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Betreuungsvertrag Tagesmüttermodell Radolfzell am Bodensee

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TAGESMÜTTERMODELL RADOLFZELL AM BODENSEE (GILT NUR FÜR KINDER VON 0 - 3 JAHRE)<br />

► <strong>Betreuungsvertrag</strong> unter Einbeziehung des Tagesmüttervereins Landkreis Konstanz e.V.,<br />

Beratungsstelle <strong>Radolfzell</strong><br />

Angaben über die Eltern / Personensorgeberechtigten<br />

N<strong>am</strong>e der Mutter____________________________________________________________<br />

Straße ___________________________<br />

PLZ, Ort _______________________________<br />

zu erreichen unter:<br />

Privat __________________<br />

Mobil ___________________ E-Mail _________________<br />

N<strong>am</strong>e des Vaters ___________________________________________________________<br />

Straße ___________________________<br />

PLZ, Ort _______________________________<br />

zu erreichen unter:<br />

Privat __________________<br />

Mobil ___________________ E-Mail _________________<br />

sonstige Angaben (z.B. getrennt lebend, geschieden etc.)<br />

__________________________________________________________________________<br />

Angaben zu Tagespflegepersonen<br />

N<strong>am</strong>e der Tagespflegeperson _________________________________________________<br />

Straße ___________________________<br />

PLZ, Ort ______________________________<br />

telefonisch zu erreichen<br />

zu erreichen unter<br />

Privat ______________<br />

<strong>am</strong> Arbeitsplatz _______________ E-Mail _________________<br />

Pflegeerlaubnis vom Jugend<strong>am</strong>t [ ] ja [ ] nein [ ] ist beantragt<br />

Zwischen den oben genannten Personen wird nachstehender Vertrag geschlossen.<br />

Stand: Juni 2013 1


Anlage 1<br />

1. Beginn und Umfang der Tagespflege<br />

für nachfolgend genannte (s) Kind/Kinder übernimmt die <strong>am</strong> Vertragsanfang genannte<br />

Tagespflegeperson regelmäßig für einen Teil des Tages die Erziehung und Pflege.<br />

Angaben zum Kind / zu den Kindern<br />

N<strong>am</strong>e, Vorn<strong>am</strong>e des Kindes ______________________________________________<br />

geboren in _____________________________<br />

<strong>am</strong> _________________________<br />

N<strong>am</strong>e, Vorn<strong>am</strong>e des Kindes ______________________________________________<br />

geboren in _____________________________<br />

<strong>am</strong> _________________________<br />

N<strong>am</strong>e, Vorn<strong>am</strong>e des Kindes ______________________________________________<br />

geboren in _____________________________<br />

<strong>am</strong> _________________________<br />

1.1. Das Betreuungsverhältnis beginnt (inkl. Eingewöhnung) <strong>am</strong> ________________<br />

1.2. Die Betreuungszeiten werden wie folgt vereinbart:<br />

laut Vordruck „Daten des Pflegeverhältnisses“ (Anlage II)<br />

____________________________________________________________<br />

Sondervereinbarungen<br />

2. Betreuungsentgelt<br />

_______________________________________________________________<br />

Abweichungen sind zu besprechen.<br />

Die Höhe des Betreuungsentgeltes (Erhebung in 12 Monatsraten / Jahr) richtet sich in der<br />

Regel nach der Satzung zur Erhebung des Kostenbeitrags in der Kindertagespflege des<br />

Landrats<strong>am</strong>tes Konstanz vom 26.03.2012 i.V.m. der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung<br />

zwischen dem Landkreis Konstanz und der Stadt <strong>Radolfzell</strong> <strong>am</strong> <strong>Bodensee</strong>. Grundlage für<br />

die Eingruppierung ist die tatsächliche Betreuungszeit, während der sich das Kind in der<br />

Tagespflege befindet.<br />

2.1. Die Tagespflegeperson erhält von der Stadt <strong>Radolfzell</strong> <strong>am</strong> <strong>Bodensee</strong> für die<br />

Betreuung des o.g. Kindes / der o.g. Kinder die laufende Geldleistung. Die steuerlichen<br />

Bestimmungen sind zu beachten.<br />

2.2. Die Entrichtung des Entgeltes beginnt nach der Eingewöhnungsphase, welche maximal<br />

zwei Wochen beträgt.<br />

2.3. Im Entgelt Tagespflege sind die Kosten für Windeln, Babynahrung, Pflegemittel und<br />

Kleidung nicht enthalten.<br />

Stand: Juni 2013 2


Anlage 1<br />

2.4. Sonderregelungen<br />

Gesondert berechnet werden:<br />

________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________<br />

(z.B. besondere Ernährung, Betreuung über das Wochenende und an Feiertagen, Übernachtungen,<br />

Ausflüge).<br />

Diese Leistungen werden von den Eltern/Personensorgeberechtigten direkt an die Tagesbetreuungsperson<br />

ausbezahlt.<br />

3. Regelung bei Ausfallzeiten<br />

3.1. Betreuungsfreie Tage<br />

Die Tagespflegeperson hat Anspruch auf 25 betreuungsfreie Tage im Jahr bei einer 5<br />

Tage Woche (ohne Krankheit).<br />

Die betreuungsfreien Tage werden rechtzeitig mit den Eltern/Personensorgeberechtigten<br />

abgestimmt. Der 24.12. und 31.12. gelten als betreuungsfreie Tage.<br />

Wird eine Betreuung während der betreuungsfreien Tage der Tagespflegeperson erforderlich,<br />

wird bei rechtzeitiger Bekanntgabe (mindestens 8 Wochen vorher an den Tagesmütterverein)<br />

über den Tagesmütterverein eine Ersatzbetreuung gestellt.<br />

3.2. Erkrankung eines Kindes<br />

Bei einer Erkrankung des Kindes verpflichten sich die Eltern/ Personensorgeberechtigten,<br />

die Tagespflegeperson unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn die Unterbringung bei der<br />

Tagespflegeperson unmöglich ist (z.B. bei Ansteckungsgefahr oder aufwändiger Pflege,<br />

etc.), ist es Aufgabe der Eltern/Personensorgeberechtigten, für das Kind zu sorgen.<br />

Hinweis:<br />

Nach dem § 45 Sozialgesetzbuch V können berufstätige Eltern/ Personensorgeberechtigte<br />

zur Pflege kranker Kinder 10 Tage (für ein Kind bis zu 12 Jahren), maximal jedoch 25<br />

Arbeitstage zu Hause bleiben. Alleinerziehende haben einen Freistellungsanspruch pro<br />

Kalenderjahr von 20 Tagen für ein Kind, bis zu 40 Tagen für 2 Kinder, bis 50 Tagen für 3<br />

und mehr Kinder. Sie erhalten dann von der Krankenkasse ein Krankengeld.<br />

3.3. Erkrankung der Tagespflegeperson<br />

Im Falle einer Erkrankung der Tagespflegeperson oder deren Kinder verpflichtet sich die<br />

Tagespflegeperson, unverzüglich die Eltern/Personensorgeberechtigten zu benachrichtigen.<br />

Bei längerfristiger Krankheit der Tagespflegeperson bemüht sich der Tagesmütterverein<br />

um eine Ersatzbetreuung.<br />

4. Arztbesuche<br />

Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche werden in der Regel von Eltern/Personensorgeberechtigten<br />

durchgeführt. Die Tagespflegeperson ist darüber zu informieren.<br />

Die Tagespflegeperson sollte eine Kopie des Impfausweises vorliegen. Für Arztbesuche in Notfällen<br />

muss eine Vollmacht vorliegen.<br />

Eine Kopie der ärztlichen Untersuchung nach § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-<br />

Württemberg (KiTaG) ist vorzulegen.<br />

Stand: Juni 2013 3


Anlage 1<br />

5. Beendigung des Betreuungsverhältnisses<br />

Die Kündigung dieses Vertragsverhältnisses muss schriftlich beim Tagesmütterverein und der<br />

Stadt <strong>Radolfzell</strong> eingereicht werden. Die Vertragspartner verpflichten sich, zum Wohle des Kindes<br />

die letzte Zeit als Phase der Ablösung zu gestalten.<br />

5.1. Ordentliche Kündigung<br />

Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt<br />

werden.<br />

5.2. Fristlose Kündigung<br />

In begründeten Ausnahmefällen kann von beiden Vertragspartnern fristlos gekündigt<br />

werden. Die fristlose Kündigung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Für eine<br />

fristlose Kündigung müssen Gründe vorliegen, die die Fortsetzung des Tagespflegeverhältnisses<br />

unzumutbar machen.<br />

6. Zus<strong>am</strong>menarbeit der Eltern/Personensorgeberechtigten und Tagespflegeperson<br />

Eltern/Personensorgeberechtigte und die Tagespflegeperson arbeiten zum Wohle des Kindes<br />

zus<strong>am</strong>men. In regelmäßigen Abständen findet ein Austausch über alle Fragen, die die Betreuung,<br />

Erziehung und Förderung des Kindes betreffen, statt.<br />

7. Auskunft und Schweigepflicht<br />

Die Eltern/ Personensorgeberechtigten und die Tagespflegeperson verpflichten sich<br />

- zu gegenseitigen Informationen über alle wichtigen Begebenheiten und Vorkommnisse,<br />

die das Kind betreffen, und<br />

- über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen<br />

Vertragspartei betreffen, auch nach Beendigung des Vertrages, Stillschweigen zu wahren.<br />

8. Zusätzliche Vereinbarungen<br />

___________________________________________________________________<br />

Hierunter fallen z.B. die Anwesenheit von Haustieren, Mitnahme im Pkw, Benutzung<br />

öffentlicher Spiel-/Abenteuerplätze, Ausflüge, Fahrradfahren etc. (unzutreffendes bitte streichen)<br />

Stand: Juni 2013 4


Anlage 1<br />

9. Versicherungen<br />

Personen- und Sachschäden, die Dritte durch das Tagespflegekind/ durch die Tagespflegekinder<br />

wegen Aufsichtpflichtverletzung der Tagespflegeperson entstehen, sind wie folgt abgedeckt:<br />

Vereinshaftpflichtversicherung beim Verein: _______________________________________<br />

Vereinshaftpflichtversicherung beim Landkreis: ____________________________________<br />

Privathaftpflichtversicherung der Tagespflegeperson*: _______________________________<br />

Privathaftpflichtversicherung der Personensorgeberechtigten: _________________________<br />

* Schäden in der Kindertagespflege sind nur bei Sondervereinbarungen versichert !<br />

Für das Tagespflegekind/ die Tagespflegekinder besteht eine Krankenversicherung bei:<br />

_____________________________________________________________________<br />

Wir sind mit den getroffenen Vereinbarungen einverstanden.<br />

Die Eltern/Personensorgeberechtigten und die Tagespflegeperson wurden in allen Fragen, die das<br />

Betreuungsverhältnis nach § 23 Sozialgesetzbuch VIII betreffen, informiert und beraten.<br />

Ort, Datum ________________________________<br />

____________________________<br />

Unterschrift der Tagespflegeperson<br />

_______________________________________<br />

Unterschrift der Eltern/Personensorgeberechtigten<br />

_______________________________<br />

Unterschrift der Vertreterin des Vereins<br />

_________________<br />

Stempel des Vereins<br />

Hinweise:<br />

1. Die „Haushaltserklärung“ (Anlage I) bitte mit diesem Beutreuungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben<br />

einreichen.<br />

2. Die Angaben „Daten des Pflegeverhältnisses“ (Anlage II) sind ebenfalls beizufügen.<br />

3. Machen Sie bitte möglichst von der Einzugsermächtigung (Anlage III) gebrauch.<br />

4. Sofern Sie einen „Antrag auf Erlass des Kostenbeitrags“ (Anlage IV + Anlage V) stellen<br />

möchten, reichen Sie diesen bitte direkt beim Landrats<strong>am</strong>t Konstanz – Wirtschaftliche Jugendhilfe<br />

– ein (nur möglich bei Berufstätigkeit, Berufsausbildung, Schule/ Studium/ Umschulung)<br />

Stand: Juni 2013 5

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