Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...
Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ... Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...
Drucksache 334/13 -106- Objekte lichen Anforderungen oder in stark reliefiertem Geländeumfeld – Freibäder mit besonderen Anforderungen; Schwimmteiche – Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot Sonderanlagen Honorarzone I II III IV V – Freilichtbühnen x – Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagen Objekte – Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder x x sehr hoher Ausstattung – Zoologische und botanische Gärten x – Lärmschutzeinrichtungen x – Garten- und Hallenschauen x – Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmale Sonstige Freianlagen – Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattung – Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattung – Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensität x x x x x x x x x x x
-107- Drucksache 334/13 Anlage 12 zu §§ 43 Absatz 5, 44 Absatz 5 Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke Grundleistungen Besondere Leistungen LPH 1 Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung e) Ortsbesichtigung f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse – Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte LPH 2 Vorplanung a) Analysieren der Grundlagen b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlichrechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter c) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen, i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen j) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen k) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse – Erstellen von Leitungsbestandsplänen – vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten – Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen – Wirtschaftlichkeitsprüfung – Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen LPH 3 Entwurfsplanung a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern – Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen – Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen – Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7) – Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />
Anlage 12 zu §§ 43 Absatz 5, 44 Absatz 5<br />
Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke,<br />
Besondere Leistungen, Objektliste<br />
12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke<br />
Grundleistungen<br />
Besondere Leistungen<br />
LPH 1 Grundlagener<strong>mit</strong>tlung<br />
a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder<br />
der Bedarfsplanung des Auftraggebers<br />
b) Er<strong>mit</strong>teln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum<br />
gesamten Leistungsbedarf<br />
c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer<br />
an der Planung fachlich Beteiligter<br />
d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung<br />
erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch<br />
auf dem Gebiet der Tragwerksplanung<br />
e) Ortsbesichtigung<br />
f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse<br />
– Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte<br />
LPH 2 Vorplanung<br />
a) Analysieren der Grundlagen<br />
b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlichrechtlichen<br />
Randbedingungen sowie Planungen Dritter<br />
c) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten <strong>mit</strong> ihren Einflüssen<br />
auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit<br />
d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten<br />
e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung<br />
der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen<br />
Anforderungen <strong>mit</strong> zeichnerischer Darstellung und Bewertung<br />
unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung<br />
fachlich Beteiligter<br />
f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen<br />
Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen<br />
g) Vorabstimmen <strong>mit</strong> Behörden und anderen an der Planung<br />
fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls<br />
Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung<br />
und Kostenbeteiligung<br />
h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber<br />
Dritten an bis zu 2 Terminen,<br />
i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und<br />
Anregungen<br />
j) Kostenschätzung, Vergleich <strong>mit</strong> den finanziellen Rahmenbedingungen<br />
k) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse<br />
– Erstellen von Leitungsbestandsplänen<br />
– vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten<br />
– Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen<br />
– Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
– Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und<br />
anderen amtlichen Unterlagen<br />
LPH 3 Entwurfsplanung<br />
a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung<br />
durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang<br />
und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen<br />
Anforderungen<br />
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die<br />
anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration<br />
und Koordination der Fachplanungen<br />
b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer<br />
an der Planung fachlich Beteiligter<br />
c) fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen<br />
aus anderen Leistungsbildern<br />
– Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen<br />
– Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen<br />
– Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme<br />
(zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie<br />
92/43/EWG des Rates <strong>vom</strong> 21. Mai 1992 <strong>zur</strong> Erhaltung der<br />
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und<br />
Pflanzen (ABl. L 206 <strong>vom</strong> 22.7.1992, S. 7)<br />
– Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)