Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...
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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong> -188-<br />
Nummer 1.4.9 stellt klar, dass für die in Nummer 1.4.1 Absatz 2 Nummer 3 aufgeführten<br />
Sonstigen Vermessungstechnischen Leistungen das Honorar in Anlage 1.4 nicht geregelt<br />
ist. Es kann daher ergänzend frei vereinbart werden.<br />
Zu Anlage 2 (Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan)<br />
Die Regelung der Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan wurde strukturell<br />
an den Regelablauf eines Aufstellungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch angepasst.<br />
Die Begrifflichkeit der Leistungsbildbeschreibung orientiert sich am Baugesetzbuch.<br />
Mit Blick auf die Verordnungsermächtigung wurde bei der Konkretisierung der Grundleistungen<br />
zum Leistungsbild des Flächennutzungsplans auf die Wiederholung inhaltlicher<br />
Vorgaben an den Flächennutzungsplan verzichtet.<br />
Im Einzelnen wurde die Anlage 2 zu § 18 wie folgt gegenüber der Anlage 4 der <strong>HOAI</strong><br />
2009 überarbeitet:<br />
Leistungsphase 1: (Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen)<br />
Die Leistungsphase 1 konzentriert sich auf das Erstellen des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen<br />
Fassung <strong>mit</strong> Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch.<br />
Der Vorentwurf ist eine Planfassung, die in der vorgeschriebenen Fassung<br />
auf der Grundlage der Planzeichenverordnung erstellt wurde. In der Leistungsbildbeschreibung<br />
werden die Teilleistungen der bisherigen Leistungsphasen 1 und 2 sowie Teilleistungen<br />
der Leistungsphase 3 der Anlage 4 zu § 18 Absatz 1 der <strong>HOAI</strong> 2009 zusammengefasst<br />
und an das Aufstellungsverfahren nach dem Baugesetzbuch angepasst. Dabei<br />
werden die bisher in den Leistungshasen 1 bis 3 der <strong>HOAI</strong> 2009 aufgezählten Teilleistungen<br />
nur eingeschränkt übernommen. Zu den Grundleistungen zählt die Unterstützung<br />
bei der Durchführung der Beteiligungsverfahren. Bei der Leistungsbildbeschreibung wird<br />
die beispielhafte Aufzählung von durch den Auftragnehmer zu er<strong>mit</strong>telnden Sachverhalten<br />
aufgegeben. Gemäß § 1 Absatz 7 BauGB sind die jeweils für den konkreten Flächennutzungsplan<br />
abwägungsrelevanten Sachverhalte im Einzelfall zu er<strong>mit</strong>teln.<br />
Leistungsphase 2: (Entwurf <strong>zur</strong> öffentlichen Auslegung)<br />
Die Leistungsphase 2 umfasst das Erstellen des Entwurfs des Flächennutzungsplans als<br />
Grundlage für den Beschluss der Gemeinde und die öffentliche Auslegung. Die neue Leistungsphase<br />
2 entspricht weitgehend den bisherigen Leistungsphasen 3 und 4 des § 18<br />
Absatz 1 der <strong>HOAI</strong> 2009. Auch in der Leistungsphase 2 zählt zu den Grundleistungen die<br />
Unterstützung bei den Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren <strong>mit</strong> den Nachbargemeinden.<br />
Leistungsphase 3: (Plan <strong>zur</strong> Beschlussfassung)<br />
Die Leistungsphase 3 erstreckt sich auf das Erarbeiten des Flächennutzungsplans <strong>mit</strong><br />
Begründung und das Aufstellungsverfahren nach Offenlegung des Flächennutzungsplans.<br />
Die neue Leistungsphase 3 entspricht weitgehend den bisherigen Leistungsphasen 5 und<br />
6 des § 18 Absatz 1 der <strong>HOAI</strong> 2009. Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungsphase 3<br />
ist die Unterstützung der Gemeinde bei der Abwägung zu Stellungnahmen. Nach Gemeindebeschluss<br />
wird der Flächennutzungsplan durch den Auftragnehmer in der durch<br />
Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung erstellt.<br />
Zu Anlage 3 (Grundleistungen im Leistungsbild Bebauungsplan)<br />
Die Regelung der Grundleistungen im Leistungsbild Bebauungsplan wurde strukturell an<br />
den Regelablauf eines Aufstellungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch angepasst.<br />
Struktur und Inhalt der Regelung entspricht der Regelung zu den Grundleistungen im<br />
Leistungsbild Flächennutzungsplan in der Anlage 2. Im Einzelnen siehe <strong>zur</strong> Anlage 3 zu<br />
§ 19 die Begründung <strong>zur</strong> Anlage 2 zu den Änderungen gegenüber der Anlage 5 der <strong>HOAI</strong><br />
2009.