Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...
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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong> -198-<br />
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung<br />
– Buchstabe b): Die Angabe verschiedener Maßstäbe für die Darstellung des Entwurfs<br />
erfolgt beispielhaft <strong>zur</strong> Verdeutlichung, dass die Planungsunterlagen je nach Stand des<br />
Planungsprozesses einen unterschiedlichen Durcharbeitungsgrad haben können. Erläuterungen<br />
und Angaben zum terminlichen Ablauf erfolgen bereits in der Leistungsphase 2 e).<br />
– Buchstabe d): die Teilleistung umfasst die Darstellung der Freianlagen <strong>mit</strong> den notwendigen<br />
Angaben, Detail- und Konstruktionszeichnungen, die insbesondere zu den dort beispielhaft<br />
aufgeführten Planungsparametern Aussagen treffen soll. Die aufgeführten Beispiele<br />
verdeutlichen die erforderliche Bearbeitungs- und Durchdringungstiefe der Planung.<br />
Da<strong>mit</strong> sollen für die Ausführungsplanung die erforderlichen wesentlichen Festlegungen<br />
getroffen werden, die allerdings wegen der Bearbeitungs- und Durchdringungstiefe der<br />
Planung in der Leistungsphase 5 nicht abschließend sind.<br />
– Buchstabe e): Die Teilleistung „Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf“<br />
stellt gegenüber dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume (dort Buchstabe 5 d) „Fortschreiben<br />
des Terminplans“) weniger strenge Anforderungen. Diese Abweichung liegt<br />
darin begründet, dass die Herstellung von Freianlagen besonders den jahreszeitlichen<br />
Witterungseinflüssen unterliegt und darüber hinaus Abhängigkeiten in der Terminplanung<br />
<strong>zur</strong> Erstellung von Gebäuden, Verkehrsanlagen oder Ingenieurbauwerken bestehen können.<br />
Leistungsphase 6: Die Teilleistungen <strong>zur</strong> Vorbereitung der Vergabe wurden leistungsbildspezifisch<br />
konkretisiert und an die Änderungen der Leistungsphase 6 im Leistungsbild<br />
„Gebäude und Innenräume“ angepasst.<br />
Zu Anlage 11.2<br />
Anlage 11.2 enthält die aktualisierte Objektliste für Freianlagen.<br />
Zu Anlage 12 (Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke,<br />
Besondere Leistungen, Objektliste)<br />
Zu Anlage 12.1<br />
Anlage 12.1 enthält das aktualisierte Leistungsbild der Ingenieurbauwerke. Das Leistungsbild<br />
Ingenieurbauwerke ist gegenüber der Anlage 12 der <strong>HOAI</strong> 2009 wie folgt geändert<br />
worden:<br />
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung<br />
Buchstabe g): Der Begriff der Kostenkontrolle, ehemals enthalten in lit. h) („Kostenkontrolle<br />
durch Vergleich der Kostenberechnung <strong>mit</strong> Kostenschätzung“) wurde <strong>mit</strong> Rücksicht auf<br />
den in der Leistungsphase 3 erreichten Planungsstand gestrichen. Für die Entwurfsplanung<br />
beschränkt sich die Anforderung in lit. g) neu darauf, die Kostenberechnung <strong>mit</strong> der<br />
Kostenschätzung zu vergleichen. Im Rahmen der lit. j) neu („Zusammenfassen, Erläutern<br />
und Dokumentieren der Ergebnisse“) sind auch Abweichungen zwischen Kostenschätzung<br />
und Kostenberechnung zusammenzufassen, zu erläutern und zu dokumentieren.<br />
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung<br />
Durch die Neuformulierung „erforderliche Genehmigungsverfahren“, anstelle „öffentlichrechtlicher<br />
Verfahren“ wird die Grundleistung allgemeiner gefasst und klargestellt, dass<br />
hierunter auch die Erarbeitung und Zusammenstellung von Unterlagen für nicht genehmigungspflichtige<br />
Vorhaben fallen.