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Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />

Anlage<br />

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:<br />

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen<br />

(NKR-Nr.: 2511)<br />

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.<br />

Auswirkungen<br />

Erfüllungsaufwand<br />

Weitere Kosten<br />

Keine Auswirkungen<br />

Mit dem Regelungsvorhaben werden die Leistungsbilder und<br />

Honorartafeln für Architekten- und Ingenieurleistungen<br />

aktualisiert. Im Vergleich zu 2009 führt dies nach<br />

Schätzungen des Ressorts zu einer Steigerung der Kosten für<br />

Baumaßnahmen<br />

- der Kommunen um durchschnittlich 3,39%,<br />

- der Länder um durchschnittlich 2,23%,<br />

- des Bundes um 0,95%.<br />

Im privaten Haus- und Wirtschaftsbau können mangels<br />

statistischer Daten keine Aussagen über die<br />

durchschnittlichen Kostensteigerungen getroffen werden. Von<br />

besonderer Bedeutung ist das Leistungsbild „Wärme- und<br />

Energiebilanzierung“. Bei anrechenbaren Kosten von<br />

beispielsweise 300.000 Euro erhöht sich das Honorar um rund<br />

190%.<br />

Das Ressort hat die durch die Novellierung erwarteten Auswirkungen auf die Kosten<br />

von Baumaßnahmen ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Der Nationale<br />

Normenkontrollrat hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken<br />

gegen das Regelungsvorhaben.<br />

Das Ressort hat die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand und die sonstigen Kosten<br />

dargestellt.<br />

Die Anpassung der Honorartafeln für Architekten- und Ingenieurleistungen führt zu einer<br />

Steigerung der Honorarkosten und so<strong>mit</strong> auch zu einer Erhöhung der Baukosten<br />

insgesamt.<br />

Die Ausführungen verdeutlichen, dass sich eine überdurchschnittliche Erhöhung beim<br />

Leistungsbild „Wärme- und Energiebilanzierung“ ergibt. Grund dafür ist, dass sich in den<br />

letzten Jahren die rechtlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden in<br />

besonderem Maße geändert bzw. erhöht haben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass<br />

dieses Leistungsbild zu einem von fünf Leistungsbildern gehört, das teilliberalisiert wurde.

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