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Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong> -48-<br />

Anlage 1<br />

1.1 Umweltverträglichkeitsstudie<br />

Beratungsleistungen<br />

1.1.1 Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie<br />

(1) Die Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien können in vier Leistungsphasen<br />

unterteilt und wie folgt in Prozentsätzen der Honorare in Nummer<br />

1.1.2 bewertet werden. Die Bewertung der Leistungsphasen der Honorare<br />

erfolgt<br />

1. für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Er<strong>mit</strong>teln des<br />

Leistungsumfangs) <strong>mit</strong> 3 Prozent,<br />

2. für die Leistungsphase 2 (Grundlagener<strong>mit</strong>tlung) <strong>mit</strong> 37 Prozent,<br />

3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) <strong>mit</strong> 50 Prozent,<br />

4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) <strong>mit</strong> 10 Prozent.<br />

(2) Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:<br />

Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Er<strong>mit</strong>teln des Leistungsumfangs<br />

– Zusammenstellen und Prüfen der <strong>vom</strong> Auftraggeber <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellten untersuchungsrelevanten Unterlagen,<br />

– Ortsbesichtigungen,<br />

– Abgrenzen der Untersuchungsräume,<br />

– Er<strong>mit</strong>teln der Untersuchungsinhalte,<br />

– Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen,<br />

– Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und<br />

Fachleistungen,<br />

– Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung<br />

der sonstigen Fachbeiträge.<br />

Leistungsphase 2: Grundlagener<strong>mit</strong>tlung<br />

– Er<strong>mit</strong>teln und Beschreiben der untersuchungsrelevanten<br />

Sachverhalte aufgrund vorhandener Unterlagen,<br />

– Beschreiben der Umwelt einschließlich des rechtlichen<br />

Schutzstatus, der fachplanerischen Vorgaben und Ziele sowie der<br />

für die Bewertung relevanten Funktionselemente für jedes Schutzgut<br />

einschließlich der Wechselwirkungen,<br />

– Beschreiben der vorhandenen Beeinträchtigungen der Umwelt,<br />

– Bewerten der Funktionselemente und der Leistungsfähigkeit der<br />

einzelnen Schutzgüter hinsichtlich ihrer Bedeutung und<br />

Empfindlichkeit,

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