Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...
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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />
– die vorhandenen und voraussichtlichen Änderungen und Beeinträchtigungen von Natur<br />
und Landschaft,<br />
– das Auswerten und Einarbeiten von Fachbeiträgen,<br />
– das Überprüfen des Plangeltungsbereichs.<br />
In der Leistungsphase 3 wurde das Leistungsbild ergänzt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
in der Bauleitplanung ist im Grünordnungsplan im Regelfall zu bearbeiten.<br />
Gleiches gilt für das Integrieren ergänzender zulassungsrelevanter Regelungen und Maßnahmen<br />
aufgrund des NATURA 2000-Gebietsschutzes und der Vorschriften zum besonderen<br />
Artenschutz auf Grundlage vorhandener Unterlagen.<br />
Die <strong>mit</strong> den Grundleistungen in der Leistungsphase 3 zu erläuternden Ziele, Erfordernisse<br />
und Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf:<br />
– Flächen <strong>mit</strong> Nutzungsbeschränkungen einschließlich notwendiger Nutzungsänderungen,<br />
– Erhaltung oder Verbesserung des Naturhaushalts oder des Landschafts- oder Ortsbildes,<br />
– landschaftspflegerische Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen,<br />
– Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung <strong>mit</strong> sonstigen Nutzungen,<br />
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,<br />
– Grünflächen,<br />
– Anpflanzungen und Erhaltung von Grünbeständen,<br />
– Gehölzarten, Leitarten bei Bepflanzungen, Befestigungsarten bei Wohnstraßen, Gehwegen,<br />
Plätzen und Parkplätzen, Versickerungsfreiflächen,<br />
– Sport-, Spiel- und Erholungsflächen,<br />
– Fußwegesysteme,<br />
– Ortseingänge und Siedlungsränder,<br />
– Einbindung von öffentlichen Straßen und Plätzen,<br />
– Freiflächen <strong>mit</strong> Klimafunktion,<br />
– den Immissionsschutz,<br />
– Gewässer und die Erhaltung und Verbesserung ihrer natürlichen Selbstreinigungskraft,<br />
– naturnahe Vegetationsbestände,<br />
– den Bodenschutz,<br />
– Festlegen der zeitlichen Folge von Maßnahmen,<br />
– Kostenschätzung der Maßnahmen.