ANBA September 2013 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
ANBA September 2013 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
ANBA September 2013 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Berichtsjahr/-monat<br />
Das Berichtsjahr ist <strong>der</strong> Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. <strong>September</strong> des folgenden Jahres. Um alle<br />
Bewerber und Berufsausbildungsstellen, die während eines Berichtsjahres bei den Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>,<br />
gE bzw. zkT gemeldet waren, abzubilden, werden Bewerber und Berufsausbildungsstellen jeweils kumuliert<br />
seit Beginn des Berichtsjahres ausgewiesen. Das bedeutet, je<strong>der</strong> Bewerber bzw. jede Berufsausbildungsstelle,<br />
die mindestens einmal während des Berichtsjahres gemeldet war, bleibt statistisch bis zum<br />
Ende des Berichtsjahres in <strong>der</strong> Grundgesamtheit enthalten (Prinzip <strong>der</strong> Anwesenheitsgesamtheit), auch<br />
wenn <strong>der</strong> Vermittlungsauftrag längst beendet wurde.<br />
Der Berichtsmonat beginnt am Tag nach einem statistischen Zähltag und endet mit dem nächsten statistischen<br />
Zähltag bzw. im <strong>September</strong> am 30. des Monats.<br />
(Stand 11/2011)<br />
Beruf<br />
ist <strong>der</strong> im Fachverfahren erfasste gewünschte Ausbildungsberuf eines Bewerbers bzw. <strong>der</strong> eingetragene<br />
Ausbildungsberuf im Stellenangebot.<br />
Um als Bewerber gezählt zu werden, muss mindestens ein Berufswunsch bekannt sein. Es können verschiedene<br />
Ausbildungsberufe eingetragen werden. Berücksichtigt wird <strong>der</strong> Eintrag des Hauptberufswunsches<br />
bzw. die älteste Eintragung.<br />
(Stand 02/2011)<br />
Berufe<br />
Alle Daten werden auf Basis <strong>der</strong> Klassifikation <strong>der</strong> Berufe erhoben. Die sogenannte Berufskennziffer bildet<br />
die Gesamtheit <strong>der</strong> Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnungen ab, die innerhalb <strong>der</strong> BA eingesetzt<br />
werden.<br />
Für die berufliche Glie<strong>der</strong>ung ist die „Klassifikation <strong>der</strong> Berufe 2010“ maßgebend und die darauf aufbauende<br />
zentrale Berufsdatei, die mit ihren Zuordnungen zu 8-stelligen Berufskennziffern in das Programm<br />
DKZ Suche integriert ist.<br />
Ergänzend dazu wird in <strong>der</strong> Berichterstattung übergangsweise bis zur Einführung <strong>der</strong> „Klassifikation <strong>der</strong><br />
Berufe 2010“ in <strong>der</strong> Beschäftigungsstatistik auch noch die bisher verwendete „Klassifizierung <strong>der</strong> Berufe,<br />
Stand <strong>September</strong> 1988“ (ergänzte und berichtigte Fassung <strong>der</strong> Ausgabe 1970) berücksichtigt.<br />
(Stand 08/2011)<br />
Beschäftigte<br />
In <strong>der</strong> Beschäftigungsstatistik werden Angestellte und <strong>Arbeit</strong>er einschließlich <strong>der</strong> zu ihrer Berufsausbildung<br />
Beschäftigten erfasst, die krankenversicherungs-, rentenversicherungs- o<strong>der</strong> beitragspflichtig nach<br />
dem SGB III sind.<br />
(Stand 07/2009)<br />
Beschäftigungsstatistik<br />
schwerbehin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen<br />
Die Beschäftigungsstatistik <strong>der</strong> schwerbehin<strong>der</strong>ten Menschen (BsbM) basiert auf dem Anzeigeverfahren<br />
gemäß § 80 Abs. 2 SGB IX. Hiernach sind <strong>Arbeit</strong>geber mit jahresdurchschnittlich monatlich mehr als<br />
20 <strong>Arbeit</strong>splätzen im Sinne des § 73 SGB IX dazu verpflichtet, auf mindestens 5 % dieser <strong>Arbeit</strong>splätze<br />
schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen zu beschäftigen. <strong>Arbeit</strong>geber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen<br />
eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von <strong>der</strong> Beschäftigungsquote.<br />
Zur Überwachung <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Beschäftigungspflicht müssen <strong>Arbeit</strong>geber mit mehr als 20 <strong>Arbeit</strong>splätzen<br />
ihre Beschäftigungsdaten einmal jährlich <strong>der</strong> <strong>für</strong> ihren Sitz zuständigen Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> anzeigen.<br />
Die Pflege <strong>der</strong> Daten aus dem Anzeigeverfahren erfolgt bei den <strong>Arbeit</strong>sagenturen innerhalb des<br />
elektronischen Anzeigeverfahrens BA-ELAN.<br />
Der <strong>Arbeit</strong>geber hat eine Gesamtanzeige zu erstatten; dieser Anzeige ist <strong>für</strong> jeden Betrieb/<strong>für</strong> jede<br />
Dienststelle, in dem/in <strong>der</strong> schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen o<strong>der</strong> sonstige anrechnungsfähige Personen beschäftigt<br />
sind, ein Verzeichnis beizufügen (also nicht <strong>für</strong> Betriebe/Dienststellen, in denen im Anzeigejahr<br />
keine schwerbehin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> ihnen gleichgestellte behin<strong>der</strong>te Menschen beschäftigt wurden).<br />
Aus dieser Anzeige wird von <strong>der</strong> <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> einmal jährlich eine <strong>Statistik</strong> über die anzeigepflichtigen<br />
<strong>Arbeit</strong>geber und die schwerbehin<strong>der</strong>ten Menschen in Beschäftigung erstellt. Der Veröffentlichungstermin<br />
ist jeweils im April und die Zahlen werden mit einer Wartezeit von 15 Monaten veröffentlicht.<br />
(Stand 07/2009)<br />
9/207