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Begründung - Entwurf (302 KB) - Stadt Troisdorf

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Zur Finanzierung des Aufwandes für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen werden Beiträge<br />

nach § 8 a BNatSchG und der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> über die Erhebung von Kostenbeiträgen<br />

für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erhoben.<br />

Anlagen:<br />

- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Büro B. Arens<br />

- Hydrologisches Gutachten zur Versickerung von Niederschlagswasser, Kühn<br />

Geoconsulting GmbH, Bonn)<br />

- Gutachterliche Stellungnahme zur Geräusch- und Geruchssituation, Büro<br />

Dr. Werner Wohlfarth, Burscheid vom November 1995 sowie ergänzende Stellungnahme<br />

vom Juli 1996<br />

<strong>Troisdorf</strong>,<br />

In Vertretung<br />

Helmut Wiesner<br />

Technischer Beigeordneter<br />

<strong>Troisdorf</strong>,<br />

Friedhelm Herrmann<br />

Vors. <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss<br />

Seite 19<br />

Bebauungsplan K 108, Blatt 2a, 2. Änderung<br />

Offenlage, Stand 09.12.2013

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