28.02.2014 Aufrufe

Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

-181-<br />

<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />

Bausführung“ können sich u. a. auf die Art der Wiederverwendung oder die Arbeitsfolge<br />

des Einbaus beziehen.<br />

Weiterhin wurde die beispielhafte Aufzählung der Besonderen Leistungen präzisiert und<br />

unter Berücksichtigung der Anforderungen der heutigen Beratungspraxis um einige Leistungen<br />

erweitert, insbesondere wurde das „Mitwirken während der Auswertung“ neu aufgenommen.<br />

Zu Nummer 1.3.4 (Honorare Geotechnik)<br />

Zu Absatz 1<br />

Nummer 1.3.4 Absatz 1 aktualisiert die bisher in Nummer 1.4.3 Absatz 3 der <strong>HOAI</strong> 2009<br />

enthaltene Honorarempfehlung.<br />

Zu Absatz 2<br />

Die Empfehlung <strong>zur</strong> Honorarzonenzuordnung in Nummer 1.3.4 Absatz 2 entspricht Nummer<br />

1.4.3 der <strong>HOAI</strong> 2009.<br />

Zu Absatz 3<br />

Die in Nummer 1.3.4. Absatz 2 getroffenen Empfehlung für die Zuordnung zu den Honorarzonen<br />

entspricht inhaltlich Nummer 1.4.3. Absatz 1 der <strong>HOAI</strong> 2009.<br />

Zu Absatz 4<br />

Nummer 1.3.4 Absatz 4 ergänzt die Empfehlung für die Zuordnung zu den Honorarzonen<br />

um die Aspekte des „Grundwassereinflusses“ und der „Nachbarbebauung“, die bei der<br />

Er<strong>mit</strong>tlung der Honorarzone berücksichtigt werden können.<br />

Zu Nummer 1. 4 (Ingenieurvermessung)<br />

Unter dem neuen Oberbegriff „Ingenieurvermessung“ werden die Leistungsbild- und Honorarempfehlungen<br />

der bisherigen „vermessungstechnischen Leistungen“ umfassend<br />

überarbeitet.<br />

Die Leistungsbilder werden aktualisiert und modernisiert, insbesondere an die dem Stand<br />

der Technik entsprechenden Mess- und Auswertungsmethoden angepasst. Das Leistungsbild<br />

wird fortan „methoden-neutral“ beschrieben und die anzuwendende Methode<br />

(zum Beispiel „tachymetrisch“ oder „photogrammetrisch“) nicht mehr vorgegeben. Mit der<br />

Anpassung an den Stand der Technik verbunden ist der Übergang von „Plänen“ zu „Daten“<br />

sowie von „Festpunkten“ zu einem „geodätischen Raumbezug“, um beispielsweise<br />

auch satellitengestützte Messmethoden zu berücksichtigen. Aus den aktuellen Arbeitsmethoden<br />

und Abläufen der Vermessung resultieren auch Änderungen in der zeitlichen Abfolge<br />

der Leistungserbringung. Die Gliederung der Leistungsbilder und Leistungsphasen<br />

wird daran angepasst.<br />

Aufgrund des gleichartigen Arbeitsaufwandes wird nunmehr auch die Vermessung für<br />

Flächenplanungen in das neu bezeichnete Leistungsbild der Planungsbegleitenden<br />

Vermessung aufgenommen. Die Honorierung der Planungsbegleitenden Vermessung<br />

wird von den Baukosten entkoppelt und ein Flächenansatz eingeführt, der durch so genannte<br />

Verrechnungseinheiten realisiert wird.<br />

Die Überarbeitung berücksichtigt zudem die unterschiedlichen Gegebenheiten aus Hochund<br />

Tiefbau. Des Weiteren werden die Leistungsbilder an neue Anforderungen angepasst,<br />

welche aus der Neuordnung des Bauordnungsrechts resultieren.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!