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Laurentiushang/ Laurentiusstraße - Nord - Stadt Aachen

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Bebauungsplan Nr. 954 N<br />

Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung<br />

<strong>Laurentiushang</strong> / <strong>Laurentiusstraße</strong> - <strong>Nord</strong> Fassung vom 07.11.2013<br />

2 Denkmalschutz<br />

Mit den Erdarbeiten für das Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Beginn der Unteren Denkmalbehörde der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> mindestens zwei Wochen vorher (Eingang der Meldung bei der Behörde) schriftlich angezeigt wurde. Den<br />

Mitarbeitern der Unteren Denkmalbehörde ist die Möglichkeit einzuräumen, die Erdarbeiten zu überwachen und – sollten<br />

Bodendenkmäler aufgedeckt werden – Anordnungen nach denkmalrechtlichen Vorgaben zu erteilen (§§ 3, 4, 9, 15, 16<br />

DSchG NW). Durch Sachverhaltsermittlung im Vorfeld der Erdarbeiten (z.B. die Anlage von Suchschnitten) kann die archäologische<br />

Ausgangssituation vor Ausführung des Vorhabens näher bestimmt werden. Dadurch können Verzögerungen,<br />

die durch die Aufdeckung von Bodendenkmälern und die damit verbundenen Sicherungsverpflichtungen entstehen,<br />

minimiert werden. Einzelheiten hierzu sind mit der Unteren Denkmalbehörde der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> und dem LVR - Amt für<br />

Bodendenkmalpflege abzustimmen.<br />

3 Kampfmittel<br />

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 954 <strong>Laurentiushang</strong>/ <strong>Laurentiusstraße</strong> - <strong>Nord</strong> ist nicht auszuschließen,<br />

dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie<br />

Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird von Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion<br />

empfohlen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit sofort einzustellen und unverzüglich<br />

die Bauverwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu verständigen.<br />

4 Artenschutz<br />

Um einen artenschutzrechtlichen Konflikt der Planung mit dem Artenschutz sicher auszuschließen, ist es erforderlich<br />

• die voraussichtlich zu fällende Ulme unmittelbar vor der Fällung einer näheren Untersuchung durch einen<br />

Fledermausexperten zu unterziehen und<br />

• alle Maßnahmen zur Gehölzentfernung außerhalb der Brutzeiten europäischer Vogelarten durchzuführen<br />

Als populationsstützende Maßnahmen wird darüber hinaus empfohlen<br />

• bei der Neuanlage von Gebäuden auf „Fledermausfreundlichkeit“ zu achten (z.B. Einbau von<br />

Fledermausspaltensteinen, Anbringen von Fledermauskästen an die Fassaden, o.Ä.) und<br />

• im Bereich der Gärten Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse anzubringen.<br />

5 Bergrecht<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes „Rheinland“<br />

der Wintershall Holding GmbH, Erdölwerke. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich – rechtlich verliehene Berechtigung<br />

zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen.<br />

6 Kriminalprävention<br />

Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen auch sicherheitstechnische Maßnahmen an den Gebäuden berücksichtigt<br />

werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK 44) der Polizei <strong>Aachen</strong> bietet kostenfreie Beratungen über kriminalitätsmindernde<br />

Maßnahmen an.<br />

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