Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...
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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />
Honorarzone<br />
Objektliste – Bauakustik I II III<br />
Wohnhäuser, Heime, Schulen, Verwaltungsgebäude oder<br />
Banken <strong>mit</strong> jeweils durchschnittlicher Technischer Ausrüstung<br />
oder entsprechendem Ausbau<br />
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Heime, Schulen, Verwaltungsgebäude <strong>mit</strong> jeweils überdurchschnittlicher<br />
Technischer Ausrüstung oder entsprechendem<br />
Ausbau<br />
Wohnhäuser <strong>mit</strong> versetzten Grundrissen<br />
Wohnhäuser <strong>mit</strong> Außenlärmbelastungen<br />
Hotels, soweit nicht in Honorarzone III erwähnt<br />
Universitäten oder Hochschulen<br />
Krankenhäuser, soweit nicht in Honorarzone III erwähnt<br />
Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung<br />
Versammlungsstätten, soweit nicht in Honorarzone III erwähnt<br />
Werkstätten <strong>mit</strong> schutzbedürftigen Räumen<br />
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Hotels <strong>mit</strong> umfangreichen gastronomischen Einrichtungen<br />
Gebäude <strong>mit</strong> gewerblicher Nutzung oder Wohnnutzung<br />
Krankenhäuser in bauakustisch besonders ungünstigen Lagen<br />
oder <strong>mit</strong> ungünstiger Anordnung der Versorgungseinrichtungen<br />
Theater-, Konzert- oder Kongressgebäude<br />
Tonstudios oder akustische Messräume<br />
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1.2.5 Honorare für Grundleistungen der Raumakustik<br />
(1) Das Honorar für jeden Innenraum, für den Grundleistungen <strong>zur</strong> Raumakustik<br />
erbracht werden, kann sich nach den anrechenbaren Kosten nach<br />
Absatz 2, nach der Honorarzone, der der Innenraum zuzuordnen ist, sowie<br />
nach der Honorartafel in Absatz 3 richten.<br />
(2) Die Kosten für Baukonstruktionen und Technische Ausrüstung sowie die<br />
Kosten für die Ausstattung (DIN 276 – 1: 2008-12, Kostengruppe 610) des<br />
Innenraums können zu den anrechenbaren Kosten gehören. Die Kosten<br />
für die Baukonstruktionen und Technische Ausrüstung werden für die Anrechnung<br />
durch den Bruttorauminhalt des Gebäudes geteilt und <strong>mit</strong> dem<br />
Rauminhalt des Innenraums multipliziert. Der Umfang der <strong>mit</strong>zuverarbeitenden<br />
Bausubstanz kann angemessen berücksichtigt werden.