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Große Kreisstadt <strong>Radolfzell</strong><br />

Textteil / Örtliche Bauvorschriften<br />

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Kasernenstraße / Steißlinger Straße“<br />

Entwurf Stand 08.01.2014<br />

PLANSTATT SENNER<br />

LANDSCHAFTSARCHITEKTUR ÖKOLOGISCHE STADTENTWICKLUNG UMWELTPLANUNG<br />

Seite 1 von 14


V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

„Kasernenstraße / Steißlinger Straße“<br />

AUFTRAGGEBER:<br />

Rosenegg Wohnbau GmbH<br />

Neugasse 15<br />

78239 Rielasingen-Worblingen<br />

AUFTRAGNEHMER:<br />

Planstatt Senner<br />

Breitlestr. 21<br />

88662 Überlingen<br />

Tel. 07551 / 9199-0, Fax. 07551 / 9199-29<br />

e-mail: info@planstatt-senner.de<br />

Projektleitung:<br />

Johann Senner Dipl.-Ing. (FH)<br />

Freier Landschaftsarchitekt, BDLA, SRL<br />

Projektbearbeitung:<br />

Sabine Geerds, Dipl. Ing. (FH) Stadt- und Regionalplanung<br />

Markus Wolf<br />

Proj. Nr. 1855<br />

Seite 2 von 14


V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Teil A: Verfahrensvermerke .................................................................................... 4<br />

Teil B: <strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> ............................................................................. 5<br />

1. Rechtsgrundlagen: ........................................................................................................ 5<br />

2. Geltungsbereich: ........................................................................................................... 5<br />

3. Planungsrechtliche <strong>Festsetzungen</strong> § 9 BauGB: ......................................................... 5<br />

3.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): .......................................................................... 5<br />

3.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): ....................................................................... 5<br />

3.3 Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 BauNVO) ....................................................................... 6<br />

3.4 Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB u. § 23 BauNVO) ...................................... 6<br />

3.5 Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) ................................................................... 6<br />

3.6 Stellplätze und Tiefgaragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)......................................................................... 6<br />

3.7 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) ............................................................................................... 6<br />

3.8 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ................................................................................................. 7<br />

3.9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) ................................................................. 7<br />

3.10 Flächen für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />

............................................................................................................................................................. 8<br />

3.11 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB): ............................................... 8<br />

3.12 Höhenlage (§ 9 Abs. 3 BauGB) ........................................................................................................... 8<br />

3.13 Bindung an den Durchführungsvertrag (§ 12 Abs. 3a BauGB) ............................................................ 8<br />

4. Ausnahmen und Befreiungen ...................................................................................... 9<br />

5. Ordnungswidrigkeiten .................................................................................................. 9<br />

6. Inkrafttreten ................................................................................................................... 9<br />

Teil C: Satzung zur Regelung der örtlichen Bauvorschriften § 74 LBO-BW .... 10<br />

1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen: ............................................................. 10<br />

1.1 Dächer ............................................................................................................................................... 10<br />

2. Gestaltung unbebauter Grundstücksflächen: .......................................................... 10<br />

3. Umgang mit dem Niederschlagswasser ................................................................... 10<br />

4. Ausnahmen und Befreiungen .................................................................................... 11<br />

5. Ordnungswidrigkeiten ................................................................................................ 11<br />

6. Inkrafttreten ................................................................................................................. 11<br />

Teil D: Hinweise ...................................................................................................... 12<br />

Teil E: Anlage .......................................................................................................... 14<br />

Seite 3 von 14


V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

Verfahrensvermerke<br />

Teil A: Verfahrensvermerke<br />

____________________________________________________________<br />

1. Einleitungsbeschluss durch den Gemeinderat gem. § 12 (2) BauGB 05.11.13<br />

2. Billigung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes,<br />

der planungsrechtlichen <strong>Festsetzungen</strong> mit Begründungen, der örtlichen<br />

Bauvorschriften und des Auslegungsbeschlusses durch den<br />

Gemeinderat<br />

3. Ortsübliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses gem. § 2<br />

(1) BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />

4. Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

und der planungsrechtlichen <strong>Festsetzungen</strong> mit Begründungen<br />

sowie der örtlichen Bauvorschriften, Fassung vom<br />

24.01.2013 gem. § 3 (2) BauGB<br />

5. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />

(2) BauGB<br />

10. Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat gem. § 10 BauGB<br />

11. Ortsübliche Bekanntmachung und Inkrafttreten der Satzung<br />

12. Es wird hiermit bestätigt, dass der zeichnerische und textliche Teil<br />

diesen Bebauungsplans in der Fassung vom<br />

mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderat vom<br />

identisch ist.<br />

<strong>Radolfzell</strong>, den<br />

Oberbürgermeister<br />

Seite 4 von 14


V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

planungsrechtliche <strong>Festsetzungen</strong><br />

Teil B: <strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong><br />

____________________________________________________________<br />

1. Rechtsgrundlagen:<br />

____________________________________________________________<br />

• Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) m.W.v.<br />

21.06.2013.Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 133),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />

• Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) i. d. F. vom<br />

23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl.<br />

I S. 466).<br />

• Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)<br />

• Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 zuletzt<br />

geändert durch Verordnung vom 25.01.2012<br />

• Gemeindeordnung (GemO) vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. 698), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 55)<br />

2. Geltungsbereich:<br />

____________________________________________________________<br />

Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 08.01.2014 festgelegt.<br />

3. Planungsrechtliche <strong>Festsetzungen</strong> § 9 BauGB:<br />

____________________________________________________________<br />

3.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB):<br />

Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend ist das Plangebiet festgesetzt<br />

als:<br />

3.1.1 Mischgebiet (MI-1 und MI-2) nach § 6 BauNVO<br />

3.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB):<br />

Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend ist …<br />

3.2.1 die maximale Höhe baulicher Anlagen (Gebäudehöhe = GH) (§ 16 BauN-<br />

VO) festgesetzt.<br />

3.2.2 die maximal Höhe der baulichen Anlagen darf mit<br />

• technischen Auf- und Anbauten um bis zu 3 m und mit<br />

Seite 5 von 14


V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

planungsrechtliche <strong>Festsetzungen</strong><br />

• Anlagen zur Solarenergienutzung um bis zu 1 m überschritten werden.<br />

3.2.3 die Gebäudehöhe im MI-1 wird gemessen von der tatsächlich vorhandenen<br />

Erdgeschossrohfußbodenhöhe (EFH) bis zur Oberkante der Attika<br />

des Staffelgeschosses.<br />

3.2.4 die Gebäudehöhe im MI-2 wird gemessen von der tatsächlich vorhandenen<br />

Erdgeschossrohfußbodenhöhe (EFH) bis zur Oberkante der Attika<br />

des jeweils obersten Vollgeschosses.<br />

3.2.5 die GRZ = Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) als Höchstgrenze festgesetzt.<br />

3.2.6 bei der Ermittlung der Grundflächenzahl sind die Grundflächen von baulichen<br />

Anlagen, die vollständig unterhalb einer Geländeoberfläche errichtet<br />

werden, nicht mitzurechnen, sofern diese mit ca. 60 cm Oberboden bedeckt<br />

und begrünt sind.<br />

3.2.7 für die Ermittlung der zulässigen Grundflächenzahl setzt der Bebauungsplan<br />

gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 fest, dass die Fläche hinter der Straßenbegrenzungslinie<br />

maßgebend ist. Die Ausweisung von privaten Grünflächen<br />

reduziert die maßgebliche Fläche nicht.<br />

3.3 Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 BauNVO):<br />

Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend ist …<br />

3.3.1 die offene Bauweise (§ 22 Abs. 2 BauNVO) festgesetzt (gekennzeichnet<br />

im Planteil mit „o“).<br />

3.4 Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB u. § 23 BauNVO):<br />

Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend sind…<br />

3.4.1 die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen bestimmt.<br />

3.4.2 Tiefgaragen sind auch außerhalb des Baufensters zulässig, wenn sie unterhalb<br />

der Erdoberfläche liegen und mit ca. 60 cm Oberboden bedeckt<br />

und begrünt sind.<br />

3.5 Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB):<br />

Die Stellung der baulichen Anlagen ergibt sich aus der Anordnung der Baufenster<br />

in der Planzeichnung. Die Gebäude sind parallel zu den Baufenstern zu errichten.<br />

3.6 Stellplätze und Tiefgaragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)<br />

3.6.1 Die jeweils zulässigen Stellplätze und Tiefgaragen sind durch Planeinschrieb<br />

festgesetzt. Sie sind nur an den dort eingetragenen Standorten<br />

und innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.<br />

3.6.2 Zur Sicherstellung der Begrünung sind Tiefgaragen mit ca. 60 cm<br />

Oberboden zu bedecken und zu begrünen.<br />

3.7 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB):<br />

Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend sind<br />

3.7.1 private Grünflächen Zweckbestimmung<br />

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V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

planungsrechtliche <strong>Festsetzungen</strong><br />

• Lärmschutz,<br />

ausgewiesen.<br />

Die privaten Grünflächen sind mit standortgerechten Pflanzen zu gestalten<br />

und dauerhaft zu pflegen.<br />

3.8 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB):<br />

3.8.1 Zur Minimierung des Versiegelungsgrades ist die Befestigung der ebenerdigen<br />

Stellplätze, wasserdurchlässig herzustellen, geeignet sind z.B. Rasenpflaster,<br />

Rasengittersteinen, Pflaster mit versickerungsfähigen Fugen,<br />

Schotterrasen oder wassergebundene Belägen.<br />

3.8.2 Zur Reduzierung der Abwasserspitzen sind Flachdächer, soweit sie nicht<br />

als Dachterrassen oder für die Nutzung regenerativer Energien genutzt<br />

werden, mindestens extensiv zu begrünen.<br />

3.8.3 Mutterboden ist getrennt auszubauen, zwischenzulagern und als oberste<br />

Bodenschicht wieder einzubauen (§202 BauGB).<br />

3.8.4 Für Beleuchtung der Straßen sowie Wege im Innenhof sind insektenfreundliche<br />

Beleuchtungsmittel wie beispielsweise LED-Beleuchtung bzw.<br />

gelbes Licht (Natriumdampflampen) zu verwenden.<br />

3.9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />

Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend sind Flächen mit Geh-,<br />

Fahr- und Leitungsrechten einschließlich der erforderlichen Schutzstreifen zugunsten<br />

der Stadt <strong>Radolfzell</strong> festgesetzt. Innerhalb der mit dem Leitungsrecht bezeichneten<br />

Flächen ist eine Überbauung auszuschließen.<br />

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V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

planungsrechtliche <strong>Festsetzungen</strong><br />

3.10 Flächen für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB):<br />

Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend ist …<br />

3.10.1 Als aktive Schallschutzmaßnahme ist entlang der Steißlinger Straße ein<br />

Lärmschutzwall in Kombination mit einer Lärmschutzwand zu errichten.<br />

Die Höhe der gesamten Anlage wird ab Oberkante Fahrbahn auf 3,00 m<br />

festgesetzt.<br />

3.10.2 Passive Schallschutzmaßnahmen sind bei den jeweils gegebenen Außengeräuschbelastungen<br />

(Lärmpegelbereichen) nach den Berechnungsverfahren<br />

der Technischen Baubestimmung DIN 4109 „Schallschutz im<br />

Hochbau, Anforderungen und Nachweise“, Abschnitt 5 „Schutz gegen Außenlärm;<br />

Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen“<br />

und dem dort niedergelegten detaillierten Berechnungsverfahren vorzunehmen.<br />

3.11 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB):<br />

3.11.1 Im Plangebiet sind insgesamt 10 Bäume gemäß Pflanzliste zu pflanzen,<br />

zu pflegen und zu erhalten. Die Pflanzstandorte sind im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />

darzustellen. Die in der Planzeichnung dargestellten<br />

Pflanzstandorte sind nur beispielhaft.<br />

3.11.2 Die mit den Baumpflanzungen verbundenen Einschränkungen sind von<br />

den Eigentümern zu dulden. Bei Abgang sind die Pflanzen in Art und Qualität<br />

gleichwertig zu ersetzen<br />

3.11.3 Die nicht überbaubaren und nicht befestigten Grundstücksbereiche sind<br />

als gärtnerisch anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.<br />

3.12 Höhenlage (§ 9 Abs. 3 BauGB):<br />

Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend ist die Erdgeschoßrohfußbodenhöhe<br />

(EFH) der Gebäude festgesetzt in Meter über Normalnull (m.ü.NN.) Abweichungen<br />

um +/- 0.50 cm sind zulässig.<br />

3.13 Bindung an den Durchführungsvertrag (§ 12 Abs. 3a BauGB)<br />

Unter Anwendung des § 9 Abs. 2 wird festgesetzt, dass im Rahmen der festgesetzten<br />

Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger<br />

im Durchführungsvertrag verpflichtet.<br />

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V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

planungsrechtliche <strong>Festsetzungen</strong><br />

4. Ausnahmen und Befreiungen<br />

____________________________________________________________<br />

Hierfür gelten die Bestimmungen des § 31 BauGB.<br />

5. Ordnungswidrigkeiten<br />

____________________________________________________________<br />

Ordnungswidrig im Sinne von § 213 BauGB handelt, wer den <strong>Festsetzungen</strong> dieses<br />

Bebauungsplanes zuwider handelt.<br />

6. Inkrafttreten<br />

____________________________________________________________<br />

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB in Kraft.<br />

<strong>Radolfzell</strong>, den<br />

_____________________________<br />

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V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

örtliche Bauvorschriften<br />

Teil C:<br />

Satzung zur Regelung der örtlichen Bauvorschriften<br />

§ 74 LBO-BW<br />

____________________________________________________________<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) i. d. F. vom<br />

05.03.2010 zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 werden folgende örtliche<br />

Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kasernenstraße / Steißlinger<br />

Straße“ erlassen.<br />

Im gesamten Plangebiet sind folgende örtliche Bauvorschriften zu beachten:<br />

1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen:<br />

1.1 Dächer<br />

Für die Haupt- und Nebengebäude sind ausschließlich Flachdächer (FD) zulässig.<br />

Notwendige technische Auf- und Anbauten sind ein zu hausen und nach Möglichkeit<br />

so anzuordnen, dass sie vom öffentlichen Straßenraum nicht einsehbar sind.<br />

2. Gestaltung unbebauter Grundstücksflächen:<br />

Die nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen sind dauerhaft als Grünflächen<br />

anzulegen und zu pflegen. Ein Teil der Grünflächen ist als Spielplatz zu gestalten.<br />

3. Umgang mit dem Niederschlagswasser<br />

Das Niederschlagswasser soll über Rigolen aufgenommen und versickert werden.<br />

Es ist vorgesehen die Rigolen mit einem Überlauf an den bestehenden Regenwasserkanal<br />

auszustatten. Die Detailplanung erfolgt im weiteren Planverfahren.<br />

Seite 10 von 14


V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

örtliche Bauvorschriften<br />

4. Ausnahmen und Befreiungen<br />

Hierfür gelten die Bestimmungen des § 31 BauGB.<br />

5. Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne von § 213 BauGB handelt, wer den <strong>Festsetzungen</strong> dieses<br />

Bebauungsplanes zuwider handelt.<br />

6. Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB in Kraft.<br />

<strong>Radolfzell</strong>, den<br />

_____________________________<br />

Seite 11 von 14


V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

Hinweise<br />

Teil D:<br />

Hinweise<br />

____________________________________________________________<br />

1. Denkmalschutz<br />

Sollten im Zuge von Erdarbeiten archäologische Befunde (z. B. Mauern, Gräber,<br />

Gruben, Brandschichten) angeschnitten oder Funde gemacht werden (z. B. Scherben,<br />

Metallteile, Knochen etc.), ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium<br />

Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. Fund und Fundstelle<br />

sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags<br />

nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten<br />

Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen. Auf § 20 Datenschutzgesetz<br />

(DSchG) wird verwiesen.<br />

2. Bodenschutz<br />

Auf die Pflicht zur Beachtung der Bestimmungen des Bodenschutzgesetzes<br />

(BodSchG), insbesondere auf § 4, wird hingewiesen. Überschüssiger Bodenaushub<br />

ist, seiner Eignung entsprechend, einer Verwertung zuzuführen. Beim Umgang mit<br />

dem Bodenmaterial, das zu Rekultivierungszwecken eingesetzt werden soll, ist die<br />

DIN 19731 zu beachten. Der Baubetrieb ist so zu organisieren, dass betriebsbedingte<br />

unvermeidliche Bodenbelastungen (z. B. Verdichtungen) auf das engere<br />

Baufeld beschränkt bleiben. Eingetretene Verdichtungen im Bereich unbebauter<br />

Flächen sind nach Ende der Bauarbeiten zu beseitigen. Baustoffe, Bauabfälle und<br />

Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. Vermischungen mit Bodenmaterial<br />

ausgeschlossen sind. Werden im Zuge der Bauarbeiten wider Erwarten<br />

stoffliche Bodenbelastungen angetroffen, so ist unverzüglich das Amt für Wasserund<br />

Bodenschutz des Landratsamtes Konstanz zu benachrichtigen. Unbrauchbare<br />

und/oder belastete Böden sind von verwertbarem Bodenaushub zu trennen und einer<br />

Aufbereitung oder geordneten Entsorgung zuzuführen.<br />

3. Gründung<br />

„Ab Tiefen zwischen ca. 1,5 und 3 m unter Gelände steht Grundmoräne an, die zur<br />

Gründung geeignet ist.“ (Auszug aus: „Baugrunderkundung – Ergebnisse der Baggerschürfe“,<br />

Kempfert + Partner, Konstanz, 12.12.2013).<br />

4. Altlasten<br />

Im Rahmen der Baugrunderkundung wurden Proben zur chemischen Untersuchung<br />

auf Schadstoffe genommen.<br />

Ergebnis: „Bezüglich der festgestellen organischen Anteile kann nach Deponieverordnung<br />

(DepV) eine Ablagerung auf einer niederklassigeren Deponie im Rahmen<br />

eines Antrags auf Zustimmung zur Ablagerung eines Abfalls mit erhöhtem Organikgehalt<br />

genehmigungsfähig sein, wenn die hierfür erforderlichen Parameter eingehalten<br />

sind. Das weitere Vorgehen ist mit dem Entsorgungsunternehmen abzustimmen“<br />

„Aufgrund der Vornutzung des Baugrundstücks durch einen metallverarbeitenden<br />

Betreib können sich unterhalb der Bestandsgebäudes verunreinigte Bodenschichten<br />

befinden. Weitere umwelttechnische Untersuchungen sind daher grundsätzlich<br />

notwendig und sollten nach dem Abbruch des Gebäudes vorgenommen werden.“<br />

(Auszug aus: „Ergebnisse der umwelttechnischen Unterschung“, Kempfert + Partner,<br />

Konstanz, 08.01.2014).<br />

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V+E-Plan „Kasernenstraße – Steißlinger Straße“<br />

Hinweise<br />

5. Grundwasserschutz<br />

Sollte im Zuge der Bauarbeiten Grundwasser erschlossen werden (wassergesättigter<br />

Bereich), so ist dieser Aufschluss unverzüglich beim Landratsamt Konstanz –<br />

Amt für Wasser- und Bodenschutz – anzuzeigen (§ 49 Abs. 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz<br />

für Baden-Württemberg (WHG) in Verbindung mit § 37 Abs. 4 Wassergesetz<br />

für Baden-Württemberg (WG)).<br />

Eine Wasserhaltung während der Bauzeit (Grundwasserabsenkung) bedarf einer<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese ist beim Amt für Wasser- und Bodenschutz zu<br />

beantragen.<br />

Unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels sind Drainagen zur dauerhaften Regulierung<br />

des Grundwassers mit dauernder Ableitung / Absenkung des Grundwassers<br />

nicht zulässig (§ 9 WHG).<br />

Bauwerksteile im Grundwasser- und Grundwasserschwankungsbereich sind druckwasserdicht<br />

nach DIN 18 195, Teil 6, Abschnitt 8 auszuführen.<br />

Kanal- und Leitungsgräben unterhalb des Grundwasserspiegels sind somit Sperrriegeln<br />

zu versehen, dass über die Gräben kein Grundwasser abgeführt wird.<br />

Hinsichtlich der Herstellung und Nutzung von Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche<br />

Erlaubnis nach § 108 Abs. 4 WG erforderlich, die bei der unteren Wasserbehörde<br />

zu beantragen ist. Um Beeinträchtigungen des Grundwassers zu vermeiden,<br />

ist der „Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden“ aus<br />

dem Jahr 2001 zu berücksichtigen. Ein stockwerksübergreifender Grundwasserfluss<br />

muss sicher verhindert werden.<br />

6. Feuerwehrzufahrt<br />

Die genaue Lage der Feuerwehrzufahrten und die Aufstellflächen der Feuerwehrfahrzeuge<br />

werden im weiteren Verfahren mit den Fachbehörden abgestimmt.<br />

7. Prognose der Geräuschimmissionen<br />

„Sämtliche nach Westen, zur Steißlinger Straße hin gelegenen Fassaden in den<br />

Obergeschossen, sind dem Lärmpegelbereich IV zuzuordnen. Bei diesem Lärmpegelbereich<br />

wird eine resultierende Schalldämmung von erf. R`w,res = 40 dB erforderlich.<br />

In Abhängigkeit der Fensterflächenanteile resultieren hieraus Fensteranlagen<br />

in der Schallschutzklasse 2 bis 3. Gebäudefassaden, die mit dem Lärmpegelbereich<br />

III gekennzeichnet sind, bedürfen hinsichtlich des Schallschutzes der Fensteranlagen<br />

keine zusätzlichen Anforderungen, die über die ohnehin bestehenden Anforderungen<br />

nach der Energiesparverordnung EnEV 2009 an Fensterkonstruktionen hinausgehen.“<br />

(Auszug aus: Schallimmissionsschutz, GSA Körner GmbH, Reichenau,<br />

07.01.2014).<br />

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V+E-Plan „Kasernenstraße - Steißlinger Straße“<br />

Anlage<br />

Teil E:<br />

Anlage<br />

____________________________________________________________<br />

Pflanzlisten<br />

Bäume:<br />

Prunus avium “Lapins“<br />

Malus “evereste“<br />

Juglans regia<br />

Prunus domestica<br />

Sorbus domestica<br />

Prunus domestica syriaca<br />

Süßkirsche<br />

Apfelbaum<br />

Walnussbaum<br />

Pflaumenbaum<br />

Speierling<br />

Mirabelle<br />

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