Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...
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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />
Anlage<br />
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:<br />
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen<br />
(NKR-Nr.: 2511)<br />
Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.<br />
Auswirkungen<br />
Erfüllungsaufwand<br />
Weitere Kosten<br />
Keine Auswirkungen<br />
Mit dem Regelungsvorhaben werden die Leistungsbilder und<br />
Honorartafeln für Architekten- und Ingenieurleistungen<br />
aktualisiert. Im Vergleich zu 2009 führt dies nach<br />
Schätzungen des Ressorts zu einer Steigerung der Kosten für<br />
Baumaßnahmen<br />
- der Kommunen um durchschnittlich 3,39%,<br />
- der Länder um durchschnittlich 2,23%,<br />
- des Bundes um 0,95%.<br />
Im privaten Haus- und Wirtschaftsbau können mangels<br />
statistischer Daten keine Aussagen über die<br />
durchschnittlichen Kostensteigerungen getroffen werden. Von<br />
besonderer Bedeutung ist das Leistungsbild „Wärme- und<br />
Energiebilanzierung“. Bei anrechenbaren Kosten von<br />
beispielsweise 300.000 Euro erhöht sich das Honorar um rund<br />
190%.<br />
Das Ressort hat die durch die Novellierung erwarteten Auswirkungen auf die Kosten<br />
von Baumaßnahmen ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Der Nationale<br />
Normenkontrollrat hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken<br />
gegen das Regelungsvorhaben.<br />
Das Ressort hat die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand und die sonstigen Kosten<br />
dargestellt.<br />
Die Anpassung der Honorartafeln für Architekten- und Ingenieurleistungen führt zu einer<br />
Steigerung der Honorarkosten und so<strong>mit</strong> auch zu einer Erhöhung der Baukosten<br />
insgesamt.<br />
Die Ausführungen verdeutlichen, dass sich eine überdurchschnittliche Erhöhung beim<br />
Leistungsbild „Wärme- und Energiebilanzierung“ ergibt. Grund dafür ist, dass sich in den<br />
letzten Jahren die rechtlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden in<br />
besonderem Maße geändert bzw. erhöht haben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass<br />
dieses Leistungsbild zu einem von fünf Leistungsbildern gehört, das teilliberalisiert wurde.