28.02.2014 Aufrufe

Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-155-<br />

<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />

Die Terminplanung der Leistungsbilder Gebäude, Freianlagen und Technische Ausrüstung<br />

wurde in die Leistungsphasen 2, 3 und 5 aufgenommen. In der Leistungsphase 8 ist<br />

auch bisher das Aufstellen und Überwachen eines Terminplans verankert.<br />

Am deutlichsten ist diese Grundleistung im Leistungsbild Gebäude hervorgehoben, da<br />

diese übergreifende Objektplanung eine Vielzahl von Fachplanungen und Gewerken berücksichtigen<br />

und zusammenführen muss.<br />

Die in der Leistungsphase 2 aufgestellte Terminplanung soll in den Leistungsphasen 3, 5<br />

und 8 kontinuierlich fortgeschrieben und ergänzt werden.<br />

Über die bisherige Teilleistung lit. e) der Leistungsphase 8 der <strong>HOAI</strong> 2009 hinaus wurde<br />

das Erstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans als Teilleistung in die<br />

Leistungsphasen 2, 3, 5 und 8 aufgenommen. Zur Leistungsphase 8 (bisher: „Aufstellen<br />

und Überwachen eines Zeitplans (Balkendiagramm)“, neu: „Aufstellen, Fortschreiben und<br />

Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)“) war das Fortschreiben des Terminplans<br />

während der Ausführung bereits durch das Überwachen erfasst und wurde <strong>zur</strong> Klarstellung<br />

aufgenommen. Darüber hinaus ist die Terminplanung während der Bauausführung<br />

durch die Berücksichtigung der ineinandergreifenden Abläufe der Bauarbeiten als<br />

fortlaufender Prozess zu betrachten. Daher war auch klarzustellen, dass neben dem Fortschreiben<br />

eine kontinuierliche Überwachung des fortgeschriebenen Terminplans im Bauablauf<br />

erforderlich ist.<br />

In den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen ist der Aspekt der Terminplanung<br />

<strong>mit</strong> Ausnahme der Leistungsphase 8 dagegen nicht berücksichtigt. Im Gegensatz<br />

zum Leistungsbild Gebäude laufen hier mehrere eigenständige Objektplanungen<br />

parallel (zum Beispiel Wasserwerk). Es wäre deshalb nicht sachgerecht, diese übergreifende<br />

terminliche Planung auf Basis der anrechenbaren Kosten einer Objektplanung zu<br />

honorieren. Die objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung stellt daher eine Besondere<br />

Leistung dar.<br />

Weitere Änderungen je Leistungsphase<br />

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe<br />

Die Grundleistung „Zusammenstellen der Vergabeunterlagen“ wurde systematisch der<br />

Vorbereitung der Vergabe zugeordnet und aus der Leistungsphase 7 in die Leistungsphase<br />

6 verlagert.<br />

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe<br />

Die ehemalige Teilleistung lit. e) „Verhandlung <strong>mit</strong> Bietern“ wird nunmehr in lit. d) „Führen<br />

von Bietergesprächen“ genannt, da bei öffentlichen Auftragsvergaben Verhandlungen <strong>mit</strong><br />

Bietern nicht bei allen Vergabearten zulässig sind. Unter Bietergesprächen sind Aufklärungsgespräche<br />

oder Verhandlungen im Rahmen der Vergabeverfahren zu verstehen.<br />

Leistungsphase 9: Objektbetreuung<br />

Der Aufwand für die bisherige Grundleistung – Überwachen der Mängelbeseitigung – ist<br />

im Umfang nur schwierig kalkulierbar. Daher soll die Überwachung der Mängelbeseitigung<br />

zukünftig als Besondere Leistung zum Beispiel auf Zeithonorarbasis beauftragt werden<br />

können. Durch die neu aufgenommene Grundleistung der fachlichen Bewertung der Mängel<br />

einschließlich notwendiger Begehungen wird sichergestellt, dass der beauftragte Architekt<br />

oder Ingenieur auch nach Abschluss des Projekts dem Bauherrn bei auftretenden<br />

Mängeln <strong>zur</strong> Seite steht und eine verursachungsgerechte Inanspruchnahme des Schädigers<br />

ermöglicht wird.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!