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Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />

Im Einzelnen wurde die Anlage 6 zu § 25 wie folgt gegenüber der Anlage 9 der <strong>HOAI</strong><br />

2009 überarbeitet:<br />

In der Leistungsphase 2 dienen die Grundleistungen der Leistungsphase 2 insbesondere<br />

der Erfassung und Bewertung:<br />

– des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen, insbesondere durch Landschaftsfaktoren<br />

wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer,<br />

Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume,<br />

– der Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten Lebensräume<br />

– der vorhandenen Nutzungen und Vorhaben,<br />

– des Landschaftsbildes und der Landschaftsstruktur,<br />

– der kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte,<br />

– der für die Erholung i. S. d. BNatSchG relevanten Infrastruktur.<br />

Zu Anlage 8 (Grundleistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan)<br />

Im Pflege- und Entwicklungsplan werden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen angeführt,<br />

wie sie für Gebiete erstellt werden, die aus Gründen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege bedeutsam sind und nicht sich selbst überlassen werden können.<br />

Im Einzelnen wurde die Anlage 8 zu § 27 wie folgt gegenüber der Anlage 9 der <strong>HOAI</strong><br />

2009 überarbeitet:<br />

In der Leistungsphase 2 beziehen sich die Grundleistungen insbesondere auf:<br />

– die Flächennutzungen,<br />

– die Artenvorkommen einschließlich ihrer Standorte und Lebensräume (Biotoptypen),<br />

– die Schutzgebiete und -objekte.<br />

Zu Anlage 9 (Besondere Leistungen <strong>zur</strong> Flächenplanung)<br />

Anlage 9 führt neu die Besonderen Leistungen für die Leistungsbilder der Flächenplanung<br />

zusammen. Diese können auch auf die Beratungsleistung Umweltverträglichkeitsstudien<br />

Anwendung finden, siehe Anlage 1 Nummer 1.1.1 Absatz 3.<br />

Zu Anlage 10 (Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume,<br />

Besondere Leistungen, Objektlisten Gebäude und Innenräume)<br />

Zu Anlage 10.1<br />

Das Leistungsbild Gebäude und Innenräume ist gegenüber der Anlage 11 der <strong>HOAI</strong> 2009<br />

wie folgt geändert worden:<br />

Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)<br />

– Buchstabe c): Anstelle des Planungskonzeptes ist die Vorplanung getreten. Da<strong>mit</strong> soll<br />

verdeutlicht werden, dass über die gestalterische Konzeption hinaus Zusammenhänge,

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