28.02.2014 Aufrufe

Begründung - Entwurf (302 KB) - Stadt Troisdorf

Begründung - Entwurf (302 KB) - Stadt Troisdorf

Begründung - Entwurf (302 KB) - Stadt Troisdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

über die belebte Bodenzone versickert wird. Dieser Einschätzung liegt das hydrogeologische<br />

Gutachten der Kühn Geoconsulting GmbH, Bonn, zugrunde, das die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Troisdorf</strong> in Auftrag gegeben hat.<br />

Aufgrund der positiven Wirkungen einer Versickerung für die Grundwasserbildung<br />

und Entlastung der Vorfluter gibt die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> dieser Methode der Niederschlagswasserbeseitigung<br />

i.S. der Intention der § 51 a LWG grundsätzlich den Vorzug.<br />

Darüber hinaus hat die Versickerung des Niederschlagswassers im Bebauungsplangebiet<br />

K 108, Blatt 2 a besondere Bedeutung für die abwassertechnische Entsorgung,<br />

da das vorhandene Kanalsystem derzeit die im Baugebiet anfallenden Niederschlagswassermengen<br />

nicht mit aufnehmen kann (S. Nr. 5.11).<br />

Zur Versickerung über die belebte Bodenzone sind bewachsene Geländemulden<br />

anzulegen. Da die Versickerungsfähigkeit des Untergrunds durch oberflächlich aufgelagerte<br />

Hochflutschichten beschränkt ist, sind darüber hinaus unterhalb der Mulde<br />

Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich. Diese müssen in die Tiefe der unter<br />

dem Hochflutlehm anstehenden Kiessande herabreichen, die bei Probebohrungen in<br />

Tiefen zwischen 1,80 m und 3,50 m angetroffen wurden. Die Verhältnismäßigkeit der<br />

Kosten für diese Maßnahmen wurde durch die Einholung von Kostenangeboten seitens<br />

der Kühn Geoconsulting GmbH geprüft. Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen<br />

dürften die mit der Herstellung der erforderlichen Versickerungsanlagen verbundenen<br />

Kosten überschlägig weniger als 2 % der Herstellungskosten eines üblichen<br />

Einfamilienhauses betragen. Dafür entfällt die Gebühr für die Einleitung von<br />

Niederschlagswasser in den Kanal. Im Hinblick auf die Zielvorgabe des § 51 a LWG,<br />

die erheblichen Kosten zusätzlicher Kanalbauwerke für die Aufnahme von weiterem<br />

Niederschlagswasser und den damit verbundenen Zeitfaktor gibt die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

der Niederschlagswasserversickerung auch unter schwierigen Verhältnissen den<br />

Vorzug. Dadurch ist es möglich, bei dem dargestellten dringenden Wohnbedarf die<br />

Bauflächen im Bebauungsplan K 108, Blatt 2 a zeitgerecht unmittelbar zur baulichen<br />

Nutzung freizugeben und zu erschließen.<br />

3.3 Altlasten<br />

Altlastenverdachtsflächen sind der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

nicht bekannt. Im angrenzenden Bebauungsplan K 108, Blatt 1 befindet<br />

sich am Bussardweg eine unter Nummer 103 im Altlastenkataster der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

geführte Fläche. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse des Baugrundlabors Batke,<br />

Bonn, vom 03.06.1991 (Erstbewertung) sind jedoch von dieser Altlast keine Auswirkungen<br />

auf das Gebiet des Bebauungsplanes K 108, Blatt 2 a zu befürchten.<br />

3.4 Immissionsschutz<br />

Im Geltungsbereich oder Nahbereich des Bebauungsplanes liegen die im Kapitel 1<br />

erwähnten landwirtschaftlichen Betriebe. Um im Hinblick auf den Immissionsschutz<br />

keine Nutzungskonflikte festzuschreiben und auch keine neuen Konflikte zu erzeugen,<br />

wurde von der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> eine gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschund<br />

Geruchssituation eingeholt. Der Bericht vom November 1995 wurde aufgrund<br />

nachträglich während der ersten Offenlage des Planes geltend gemachter nächtlicher<br />

Betriebsaktivitäten auf dem Lohfelder Hof (Betrieb “A” der Familie Ufer) durch einen<br />

Bericht vom Juli 1996 ergänzt. Beide Berichte des Büros Dr. Werner Wohlfarth, Burscheid,<br />

sind dieser <strong>Begründung</strong> als Anlage beigefügt. Auf der Grundlage der so gewonnenen<br />

Planungsdaten setzt der Bebauungsplan Schutzabstände sowie aktive<br />

Seite 7<br />

Bebauungsplan K 108, Blatt 2a, 2. Änderung<br />

Offenlage, Stand 09.12.2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!