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Begründung - Entwurf (302 KB) - Stadt Troisdorf

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die an sich städtebaulich unerwünschte Entwicklung dort nicht mehr rückgängig zu<br />

machen ist.<br />

Im Neubaugebiet sind straßenbegleitende Bauzonen festgesetzt. Eine bogenförmig<br />

vorgelagerte Bauzone im Süden dient der Verklammerung der Bebauung mit der<br />

freien Landschaft an dieser “Siedlungsecke”. Zur Verwirklichung des Versickerungskonzeptes<br />

und besonderer städtebaulicher Gestaltungsabsichten sind u.a. auch Einzelbauflächen<br />

ausgewiesen. Nach dem Konzept des städtebaulichen <strong>Entwurf</strong>s sollen<br />

klare, durch Raumkanten definierte Straßen- und Platzräume entstehen. Vorgärten<br />

als Übergangszone zwischen privatem und öffentlichem Raum erhöhen die Straßenraumqualität.<br />

Das Erschließungskonzept stellt ab auf Grundstückstiefen von mindestens<br />

20 m für freistehende Einfamilienhäuser auf breiten Grundstücken und mindestens<br />

30 m für Einzel- und Doppelhäuser auf schmalen Grundstücken. Mit diesem<br />

städtebaulichen Grundraster sollen im Zusammenwirken mit den festgesetzten<br />

Grundflächenzahlen und Grundstücksmindestgrößen an den allgemeinen Wohnbedürfnissen<br />

ausgerichtete private Mindestfreiräume im besiedelten Bereich festgeschrieben<br />

werden, unabhängig von der Entwicklung von Bodenpreisen und der Finanzierbarkeit<br />

von Grundstücken. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstehen<br />

sich in diesem Sinne als dämpfendes Regulativ, das sich nicht nur an den noch<br />

marktfähigen Mindestgrößen auf dem Grundstücksmarkt orientiert.<br />

Zur Auflockerung und Durchgrünung des Gebiets ist im neuen Wohngebiet eine offene<br />

Bebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern ausgewiesen, der Ortsrand ist<br />

als gegliederte Kante festgesetzt. Die Platzverhältnisse im Inneren des Gebiets legen<br />

eine kleingliederige Baustruktur nahe, die als solche ortsbildwirksam ausgeformt ist.<br />

Im Interesse einer lebhaften, spannungsreichen städtebaulichen Gestaltung wechseln<br />

Trauf- und Giebelständigkeit einander ab. Ebenso wechselt auch die Stellung<br />

der Hauptfirstrichtung zwischen den Straßenseiten.<br />

Den zulässigen Bautiefen im Neubaugebiet liegen übliche Gebäudetiefen im Wohnungsbau<br />

zugrunde. Größere Bewegungsspielräume sind nur in Abhängigkeit von<br />

der festgesetzten Bauweise in begründeten Fällen eingeräumt worden, um ohne Anwendung<br />

des noch stringenteren Instrumentes Baulinie klare ortsbildprägende Gebäudefluchten<br />

zu erreichen und die notwendigen Versickerungsflächen einschließlich<br />

Abstandsflächen zu sichern. Darüber hinaus besteht bei übertiefen Bewegungszonen<br />

die Gefahr, daß die Grundflächenzahl als alleiniges Regelungsinstrument versagt.<br />

5.4 Verkehrsflächen, Ruhender Verkehr<br />

Das Baugebiet ist direkt über den Bussardweg und den Sperberweg an die Reichensteinstraße<br />

angebunden, die als Sammelstraße das Baugebiet mit dem übergeordneten<br />

städtischen Verkehrsnetz verbindet. Aufgrund des Ausbauzustandes und der<br />

vorhandenen Verkehrsbelastung können die zusätzlichen Verkehre aus dem Wohngebiet<br />

ohne besondere zusätzliche äußere Erschließungsmaßnahmen südlich über<br />

die Reichensteinstraße abgewickelt werden.<br />

Die innere Erschließung erfolgt als Ring über die Planstraße A und den Sperberweg.<br />

Die Planstraße A weist mehrere Vertikalvisierbrüche auf, die den Straßenverlauf gliedern.<br />

Das Geviert innerhalb des Erschließungsrings wird durch die Planstraßen B<br />

und C erschlossen. Richtungsänderungen in den Planstraßen A und B sind durch<br />

zwei Platzräume markiert. Ökologisch wirksames Großgrün erhöht die Erlebnisqualität<br />

dieser Plätze. Planweg D erschließt den vorgelagerten Rundlingsbogen. Über den<br />

Planweg E haben die angrenzenden Reihenhausgrundstücke eine zusätzliche Erschließung<br />

über Nordeingänge. Auf der anderen Seite des Weges können zwei gro-<br />

Seite 12<br />

Bebauungsplan K 108, Blatt 2a, 2. Änderung<br />

Offenlage, Stand 09.12.2013

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