Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...
Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ... Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...
Drucksache 334/13 -198- Leistungsphase 5: Ausführungsplanung – Buchstabe b): Die Angabe verschiedener Maßstäbe für die Darstellung des Entwurfs erfolgt beispielhaft zur Verdeutlichung, dass die Planungsunterlagen je nach Stand des Planungsprozesses einen unterschiedlichen Durcharbeitungsgrad haben können. Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf erfolgen bereits in der Leistungsphase 2 e). – Buchstabe d): die Teilleistung umfasst die Darstellung der Freianlagen mit den notwendigen Angaben, Detail- und Konstruktionszeichnungen, die insbesondere zu den dort beispielhaft aufgeführten Planungsparametern Aussagen treffen soll. Die aufgeführten Beispiele verdeutlichen die erforderliche Bearbeitungs- und Durchdringungstiefe der Planung. Damit sollen für die Ausführungsplanung die erforderlichen wesentlichen Festlegungen getroffen werden, die allerdings wegen der Bearbeitungs- und Durchdringungstiefe der Planung in der Leistungsphase 5 nicht abschließend sind. – Buchstabe e): Die Teilleistung „Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf“ stellt gegenüber dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume (dort Buchstabe 5 d) „Fortschreiben des Terminplans“) weniger strenge Anforderungen. Diese Abweichung liegt darin begründet, dass die Herstellung von Freianlagen besonders den jahreszeitlichen Witterungseinflüssen unterliegt und darüber hinaus Abhängigkeiten in der Terminplanung zur Erstellung von Gebäuden, Verkehrsanlagen oder Ingenieurbauwerken bestehen können. Leistungsphase 6: Die Teilleistungen zur Vorbereitung der Vergabe wurden leistungsbildspezifisch konkretisiert und an die Änderungen der Leistungsphase 6 im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ angepasst. Zu Anlage 11.2 Anlage 11.2 enthält die aktualisierte Objektliste für Freianlagen. Zu Anlage 12 (Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste) Zu Anlage 12.1 Anlage 12.1 enthält das aktualisierte Leistungsbild der Ingenieurbauwerke. Das Leistungsbild Ingenieurbauwerke ist gegenüber der Anlage 12 der HOAI 2009 wie folgt geändert worden: Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Buchstabe g): Der Begriff der Kostenkontrolle, ehemals enthalten in lit. h) („Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit Kostenschätzung“) wurde mit Rücksicht auf den in der Leistungsphase 3 erreichten Planungsstand gestrichen. Für die Entwurfsplanung beschränkt sich die Anforderung in lit. g) neu darauf, die Kostenberechnung mit der Kostenschätzung zu vergleichen. Im Rahmen der lit. j) neu („Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse“) sind auch Abweichungen zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung zusammenzufassen, zu erläutern und zu dokumentieren. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung Durch die Neuformulierung „erforderliche Genehmigungsverfahren“, anstelle „öffentlichrechtlicher Verfahren“ wird die Grundleistung allgemeiner gefasst und klargestellt, dass hierunter auch die Erarbeitung und Zusammenstellung von Unterlagen für nicht genehmigungspflichtige Vorhaben fallen.
-199- Drucksache 334/13 Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Entsprechend der Anlage 2.8.5 der HOAI 2009 wird als Besondere Leistung das Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik beibehalten. Für den Fall, dass die Planung von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik als eigenständiges Objekt beauftragt wird, wurde die Objektliste der Anlagen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 7.2 um die verfahrenstechnischen Anlagen erweitert, siehe § 53 Absatz 2 Nummer 7 Alt. 2 neu. Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe Buchstabe b) und c): Der Begriff der „Verdingungsunterlagen“ wird entsprechend dem modernen Sprachgebrauch durch „Vergabeunterlagen“ ersetzt. Im Übrigen bleibt die Konkretisierung der Leistungsphase 6 inhaltlich unverändert. Zu Anlage 12.2 Anlage 12.2 enthält die aktualisierte Objektliste für Ingenieurbauwerke. Zu Anlage 13 (Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste) Zu Anlage 13.1 Das Leistungsbild Verkehrsanlagen ist gegenüber der Anlage 12 der HOAI 2009 wie folgt geändert worden: Leistungsphase 2: Vorplanung – Buchstabe h): Das Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten ist auf bis zu zwei Terminen beschränkt worden. – Buchstabe g): Nicht mehr erfasst ist als Leistung die Vorverhandlung über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung. Stattdessen beschränkt sich die Leistung auf das Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung. Grund dafür ist, dass in der Regel keine selbstständigen Verhandlungen durch die Auftragnehmer erfolgen. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Buchstabe e): Das Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten ist auf bis zu drei Termine beschränkt worden. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung – Buchstabe e): Die Teilnahme im Genehmigungsverfahren ist auf bis zu vier Erläuterungs- bzw. Erörterungstermine beschränkt worden. – Buchstabe f): Das Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen ist auf bis zu 10 Kategorien begrenzt worden. Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe Buchstabe b) und c): Der Begriff der „Verdingungsunterlagen“ wird entsprechend des modernen Sprachgebrauchs durch „Vergabeunterlagen“ ersetzt. Im Übrigen bleibt die Konkretisierung der Leistungsphase 6 inhaltlich unverändert.
- Seite 147 und 148: -147- Drucksache 334/13 Zu Absatz 1
- Seite 149 und 150: -149- Drucksache 334/13 Zu Absatz 6
- Seite 151 und 152: -151- Drucksache 334/13 dig geregel
- Seite 153 und 154: -153- Drucksache 334/13 § 30 Absat
- Seite 155 und 156: -155- Drucksache 334/13 Die Terminp
- Seite 157 und 158: -157- Drucksache 334/13 Zu Absatz 1
- Seite 159 und 160: -159- Drucksache 334/13 Zu Absatz 1
- Seite 161 und 162: -161- Drucksache 334/13 genieurbauw
- Seite 163 und 164: -163- Drucksache 334/13 zu kommen.
- Seite 165 und 166: -165- Drucksache 334/13 Zu Absatz 2
- Seite 167 und 168: -167- Drucksache 334/13 tualen Wert
- Seite 169 und 170: -169- Drucksache 334/13 § 54 Absat
- Seite 171 und 172: -171- Drucksache 334/13 Zu Absatz 2
- Seite 173 und 174: -173- Drucksache 334/13 gehen in de
- Seite 175 und 176: -175- Drucksache 334/13 Zu Nummer 1
- Seite 177 und 178: -177- Drucksache 334/13 2009. Die b
- Seite 179 und 180: -179- Drucksache 334/13 Im neuen Le
- Seite 181 und 182: -181- Drucksache 334/13 Bausführun
- Seite 183 und 184: -183- Drucksache 334/13 ein in der
- Seite 185 und 186: -185- Drucksache 334/13 Die Beschre
- Seite 187 und 188: -187- Drucksache 334/13 fünf Leist
- Seite 189 und 190: -189- Drucksache 334/13 Zu Anlage 4
- Seite 191 und 192: -191- Drucksache 334/13 - die vorha
- Seite 193 und 194: -193- Drucksache 334/13 Im Einzelne
- Seite 195 und 196: -195- Drucksache 334/13 rung des Br
- Seite 197: -197- Drucksache 334/13 Buchstabe a
- Seite 201: -201- Drucksache 334/13 Im Einzelne
- Seite 204: Drucksache 334/13 -2- Das heißt, d
-199-<br />
<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung<br />
Entsprechend der Anlage 2.8.5 der <strong>HOAI</strong> 2009 wird als Besondere Leistung das Planen<br />
von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik beibehalten. Für den Fall, dass die Planung<br />
von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik als eigenständiges Objekt beauftragt<br />
wird, wurde die Objektliste der Anlagen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe<br />
7.2 um die verfahrenstechnischen Anlagen erweitert, siehe § 53 Absatz 2 Nummer 7 Alt. 2<br />
neu.<br />
Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe<br />
Buchstabe b) und c): Der Begriff der „Verdingungsunterlagen“ wird entsprechend dem<br />
modernen Sprachgebrauch durch „Vergabeunterlagen“ ersetzt. Im Übrigen bleibt die Konkretisierung<br />
der Leistungsphase 6 inhaltlich unverändert.<br />
Zu Anlage 12.2<br />
Anlage 12.2 enthält die aktualisierte Objektliste für Ingenieurbauwerke.<br />
Zu Anlage <strong>13</strong> (Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen,<br />
Besondere Leistungen, Objektliste)<br />
Zu Anlage <strong>13</strong>.1<br />
Das Leistungsbild Verkehrsanlagen ist gegenüber der Anlage 12 der <strong>HOAI</strong> 2009 wie folgt<br />
geändert worden:<br />
Leistungsphase 2: Vorplanung<br />
– Buchstabe h): Das Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten<br />
ist auf bis zu zwei Terminen beschränkt worden.<br />
– Buchstabe g): Nicht mehr erfasst ist als Leistung die Vorverhandlung über die Bezuschussung<br />
und Kostenbeteiligung. Stattdessen beschränkt sich die Leistung auf das Mitwirken<br />
bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung. Grund dafür<br />
ist, dass in der Regel keine selbstständigen Verhandlungen durch die Auftragnehmer erfolgen.<br />
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung<br />
Buchstabe e): Das Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten<br />
ist auf bis zu drei Termine beschränkt worden.<br />
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung<br />
– Buchstabe e): Die Teilnahme im Genehmigungsverfahren ist auf bis zu vier Erläuterungs-<br />
bzw. Erörterungstermine beschränkt worden.<br />
– Buchstabe f): Das Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen<br />
ist auf bis zu 10 Kategorien begrenzt worden.<br />
Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe<br />
Buchstabe b) und c): Der Begriff der „Verdingungsunterlagen“ wird entsprechend des modernen<br />
Sprachgebrauchs durch „Vergabeunterlagen“ ersetzt. Im Übrigen bleibt die Konkretisierung<br />
der Leistungsphase 6 inhaltlich unverändert.