />

Gerichtsverhandlung des angeklagten<br />

Oberbürgermeisters Johannes Arnold,<br />

statt. Neben dem Rathaussturm <strong>der</strong> Hästräger<br />

und <strong>der</strong> Gerichtsverhandlung wird<br />

es auch Musik und die Vorstellung <strong>der</strong><br />

Präsidenten und Zunftmeister geben. Das<br />

im letzten Jahr <strong>in</strong>thronisierte „Dreigestirn“<br />

Jungfrau Kunigunde vom Burgstättle,<br />

Bauer Kunzmann und Markgraf Ludwig<br />

Georg wird durch das Programm führen.<br />

Zur Ettl<strong>in</strong>ger Fastnachtseröffnung lädt die<br />

Narrenvere<strong>in</strong>igung, <strong>in</strong> <strong>der</strong> alle Vere<strong>in</strong>e und<br />

Zünfte Ettl<strong>in</strong>gens zusammengeschlossen<br />

s<strong>in</strong>d, die Ettl<strong>in</strong>ger Bevölkerung e<strong>in</strong>.<br />

Samstag, 16. Nov. <strong>2013</strong><br />

16.00 Uhr · „Alte Kapelle“<br />

auf dem Friedhof Ettl<strong>in</strong>gen<br />

Die Sonne lehrt alle Lebewesen<br />

die Sehnsucht nach dem Licht.<br />

Doch es ist die Nacht, die uns alle<br />

zu den Sternen erhebt. (Khalil Gibran)<br />

“Vom Dunkel<br />

zum Licht“<br />

Tröstliche Gedanken,<br />

Geschichten, Gedichte<br />

und Musik<br />

Texte:<br />

Musik:<br />

Susanne Goldmann Ute Fichtner, Geige<br />

Otti Vielsäcker Julia Bauer, Geige<br />

Begleitung: Waltraud Felber<br />

E<strong>in</strong>tritt frei -<br />

um e<strong>in</strong>e Spende für die Hospizarbeit<br />

<strong>in</strong> Ettl<strong>in</strong>gen wird gebeten.<br />

Die Beratungsstelle „Die Ze<strong>der</strong>“ wird von<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Ettl<strong>in</strong>gen, dem Vere<strong>in</strong>„För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Friedhofskultur Ettl<strong>in</strong>gen“ und dem<br />

Hospizdienst Ettl<strong>in</strong>gen getragen.<br />

Arbeitskreis demenzfreundliches<br />

Ettl<strong>in</strong>gen<br />

Spielfilm „E<strong>in</strong>es Tages..“<br />

Der Arbeitskreis Demenzefreundliches Ettl<strong>in</strong>gen<br />

zeigt am Dienstag 19. November,<br />

von 15 bis 16.30 Uhr im Seniorenzentrum<br />

am Horbachpark, Middelkerker Straße 4a<br />

den Spielfilm „E<strong>in</strong>es Tages …“. Dieser<br />

Film erzählt <strong>in</strong> drei <strong>in</strong>e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verwobenen<br />

Episoden von Menschen mit Demenz <strong>in</strong><br />

unterschiedlichen Krankheitsstadien.<br />

Baubetriebshof ist gerüstet für den W<strong>in</strong>ter<br />

Der erste W<strong>in</strong>tere<strong>in</strong>bruch wird sicher nicht<br />

mehr lange auf sich warten lassen. „Der<br />

Baubetriebshof ist für den kommenden<br />

W<strong>in</strong>terdienst gerichtet! Auch <strong>in</strong> diesem<br />

Jahr haben wir es wie<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>sam<br />

geschafft, rechtzeitig alle im W<strong>in</strong>terdienst<br />

e<strong>in</strong>gesetzten Fahrzeuge w<strong>in</strong>terdiensttechnisch<br />

aufzurüsten und alle sonstigen vorzubereitenden<br />

D<strong>in</strong>ge zu erledigen, hob<br />

Baubetriebshofleiter Norbert Ruml heraus.<br />

Auf die Mitarbeiter des Baubetriebshofs<br />

ist wie immer Verlass. Sie s<strong>in</strong>d für die<br />

e<strong>in</strong>zelnen W<strong>in</strong>terdienstschichten e<strong>in</strong>geteilt<br />

und wurden e<strong>in</strong>gewiesen. Sämtliche Salzsilos<br />

s<strong>in</strong>d mit über 330 Tonnen Streusalz<br />

gefüllt, darüber h<strong>in</strong>aus stehen noch rund<br />

20 Tonnen sonstiger Streustoffe bereit.<br />

Uwe Metzen, Leiter des <strong>Stadt</strong>bauamtes,<br />

rechnet damit, dass <strong>der</strong> kommende W<strong>in</strong>terdienst<br />

die Baubetriebshofmitarbeiter<br />

wie jedes Jahr sehr stark for<strong>der</strong>n wird.<br />

Doch er weiß, dass er je<strong>der</strong>zeit auf se<strong>in</strong>e<br />

Mitarbeiter zählen kann und sie wie<strong>der</strong><br />

dazu beitragen werden, dass die wichtigen<br />

Straßenabschnitte verkehrssicher<br />

se<strong>in</strong> werden. Auch Bürgermeister Thomas<br />

Fedrow ist sich bewusst, was auf<br />

die Baubetriebshofmitarbeiter zukommen<br />

wird und dankt diesen bereits im Voraus<br />

für die vielen Stunden, die sie wie<strong>der</strong> auf<br />

verschneiten Straßen und Wegen für die<br />

Bevölkerung unterwegs se<strong>in</strong> werden.<br />

Genauso wird die Ettl<strong>in</strong>ger Bevölkerung<br />

selbst nicht ohne W<strong>in</strong>terdienst<br />

durch den nächsten W<strong>in</strong>ter kommen<br />

und hier ihren Pflichten nachkommen<br />

müssen. Noch ist Zeit, um sich hierauf<br />

entsprechend e<strong>in</strong>zustellen. Rückfragen<br />

zum W<strong>in</strong>terdienst werden gerne unter<br />

07243/1018373 entgegen genommen.<br />

Räum- und Streupflicht <strong>der</strong><br />

Straßenanlieger<br />

Viele Menschen freuen sich jedes Jahr<br />

auf den W<strong>in</strong>ter. Jedoch müssen damit<br />

unter an<strong>der</strong>em auch die Gehwege von<br />

Schnee sowie Eisglätte befreit werden.<br />

Im Folgenden sollen deshalb die wichtigsten<br />

Regelungen <strong>der</strong> Streupflichtsatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zur Vermeidung von Unfällen<br />

wegen Glatteis und Schneeglätte<br />

<strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung gerufen werden:<br />

• Wer ist zum W<strong>in</strong>terdienst verpflichtet?<br />

Straßenanlieger, d.h. Eigentümer und<br />

Besitzer (z.B. Mieter und Pächter über<br />

Hausordnung) von Grundstücken, die<br />

an e<strong>in</strong>er Straße liegen o<strong>der</strong> von ihr e<strong>in</strong>e<br />

Zufahrt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Zugang haben o<strong>der</strong><br />

solcher Grundstücke, die von <strong>der</strong> Straße<br />

durch e<strong>in</strong>e im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> o<strong>der</strong><br />

des Trägers <strong>der</strong> Straßenbaulast stehende,<br />

unbebaute Fläche getrennt s<strong>in</strong>d, wenn<br />

<strong>der</strong> Abstand zwischen Grundstücksgrenze<br />

und Straße nicht mehr als 10 m, bei<br />

beson<strong>der</strong>s breiten Straßen nicht mehr als<br />

die Hälfte <strong>der</strong> Straßenbreite beträgt.<br />

• Bei welchen Flächen gilt die W<strong>in</strong>terdienstpflicht?<br />

Auf dem Gehweg. Auf<br />

dem geme<strong>in</strong>samen Geh- und Radweg.<br />

Auf Treppenanlagen. Auf dem Gehweg<br />

<strong>der</strong> gegenüberliegenden Straßenseite,<br />

wenn nur auf dieser Straßenseite e<strong>in</strong><br />

Gehweg vorhanden ist. Falls auf ke<strong>in</strong>er<br />

Straßenseite e<strong>in</strong> Gehweg vorhanden ist,<br />

Flächen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Breite von 1,50 m ab<br />

Grundstücksgrenze. In verkehrsberuhigten<br />

Bereichen an <strong>der</strong>en Rand liegende<br />

Flächen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Breite von 1,50 m ab<br />

Grundstücksgrenze.<br />

• Bis wann muss morgens spätestens<br />

geräumt und bestreut werden? Werktags:<br />

bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen:<br />

bis 8 Uhr<br />

• Wie lange muss abends geräumt und<br />

bestreut werden? Bis 21 Uhr<br />

• Wann und wie oft muss geräumt und<br />

bestreut werden? Unverzüglich nach<br />

Schneefall o<strong>der</strong> beim Auftreten von<br />

Schnee- und Eisglätte, bei Bedarf auch<br />

wie<strong>der</strong>holt.<br />

• Was genau ist zu tun? Die Flächen s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel m<strong>in</strong>destens auf 1 m Breite<br />

von Schnee und auftauendem Eis zu<br />

räumen. Für jedes Hausgrundstück ist<br />

e<strong>in</strong> Zugang zur Fahrbahn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Breite<br />

von m<strong>in</strong>destens 1 m zu räumen. Der<br />

geräumte Schnee und das auftauende<br />

Eis s<strong>in</strong>d grundsätzlich auf den restlichen<br />

Teil <strong>der</strong> Fläche, für die die Straßenanlieger<br />

verpflichtet s<strong>in</strong>d, anzuhäufen. Bei<br />

Schnee- und Eisglätte s<strong>in</strong>d die Flächen<br />

sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig<br />

so zu bestreuen, dass sie vom<br />

Fußgänger möglichst gefahrlos benutzt<br />

werden können.<br />

• Was darf zum Bestreuen verwendet<br />

werden? Sand. Splitt. Granulat. Asche.<br />

• Wo bekomme ich unter an<strong>der</strong>em entsprechende<br />

Streumaterialien? Baumärkte<br />

bzw. Baustoffhändler, Lebensmittelmärkte<br />

• Welche Folgen kann es haben, wenn<br />

<strong>der</strong> W<strong>in</strong>terdienst nicht gemacht wird?<br />

Wer dem W<strong>in</strong>terdienst nicht nachkommt,<br />

handelt ordnungswidrig, was mit e<strong>in</strong>er<br />

Geldbuße geahndet werden kann.<br />

Kommt es zum Beispiel mit Fußgängern<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Personen zu e<strong>in</strong>em Unfall<br />

o<strong>der</strong> zu Schäden an Gegenständen,<br />

s<strong>in</strong>d Haftungsansprüche ggf. an die<br />

Straßenanlieger möglich.<br />

• Wo s<strong>in</strong>d weitere Informationen erhältlich?<br />

Die Streupflichtsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

steht unter www.ettl<strong>in</strong>gen.de (dort „Verwaltung“<br />

und „Satzungen“) zum Herunterladen<br />

bereit. Weitere Rückfragen werden<br />

zudem gerne unter 07243/1018373<br />

beantwortet.

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