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ANBA September 2013 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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Beschäftigungsverhältnis<br />

das tatsächliche <strong>Arbeit</strong>sverhältnis ohne Rücksicht auf seine rechtliche Grundlage; von Bedeutung vor allem<br />

in <strong>der</strong> Sozialversicherung.<br />

(Stand 07/2009)<br />

Betrieb<br />

Betrieb im Sinne <strong>der</strong> Beschäftigungsstatistik ist eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit,<br />

in <strong>der</strong> Beschäftigte tätig sind.<br />

Der Betrieb kann aus einer o<strong>der</strong> mehreren Nie<strong>der</strong>lassungen (Filialen) eines Unternehmens bestehen. Als<br />

Betrieb wird immer die Einheit bezeichnet, <strong>für</strong> die eine Betriebsnummer zu vergeben ist bzw. vergeben<br />

wurde. Für die regionale Abgrenzung des Betriebes ist <strong>der</strong> Gemeindebereich maßgebend.<br />

Besteht das Unternehmen nur aus einer Nie<strong>der</strong>lassung o<strong>der</strong> hat es in einer Gemeinde nur eine Nie<strong>der</strong>lassung,<br />

so ist die Nie<strong>der</strong>lassung <strong>der</strong> Betrieb. Befinden sich in einer Gemeinde mehrere Nie<strong>der</strong>lassungen<br />

desselben Unternehmens, so können diese nur dann zu einem Betrieb zusammengefasst werden, wenn<br />

sie u. a. die gleiche wirtschaftsfachliche Zuordnung haben.<br />

(Stand 10/2007)<br />

Betriebliche Berufsausbildungsstellen<br />

sind von ausbildungsberechtigten Betrieben o<strong>der</strong> Unternehmen angebotene Ausbildungsstellen, wenn<br />

die Ausbildung in Betrieben durchgeführt wird (im Gegensatz zu einer außerbetrieblichen Berufsausbildung).<br />

(Stand 02/2011)<br />

Bewerber <strong>für</strong> Berufsausbildungsstellen<br />

Als Bewerber <strong>für</strong> Berufsausbildungsstellen zählen diejenigen gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr<br />

individuelle Vermittlung in eine betriebliche o<strong>der</strong> außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten<br />

Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wünschen und <strong>der</strong>en Eignung da<strong>für</strong> geklärt<br />

ist bzw. <strong>der</strong>en Voraussetzung da<strong>für</strong> gegeben ist. Hierzu zählen auch Bewerber <strong>für</strong> eine Berufsausbildungsstelle<br />

in einem Berufsbildungswerk o<strong>der</strong> in einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen<br />

<strong>für</strong> behin<strong>der</strong>te Menschen durchführt.<br />

Zu den Bewerbern <strong>für</strong> Berufsausbildungsstellen rechnen auch solche Jugendliche, die <strong>für</strong> eine Berufsausbildung<br />

im dualen System vorgemerkt wurden, sich aber im Zuge ihres individuellen Berufswahlprozesses<br />

im Laufe des Berichtsjahres aus unterschiedlichen Gründen <strong>für</strong> an<strong>der</strong>e Ausbildungs-/Bildungsalternativen<br />

– wie z. B. Schulbildung, Studium, Aufnahme einer Berufsausbildung außerhalb des dualen Systems<br />

o<strong>der</strong> auch eine Beschäftigung – entscheiden. Unter den gemeldeten Bewerbern befinden sich auch<br />

Personen, die die Schule nicht im laufenden Berichtsjahr, son<strong>der</strong>n im Vorjahr o<strong>der</strong> in früheren Jahren<br />

verlassen haben und somit zusätzlich zum Nachfragepotenzial des aktuellen Schulentlassjahres eine<br />

Ausbildung aufnehmen wollen.<br />

(Stand 11/2011)<br />

Bewerber mit Alternative<br />

zum 30.09.<br />

sind Kunden, die ihre Ausbildungssuche fortsetzen, obwohl am 30.09. o<strong>der</strong> später eine alternative Möglichkeit<br />

zur Ausbildung vorhanden ist. Zu den Alternativen gehören beispielsweise Schulbildung, Berufsgrundschuljahr,<br />

Berufsvorbereitungsjahr, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Einstiegsqualifizierung<br />

(EQ/EQJ) o<strong>der</strong> Wehr-/Zivildienst.<br />

(Stand 02/2011)<br />

Bezugsgröße<br />

Die <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> berichtet monatlich über den Bestand, den Zugang und den Abgang an <strong>Arbeit</strong>slosen.<br />

Die Bestandsgrößen werden dabei in absoluten Zahlen und als Quoten bezogen auf alle zivilen<br />

Erwerbspersonen (bzw. auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen) <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

dargestellt. Die „Nennergröße“ <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosenquote wird als Bezugsgröße bezeichnet.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Erwerbspersonen bzw. die Bezugsgrößen <strong>für</strong> die Berechnung <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosenquoten werden<br />

einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat Mai, Rückrechnungen<br />

werden nicht vorgenommen. Die Bezugsgrößen sind zweckgebundene Berechnungsgrößen. Dabei wird<br />

auf verschiedene <strong>Statistik</strong>en (<strong>Arbeit</strong>slosenstatistik, Beschäftigungsstatistik, För<strong>der</strong>statistik, Personalstandsstatistik,<br />

Mikrozensus und Grenzgängerstatistik) zugegriffen, <strong>der</strong>en Ergebnisse zwar erst nach einer<br />

gewissen Zeitverzögerung zur Verfügung stehen, dann aber gesichert und regional tief geglie<strong>der</strong>t<br />

vorliegen. Deshalb beruht die Datenquelle <strong>der</strong> Bezugsgröße z. B. <strong>für</strong> 2011 überwiegend auf Daten aus<br />

dem Jahr 2010.<br />

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