Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...
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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />
Buchstabe a): Zum Zwecke der Klarstellung wird neu die Alternative „Klärung der Aufgabenstellung<br />
aufgrund vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen“ aufgenommen.<br />
Freianlagenplanungen werden in der Praxis auch auf der Grundlage bereits erteilter<br />
Planfeststellungen oder Plangenehmigungen erstellt.<br />
Leistungsphase 2: Vorplanung<br />
– Buchstabe d): Erstmals werden Beispiele angeführt, wie die Topographie, die Umweltbelange<br />
und die gestalterischen und funktionalen Anforderungen, die bei der Erarbeitung<br />
des Planungskonzepts zu berücksichtigen sind. Insbesondere die Berücksichtigung der<br />
Umweltbelange einschließlich der artenschutzrechtlichen Bedingungen ist neuen Anforderungen<br />
des europäischen und nationalen Natur- und Artenschutzrechts sowie der gesetzlichen<br />
Bestimmungen zum Boden- und Gewässerschutzes geschuldet und hat für Freianlagen<br />
eine hohe Bedeutung. Diese Leistungspflicht setzt sich in den weiteren Leistungsphasen<br />
3, 4, und 5 fort.<br />
– Buchstabe 2 e): Die Teilleistung „Darstellen des Vorentwurfs <strong>mit</strong> Erläuterungen und Angaben<br />
zum terminlichen Ablauf“ stellt gegenüber dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume<br />
(dort Buchstabe 2 g) „Erstellen eines Terminplans“ weniger strenge Anforderungen.<br />
Diese Abweichung liegt darin begründet, dass die Herstellung von Freianlagen besonders<br />
den jahreszeitlichen Witterungseinflüssen unterliegt und darüber hinaus Abhängigkeiten<br />
in der Terminplanung <strong>zur</strong> Erstellung von Gebäuden, Verkehrsanlagen oder Ingenieurbauwerken<br />
bestehen können.<br />
– Buchstabe 2 f): Lediglich beispielhaft wird auf die DIN 276 Bezug genommen. Abhängig<br />
<strong>vom</strong> konkreten Vorhaben können auch andere Maßgaben <strong>zur</strong> Kostener<strong>mit</strong>tlungen zum<br />
Beispiel nach AKS (Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen) herangezogen werden.<br />
Die Anwendung der DIN 276 als Grundlage <strong>zur</strong> Bemessung der anrechenbaren Kosten<br />
für die Honorare bleibt davon unberührt.<br />
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)<br />
– Buchstabe 3 c): Die Angabe verschiedener Maßstäbe für die Darstellung des Entwurfs<br />
erfolgt beispielhaft <strong>zur</strong> Verdeutlichung, dass die Planungsunterlagen je nach Stand des<br />
Planungsprozesses einen unterschiedlichen Durcharbeitungsgrad haben können. Erläuterungen<br />
und Angaben zum terminlichen Ablauf erfolgen bereits in der Leistungsphase 2 e).<br />
– Buchstabe 3 d): Über die Objektbeschreibung hinaus wurde auf die Teilleistung „Erläuterung<br />
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgaben der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung“ (Leistungsphase 3 c) der <strong>HOAI</strong> 2009) verzichtet. Da<strong>mit</strong> sollen<br />
Abgrenzungsschwierigkeiten zum Leistungsbild des Landschaftspflegerischen Begleitplans<br />
vermieden werden. Zwar ist die Erbringung der Fachplanung selbst nicht Teilleistung<br />
des Leistungsbildes Freianlagen. Die Integration der Leistungen anderer Fachplanungen<br />
sowie die Berücksichtigung weiterer fachlicher Aspekte erfolgt jedoch in der Objektbeschreibung.<br />
In der Objektbeschreibung sind da<strong>mit</strong> auch Parameter des Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplans aufzunehmen.<br />
– Buchstabe 3 e): Lediglich beispielhaft wird auf die DIN 276 Bezug genommen. Abhängig<br />
<strong>vom</strong> konkreten Vorhaben können auch andere Maßgaben <strong>zur</strong> Kostener<strong>mit</strong>tlungen zum<br />
Beispiel nach AKS (Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen) herangezogen werden.<br />
Die Anwendung der DIN 276 als Grundlage <strong>zur</strong> Bemessung der anrechenbaren Kosten<br />
für die Honorare bleibt davon unberührt.<br />
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung<br />
Buchstaben b) und c): Siehe bereits die Erläuterungen zu Vorlagen und Anpassungen der<br />
Planungsunterlagen im Leistungsbild Gebäude <strong>zur</strong> Leistungsphase 4 b) und 4 c).