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Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />

– die vorhandenen und voraussichtlichen Änderungen und Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft,<br />

– das Auswerten und Einarbeiten von Fachbeiträgen,<br />

– das Überprüfen des Plangeltungsbereichs.<br />

In der Leistungsphase 3 wurde das Leistungsbild ergänzt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

in der Bauleitplanung ist im Grünordnungsplan im Regelfall zu bearbeiten.<br />

Gleiches gilt für das Integrieren ergänzender zulassungsrelevanter Regelungen und Maßnahmen<br />

aufgrund des NATURA 2000-Gebietsschutzes und der Vorschriften zum besonderen<br />

Artenschutz auf Grundlage vorhandener Unterlagen.<br />

Die <strong>mit</strong> den Grundleistungen in der Leistungsphase 3 zu erläuternden Ziele, Erfordernisse<br />

und Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf:<br />

– Flächen <strong>mit</strong> Nutzungsbeschränkungen einschließlich notwendiger Nutzungsänderungen,<br />

– Erhaltung oder Verbesserung des Naturhaushalts oder des Landschafts- oder Ortsbildes,<br />

– landschaftspflegerische Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen,<br />

– Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung <strong>mit</strong> sonstigen Nutzungen,<br />

Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,<br />

– Grünflächen,<br />

– Anpflanzungen und Erhaltung von Grünbeständen,<br />

– Gehölzarten, Leitarten bei Bepflanzungen, Befestigungsarten bei Wohnstraßen, Gehwegen,<br />

Plätzen und Parkplätzen, Versickerungsfreiflächen,<br />

– Sport-, Spiel- und Erholungsflächen,<br />

– Fußwegesysteme,<br />

– Ortseingänge und Siedlungsränder,<br />

– Einbindung von öffentlichen Straßen und Plätzen,<br />

– Freiflächen <strong>mit</strong> Klimafunktion,<br />

– den Immissionsschutz,<br />

– Gewässer und die Erhaltung und Verbesserung ihrer natürlichen Selbstreinigungskraft,<br />

– naturnahe Vegetationsbestände,<br />

– den Bodenschutz,<br />

– Festlegen der zeitlichen Folge von Maßnahmen,<br />

– Kostenschätzung der Maßnahmen.

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