Betreuungsvertrag Tagesmüttermodell Radolfzell am Bodensee
Betreuungsvertrag Tagesmüttermodell Radolfzell am Bodensee
Betreuungsvertrag Tagesmüttermodell Radolfzell am Bodensee
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TAGESMÜTTERMODELL RADOLFZELL AM BODENSEE (GILT NUR FÜR KINDER VON 0 - 3 JAHRE)<br />
► <strong>Betreuungsvertrag</strong> unter Einbeziehung des Tagesmüttervereins Landkreis Konstanz e.V.,<br />
Beratungsstelle <strong>Radolfzell</strong><br />
Angaben über die Eltern / Personensorgeberechtigten<br />
N<strong>am</strong>e der Mutter____________________________________________________________<br />
Straße ___________________________<br />
PLZ, Ort _______________________________<br />
zu erreichen unter:<br />
Privat __________________<br />
Mobil ___________________ E-Mail _________________<br />
N<strong>am</strong>e des Vaters ___________________________________________________________<br />
Straße ___________________________<br />
PLZ, Ort _______________________________<br />
zu erreichen unter:<br />
Privat __________________<br />
Mobil ___________________ E-Mail _________________<br />
sonstige Angaben (z.B. getrennt lebend, geschieden etc.)<br />
__________________________________________________________________________<br />
Angaben zu Tagespflegepersonen<br />
N<strong>am</strong>e der Tagespflegeperson _________________________________________________<br />
Straße ___________________________<br />
PLZ, Ort ______________________________<br />
telefonisch zu erreichen<br />
zu erreichen unter<br />
Privat ______________<br />
<strong>am</strong> Arbeitsplatz _______________ E-Mail _________________<br />
Pflegeerlaubnis vom Jugend<strong>am</strong>t [ ] ja [ ] nein [ ] ist beantragt<br />
Zwischen den oben genannten Personen wird nachstehender Vertrag geschlossen.<br />
Stand: Juni 2013 1
Anlage 1<br />
1. Beginn und Umfang der Tagespflege<br />
für nachfolgend genannte (s) Kind/Kinder übernimmt die <strong>am</strong> Vertragsanfang genannte<br />
Tagespflegeperson regelmäßig für einen Teil des Tages die Erziehung und Pflege.<br />
Angaben zum Kind / zu den Kindern<br />
N<strong>am</strong>e, Vorn<strong>am</strong>e des Kindes ______________________________________________<br />
geboren in _____________________________<br />
<strong>am</strong> _________________________<br />
N<strong>am</strong>e, Vorn<strong>am</strong>e des Kindes ______________________________________________<br />
geboren in _____________________________<br />
<strong>am</strong> _________________________<br />
N<strong>am</strong>e, Vorn<strong>am</strong>e des Kindes ______________________________________________<br />
geboren in _____________________________<br />
<strong>am</strong> _________________________<br />
1.1. Das Betreuungsverhältnis beginnt (inkl. Eingewöhnung) <strong>am</strong> ________________<br />
1.2. Die Betreuungszeiten werden wie folgt vereinbart:<br />
laut Vordruck „Daten des Pflegeverhältnisses“ (Anlage II)<br />
____________________________________________________________<br />
Sondervereinbarungen<br />
2. Betreuungsentgelt<br />
_______________________________________________________________<br />
Abweichungen sind zu besprechen.<br />
Die Höhe des Betreuungsentgeltes (Erhebung in 12 Monatsraten / Jahr) richtet sich in der<br />
Regel nach der Satzung zur Erhebung des Kostenbeitrags in der Kindertagespflege des<br />
Landrats<strong>am</strong>tes Konstanz vom 26.03.2012 i.V.m. der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung<br />
zwischen dem Landkreis Konstanz und der Stadt <strong>Radolfzell</strong> <strong>am</strong> <strong>Bodensee</strong>. Grundlage für<br />
die Eingruppierung ist die tatsächliche Betreuungszeit, während der sich das Kind in der<br />
Tagespflege befindet.<br />
2.1. Die Tagespflegeperson erhält von der Stadt <strong>Radolfzell</strong> <strong>am</strong> <strong>Bodensee</strong> für die<br />
Betreuung des o.g. Kindes / der o.g. Kinder die laufende Geldleistung. Die steuerlichen<br />
Bestimmungen sind zu beachten.<br />
2.2. Die Entrichtung des Entgeltes beginnt nach der Eingewöhnungsphase, welche maximal<br />
zwei Wochen beträgt.<br />
2.3. Im Entgelt Tagespflege sind die Kosten für Windeln, Babynahrung, Pflegemittel und<br />
Kleidung nicht enthalten.<br />
Stand: Juni 2013 2
Anlage 1<br />
2.4. Sonderregelungen<br />
Gesondert berechnet werden:<br />
________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________<br />
(z.B. besondere Ernährung, Betreuung über das Wochenende und an Feiertagen, Übernachtungen,<br />
Ausflüge).<br />
Diese Leistungen werden von den Eltern/Personensorgeberechtigten direkt an die Tagesbetreuungsperson<br />
ausbezahlt.<br />
3. Regelung bei Ausfallzeiten<br />
3.1. Betreuungsfreie Tage<br />
Die Tagespflegeperson hat Anspruch auf 25 betreuungsfreie Tage im Jahr bei einer 5<br />
Tage Woche (ohne Krankheit).<br />
Die betreuungsfreien Tage werden rechtzeitig mit den Eltern/Personensorgeberechtigten<br />
abgestimmt. Der 24.12. und 31.12. gelten als betreuungsfreie Tage.<br />
Wird eine Betreuung während der betreuungsfreien Tage der Tagespflegeperson erforderlich,<br />
wird bei rechtzeitiger Bekanntgabe (mindestens 8 Wochen vorher an den Tagesmütterverein)<br />
über den Tagesmütterverein eine Ersatzbetreuung gestellt.<br />
3.2. Erkrankung eines Kindes<br />
Bei einer Erkrankung des Kindes verpflichten sich die Eltern/ Personensorgeberechtigten,<br />
die Tagespflegeperson unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn die Unterbringung bei der<br />
Tagespflegeperson unmöglich ist (z.B. bei Ansteckungsgefahr oder aufwändiger Pflege,<br />
etc.), ist es Aufgabe der Eltern/Personensorgeberechtigten, für das Kind zu sorgen.<br />
Hinweis:<br />
Nach dem § 45 Sozialgesetzbuch V können berufstätige Eltern/ Personensorgeberechtigte<br />
zur Pflege kranker Kinder 10 Tage (für ein Kind bis zu 12 Jahren), maximal jedoch 25<br />
Arbeitstage zu Hause bleiben. Alleinerziehende haben einen Freistellungsanspruch pro<br />
Kalenderjahr von 20 Tagen für ein Kind, bis zu 40 Tagen für 2 Kinder, bis 50 Tagen für 3<br />
und mehr Kinder. Sie erhalten dann von der Krankenkasse ein Krankengeld.<br />
3.3. Erkrankung der Tagespflegeperson<br />
Im Falle einer Erkrankung der Tagespflegeperson oder deren Kinder verpflichtet sich die<br />
Tagespflegeperson, unverzüglich die Eltern/Personensorgeberechtigten zu benachrichtigen.<br />
Bei längerfristiger Krankheit der Tagespflegeperson bemüht sich der Tagesmütterverein<br />
um eine Ersatzbetreuung.<br />
4. Arztbesuche<br />
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche werden in der Regel von Eltern/Personensorgeberechtigten<br />
durchgeführt. Die Tagespflegeperson ist darüber zu informieren.<br />
Die Tagespflegeperson sollte eine Kopie des Impfausweises vorliegen. Für Arztbesuche in Notfällen<br />
muss eine Vollmacht vorliegen.<br />
Eine Kopie der ärztlichen Untersuchung nach § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-<br />
Württemberg (KiTaG) ist vorzulegen.<br />
Stand: Juni 2013 3
Anlage 1<br />
5. Beendigung des Betreuungsverhältnisses<br />
Die Kündigung dieses Vertragsverhältnisses muss schriftlich beim Tagesmütterverein und der<br />
Stadt <strong>Radolfzell</strong> eingereicht werden. Die Vertragspartner verpflichten sich, zum Wohle des Kindes<br />
die letzte Zeit als Phase der Ablösung zu gestalten.<br />
5.1. Ordentliche Kündigung<br />
Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt<br />
werden.<br />
5.2. Fristlose Kündigung<br />
In begründeten Ausnahmefällen kann von beiden Vertragspartnern fristlos gekündigt<br />
werden. Die fristlose Kündigung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Für eine<br />
fristlose Kündigung müssen Gründe vorliegen, die die Fortsetzung des Tagespflegeverhältnisses<br />
unzumutbar machen.<br />
6. Zus<strong>am</strong>menarbeit der Eltern/Personensorgeberechtigten und Tagespflegeperson<br />
Eltern/Personensorgeberechtigte und die Tagespflegeperson arbeiten zum Wohle des Kindes<br />
zus<strong>am</strong>men. In regelmäßigen Abständen findet ein Austausch über alle Fragen, die die Betreuung,<br />
Erziehung und Förderung des Kindes betreffen, statt.<br />
7. Auskunft und Schweigepflicht<br />
Die Eltern/ Personensorgeberechtigten und die Tagespflegeperson verpflichten sich<br />
- zu gegenseitigen Informationen über alle wichtigen Begebenheiten und Vorkommnisse,<br />
die das Kind betreffen, und<br />
- über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen<br />
Vertragspartei betreffen, auch nach Beendigung des Vertrages, Stillschweigen zu wahren.<br />
8. Zusätzliche Vereinbarungen<br />
___________________________________________________________________<br />
Hierunter fallen z.B. die Anwesenheit von Haustieren, Mitnahme im Pkw, Benutzung<br />
öffentlicher Spiel-/Abenteuerplätze, Ausflüge, Fahrradfahren etc. (unzutreffendes bitte streichen)<br />
Stand: Juni 2013 4
Anlage 1<br />
9. Versicherungen<br />
Personen- und Sachschäden, die Dritte durch das Tagespflegekind/ durch die Tagespflegekinder<br />
wegen Aufsichtpflichtverletzung der Tagespflegeperson entstehen, sind wie folgt abgedeckt:<br />
Vereinshaftpflichtversicherung beim Verein: _______________________________________<br />
Vereinshaftpflichtversicherung beim Landkreis: ____________________________________<br />
Privathaftpflichtversicherung der Tagespflegeperson*: _______________________________<br />
Privathaftpflichtversicherung der Personensorgeberechtigten: _________________________<br />
* Schäden in der Kindertagespflege sind nur bei Sondervereinbarungen versichert !<br />
Für das Tagespflegekind/ die Tagespflegekinder besteht eine Krankenversicherung bei:<br />
_____________________________________________________________________<br />
Wir sind mit den getroffenen Vereinbarungen einverstanden.<br />
Die Eltern/Personensorgeberechtigten und die Tagespflegeperson wurden in allen Fragen, die das<br />
Betreuungsverhältnis nach § 23 Sozialgesetzbuch VIII betreffen, informiert und beraten.<br />
Ort, Datum ________________________________<br />
____________________________<br />
Unterschrift der Tagespflegeperson<br />
_______________________________________<br />
Unterschrift der Eltern/Personensorgeberechtigten<br />
_______________________________<br />
Unterschrift der Vertreterin des Vereins<br />
_________________<br />
Stempel des Vereins<br />
Hinweise:<br />
1. Die „Haushaltserklärung“ (Anlage I) bitte mit diesem Beutreuungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben<br />
einreichen.<br />
2. Die Angaben „Daten des Pflegeverhältnisses“ (Anlage II) sind ebenfalls beizufügen.<br />
3. Machen Sie bitte möglichst von der Einzugsermächtigung (Anlage III) gebrauch.<br />
4. Sofern Sie einen „Antrag auf Erlass des Kostenbeitrags“ (Anlage IV + Anlage V) stellen<br />
möchten, reichen Sie diesen bitte direkt beim Landrats<strong>am</strong>t Konstanz – Wirtschaftliche Jugendhilfe<br />
– ein (nur möglich bei Berufstätigkeit, Berufsausbildung, Schule/ Studium/ Umschulung)<br />
Stand: Juni 2013 5