Begründung - Entwurf (302 KB) - Stadt Troisdorf
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über die belebte Bodenzone versickert wird. Dieser Einschätzung liegt das hydrogeologische<br />
Gutachten der Kühn Geoconsulting GmbH, Bonn, zugrunde, das die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Troisdorf</strong> in Auftrag gegeben hat.<br />
Aufgrund der positiven Wirkungen einer Versickerung für die Grundwasserbildung<br />
und Entlastung der Vorfluter gibt die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> dieser Methode der Niederschlagswasserbeseitigung<br />
i.S. der Intention der § 51 a LWG grundsätzlich den Vorzug.<br />
Darüber hinaus hat die Versickerung des Niederschlagswassers im Bebauungsplangebiet<br />
K 108, Blatt 2 a besondere Bedeutung für die abwassertechnische Entsorgung,<br />
da das vorhandene Kanalsystem derzeit die im Baugebiet anfallenden Niederschlagswassermengen<br />
nicht mit aufnehmen kann (S. Nr. 5.11).<br />
Zur Versickerung über die belebte Bodenzone sind bewachsene Geländemulden<br />
anzulegen. Da die Versickerungsfähigkeit des Untergrunds durch oberflächlich aufgelagerte<br />
Hochflutschichten beschränkt ist, sind darüber hinaus unterhalb der Mulde<br />
Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich. Diese müssen in die Tiefe der unter<br />
dem Hochflutlehm anstehenden Kiessande herabreichen, die bei Probebohrungen in<br />
Tiefen zwischen 1,80 m und 3,50 m angetroffen wurden. Die Verhältnismäßigkeit der<br />
Kosten für diese Maßnahmen wurde durch die Einholung von Kostenangeboten seitens<br />
der Kühn Geoconsulting GmbH geprüft. Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen<br />
dürften die mit der Herstellung der erforderlichen Versickerungsanlagen verbundenen<br />
Kosten überschlägig weniger als 2 % der Herstellungskosten eines üblichen<br />
Einfamilienhauses betragen. Dafür entfällt die Gebühr für die Einleitung von<br />
Niederschlagswasser in den Kanal. Im Hinblick auf die Zielvorgabe des § 51 a LWG,<br />
die erheblichen Kosten zusätzlicher Kanalbauwerke für die Aufnahme von weiterem<br />
Niederschlagswasser und den damit verbundenen Zeitfaktor gibt die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
der Niederschlagswasserversickerung auch unter schwierigen Verhältnissen den<br />
Vorzug. Dadurch ist es möglich, bei dem dargestellten dringenden Wohnbedarf die<br />
Bauflächen im Bebauungsplan K 108, Blatt 2 a zeitgerecht unmittelbar zur baulichen<br />
Nutzung freizugeben und zu erschließen.<br />
3.3 Altlasten<br />
Altlastenverdachtsflächen sind der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
nicht bekannt. Im angrenzenden Bebauungsplan K 108, Blatt 1 befindet<br />
sich am Bussardweg eine unter Nummer 103 im Altlastenkataster der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
geführte Fläche. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse des Baugrundlabors Batke,<br />
Bonn, vom 03.06.1991 (Erstbewertung) sind jedoch von dieser Altlast keine Auswirkungen<br />
auf das Gebiet des Bebauungsplanes K 108, Blatt 2 a zu befürchten.<br />
3.4 Immissionsschutz<br />
Im Geltungsbereich oder Nahbereich des Bebauungsplanes liegen die im Kapitel 1<br />
erwähnten landwirtschaftlichen Betriebe. Um im Hinblick auf den Immissionsschutz<br />
keine Nutzungskonflikte festzuschreiben und auch keine neuen Konflikte zu erzeugen,<br />
wurde von der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> eine gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschund<br />
Geruchssituation eingeholt. Der Bericht vom November 1995 wurde aufgrund<br />
nachträglich während der ersten Offenlage des Planes geltend gemachter nächtlicher<br />
Betriebsaktivitäten auf dem Lohfelder Hof (Betrieb “A” der Familie Ufer) durch einen<br />
Bericht vom Juli 1996 ergänzt. Beide Berichte des Büros Dr. Werner Wohlfarth, Burscheid,<br />
sind dieser <strong>Begründung</strong> als Anlage beigefügt. Auf der Grundlage der so gewonnenen<br />
Planungsdaten setzt der Bebauungsplan Schutzabstände sowie aktive<br />
Seite 7<br />
Bebauungsplan K 108, Blatt 2a, 2. Änderung<br />
Offenlage, Stand 09.12.2013