28.02.2014 Aufrufe

Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-157-<br />

<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />

Zu Absatz 1<br />

§ 36 Absatz 1 konkretisiert die Höhe der prozentualen Wertspanne gemäß § 6 Absatz 2<br />

Satz 3 <strong>HOAI</strong> für den Umbau und die Modernisierung von Gebäuden. Die Wertspanne bis<br />

33 Prozent greift für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden <strong>mit</strong> einem durchschnittlichen<br />

Schwierigkeitsgrad (Honorarzone III). Maßgeblich ist der Schwierigkeitsgrad<br />

der konkreten Umbau- oder Modernisierungsmaßnahme im jeweiligen Einzelfall. Die Höhe<br />

des Zuschlags ist im Wege einer schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung gemäß<br />

§ 7 Absatz 1 frei vereinbar. § 6 Absatz 2 Satz 4 gibt keinen Mindestwert vor.<br />

Zu Absatz 2<br />

§ 36 Absatz 2 konkretisiert die Höhe der prozentualen Wertspanne gemäß § 6 Absatz 2<br />

Satz 3 <strong>HOAI</strong> für den Umbau und die Modernisierung von Innenräumen in Gebäuden. Die<br />

Wertspanne gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 bis 50 Prozent auf das Honorar greift für Umbauten<br />

und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen <strong>mit</strong> einem durchschnittlichen<br />

Schwierigkeitsgrad. Maßgeblich ist der Schwierigkeitsgrad der konkreten Umbauoder<br />

Modernisierungsmaßnahme im jeweiligen Einzelfall. Die Höhe des Zuschlags ist im<br />

Wege einer schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung gemäß § 7 Absatz 1 frei vereinbar.<br />

§ 6 Absatz 2 Satz 4 gibt keinen Mindestwert vor.<br />

Zu § 37 (Aufträge über Gebäude und Freianlagen oder Innenräume)<br />

§ 37 regelt die Honorarberechnung zu Aufträgen über Gebäude und Freianlagen bzw.<br />

Gebäude und Innenräume abweichend von dem in § 11 Absatz 1 vorgesehenen Grundsatz<br />

der getrennten Honorarberechnung.<br />

Zu Absatz 1<br />

§ 37 Absatz 1 wurde systematisch neu zugeordnet und gibt inhaltlich unverändert die Regelung<br />

des § 37 Absatz 3 <strong>zur</strong> gemeinsamen Berechnung der Honorare von Gebäuden<br />

und Freianlagen bis zu der Wertgrenze von 7.500 Euro anrechenbaren Kosten wieder.<br />

Zu Absatz 2<br />

In § 37 Absatz 2 wird die Regelung des § 25 Absatz 1 <strong>HOAI</strong> 2002 wieder aufgenommen.<br />

Die Regelung dient der Klarstellung, dass der Grundsatz der getrennten Honorarberechnung<br />

des § 11 Absatz 1 Satz 1 auch dann nicht greift, wenn derselbe Auftragnehmer für<br />

ein Objekt sowohl Gebäude- als auch Innenraumleistungen erbringt. Durch diese Regelung<br />

soll eine Mehrfachhonorierung vermieden werden. Die erhöhten Anforderungen sind<br />

im Rahmen der für die Grundleistungen am Gebäude festgesetzten Mindest- und<br />

Höchstsätze zu berücksichtigen.<br />

Zu Abschnitt 2 (Freianlagen)<br />

Zu § 38 (Besondere Grundlagen des Honorars)<br />

§ 38 entspricht weitestgehend § 37 der <strong>HOAI</strong> 2009. § 37 Absatz 1 wurde als Katalog von<br />

Regelbeispielen für Außenanlagen abgefasst. Da<strong>mit</strong> wird klargestellt, dass die in § 38<br />

Absatz 1 Nummer 1 bis 8 aufgeführten Beispiele den Begriff der Außenanlagen konkretisieren.<br />

Wie in den entsprechenden Regelungen zum Beispiel für Gebäude (§ 34 Absatz 3<br />

der <strong>HOAI</strong> 2009) oder Technische Ausrüstung (§ 54 Absatz 3 der <strong>HOAI</strong> 2009) wird darüber<br />

hinaus in § 38 Absatz 1 klargestellt, dass die anrechenbaren Kosten für die genannten<br />

Bauwerke und Anlagen zu berücksichtigen sind, soweit der Auftragnehmer diese plant<br />

oder überwacht. Weiterhin wurden in § 38 Absatz 1 Nummer 4, 6, 7 und 8 die Verweise<br />

innerhalb der <strong>HOAI</strong> konkretisiert. Bei den in § 38 Absatz 1 Nummer 6 ausgenommenen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!