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Verhandelt: Denzlingen, de 29 - Gemeinde Denzlingen

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informiert.<br />

4. Planung für <strong>de</strong>n örtlichen Bedarf von Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen im Jahr 2013 – 1.<br />

Än<strong>de</strong>rung<br />

Kin<strong>de</strong>rkrippe im Sommerhof – Anmietung einer Wohnung <strong>de</strong>s Bauvereins<br />

Breisgau eG in <strong>de</strong>r Thüringer Straße 11 zur Errichtung einer vorübergehen<strong>de</strong>n<br />

Krippe<br />

Anlage: Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 67/13<br />

Herr Sillmann erläutert <strong>de</strong>n Sachverhalt, wie in <strong>de</strong>r Beschlussvorlage ausführlich<br />

dargestellt. Er berichtet insbeson<strong>de</strong>re über die Anmietung einer Wohnung in <strong>de</strong>r<br />

Thüringer Straße als vorübergehen<strong>de</strong> Krippe im Vorgriff auf die Einrichtung im Neubau<br />

Sommerhof, wo voraussichtlich erst im Mai 2014 ein Bezug möglich sein wird. Auf<br />

Anfrage von Gemein<strong>de</strong>rätin Loser erklärt Herr Sillmann, dass eine Min<strong>de</strong>stzahl von 6<br />

Kin<strong>de</strong>rn erfor<strong>de</strong>rlich ist, um zu starten. Auch weist er darauf hin, dass die<br />

vorgeschlagene VÖ sich nur auf die vorübergehen<strong>de</strong> Krippe und nicht auf <strong>de</strong>n<br />

Sommerhof bezieht. Dort soll es flexible Betreuungszeiten geben. Gemein<strong>de</strong>rat Meyer<br />

fragt nach, ob bei <strong>de</strong>r vorübergehen<strong>de</strong>n Krippe Barrierefreiheit gegeben ist und dort das<br />

Thema Inklusion besprochen wur<strong>de</strong>. Die Krippe im Sommerhof ist barrierefrei, nicht<br />

jedoch die vorübergehen<strong>de</strong> Krippe, antwortet Herr Sillmann. Gemein<strong>de</strong>rat Hilpert spricht<br />

das Thema Personalgewinnung und Start <strong>de</strong>r vorübergehen<strong>de</strong>n Krippe im November an.<br />

Laut Aussage <strong>de</strong>s Bauvereins und <strong>de</strong>r Architekten soll die Krippe im November<br />

bezugsfertig sein, merkt Herr Sillmann an. Auch geht er davon aus, dass Herr Hilpert<br />

das notwendige Personal bis zum Start im November gewonnen hat. Im Namen <strong>de</strong>r<br />

CDU erklärt Gemein<strong>de</strong>rat Wöhrlin Zustimmung zu <strong>de</strong>r sehr ausführlichen Vorlage. Für<br />

sie ist dies eine gute, flexible Lösung, um notwendige Betreuungsplätze kurzfristig zur<br />

Verfügung stellen zu können. Ihm wird <strong>de</strong>utlich, welche Kosten pro Kind auf die<br />

Gemein<strong>de</strong> zukommen. Gesetzlich wird dies so gefor<strong>de</strong>rt. Gemein<strong>de</strong>rat Uehlin stimmt <strong>de</strong>r<br />

Vorlage ebenfalls zu und erkundigt sich nach Zuschüssen zur U3 Betreuung. Herr<br />

Sillmann antwortet, dass bei <strong>de</strong>n vorgestellten Kosten in Höhe von 10.000 € noch keine<br />

Zuweisungen berücksichtigt sind. Stichpunkt hierfür ist <strong>de</strong>r 01.03. Gemein<strong>de</strong>rat<br />

Kieninger spricht die Versorgungssicherheit an und erkundigt sich was passiert, wenn<br />

z.B. nur vier Kin<strong>de</strong>r angemel<strong>de</strong>t sind. Herr Sillmann ist fest davon überzeugt, dass die<br />

Betreuung im November mit <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten sechs Kin<strong>de</strong>rn starten wird.<br />

Der Gemein<strong>de</strong>rat zeigt Konsens, dass en bloc abgestimmt wird:<br />

1. Der Gemein<strong>de</strong>rat beschließt einstimmig, die Wohnung <strong>de</strong>s Bauvereins<br />

Breisgau e.G. in <strong>de</strong>r Thüringer Straße 11 auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s<br />

Mietangebots vom 13.06.2013 zur Errichtung einer vorläufigen Kin<strong>de</strong>rkrippe<br />

für 10 Kin<strong>de</strong>r im Vorgriff auf die Einrichtung im Sommerhof auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>s aktuellen Bereuungsbedarfs ab 01.11.2013 bis zur<br />

Inbetriebnahme <strong>de</strong>r Krippe im Sommerhof – voraussichtlich Mai 2014 –<br />

anzumieten. Mieter ist die Gemein<strong>de</strong> <strong>Denzlingen</strong>.<br />

2. Die Trägerschaft dieser Krippe wird vom Verein zur Bereuung<br />

unterdreijährigen Kin<strong>de</strong>r <strong>Denzlingen</strong> e.V. übernommen. Der Gemein<strong>de</strong>rat<br />

stimmt <strong>de</strong>m einstimmig zu.<br />

3. Der genaue Betreuungsumfang wird mit <strong>de</strong>n Eltern <strong>de</strong>r betroffenen Kin<strong>de</strong>r<br />

abgeklärt. Nach <strong>de</strong>m aktuellen Stand scheint eine Gruppe mit verlängerten<br />

Öffnungszeiten ausreichend. Der Gemein<strong>de</strong>rat stimmt <strong>de</strong>m einstimmig zu.<br />

4. Die Kosten belaufen sich auf ca. 10.000 € / Monat (zusätzlich einmalige<br />

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