Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...
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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong> -48-<br />
Anlage 1<br />
1.1 Umweltverträglichkeitsstudie<br />
Beratungsleistungen<br />
1.1.1 Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie<br />
(1) Die Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien können in vier Leistungsphasen<br />
unterteilt und wie folgt in Prozentsätzen der Honorare in Nummer<br />
1.1.2 bewertet werden. Die Bewertung der Leistungsphasen der Honorare<br />
erfolgt<br />
1. für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Er<strong>mit</strong>teln des<br />
Leistungsumfangs) <strong>mit</strong> 3 Prozent,<br />
2. für die Leistungsphase 2 (Grundlagener<strong>mit</strong>tlung) <strong>mit</strong> 37 Prozent,<br />
3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) <strong>mit</strong> 50 Prozent,<br />
4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) <strong>mit</strong> 10 Prozent.<br />
(2) Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:<br />
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Er<strong>mit</strong>teln des Leistungsumfangs<br />
– Zusammenstellen und Prüfen der <strong>vom</strong> Auftraggeber <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellten untersuchungsrelevanten Unterlagen,<br />
– Ortsbesichtigungen,<br />
– Abgrenzen der Untersuchungsräume,<br />
– Er<strong>mit</strong>teln der Untersuchungsinhalte,<br />
– Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen,<br />
– Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und<br />
Fachleistungen,<br />
– Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung<br />
der sonstigen Fachbeiträge.<br />
Leistungsphase 2: Grundlagener<strong>mit</strong>tlung<br />
– Er<strong>mit</strong>teln und Beschreiben der untersuchungsrelevanten<br />
Sachverhalte aufgrund vorhandener Unterlagen,<br />
– Beschreiben der Umwelt einschließlich des rechtlichen<br />
Schutzstatus, der fachplanerischen Vorgaben und Ziele sowie der<br />
für die Bewertung relevanten Funktionselemente für jedes Schutzgut<br />
einschließlich der Wechselwirkungen,<br />
– Beschreiben der vorhandenen Beeinträchtigungen der Umwelt,<br />
– Bewerten der Funktionselemente und der Leistungsfähigkeit der<br />
einzelnen Schutzgüter hinsichtlich ihrer Bedeutung und<br />
Empfindlichkeit,