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5 Maschinelle Umfeldwahrnehmung<br />

Prozessschritte ermöglichen somit eine Lokalisierung der in der jeweiligen Szenerie für<br />

das vom Fahrer beauftragte Manöver zu passierende Gate, was die Grundlage aller drei<br />

CbW-Automationsgrade bildet.<br />

Die sich aus dem Interaktionskonzept ergebenden Anforderungen an die maschinelle<br />

Umfeldwahrnehmung beschränken sich im Falle des niedrigsten CbW-Automationsgrades<br />

auf diese ersten beiden Prozessschritte „Szeneriewissen“ und „Gate-<br />

Lokalisierung“, da die Entscheidung bezüglich dem Verhalten am Gate vom Fahrer,<br />

ohne weitere Unterstützung durch die Automation, getroffen wird. Die CbW-<br />

Automationsgrade 2 und 3, bei denen die Automation einen Vorschlag beziehungsweise<br />

eine Entscheidung über das Verhalten am Gate trifft, erfordern jedoch zusätzliches<br />

Kontextwissen über die aktuelle Szene (bspw. über die Trajektorien der sich auf der<br />

Kreisbahn befindenden Objekte), um den Informationsbedarf zur Entscheidungsfindung<br />

während der Annäherung oder am Gate decken und somit eine Entscheidung treffen zu<br />

können. Sobald alle Gates in einem Szenario passiert sind, wird wieder der Ausgangszustand<br />

der entscheidungsfreien Fahrt erreicht.<br />

Jeder dieser Teilschritte des Entscheidungsprozesses stellt unterschiedliche Anforderungen<br />

an die maschinelle Umfeldwahrnehmung, welche in dem folgenden Abschnitt<br />

systematisch identifiziert werden.<br />

5.2 Anforderungsanalyse<br />

Die Anforderungen, die das entwickelte Interaktionskonzept an die maschinelle Umfeldwahrnehmung<br />

eines CbW-Fahrzeugs stellt, werden für den in Abschnitt 3.2 entwickelten<br />

Katalog repräsentativer Szenarien ermittelt. Hierbei sind an verschiedenen<br />

Stellen Annahmen erforderlich, die jeweils dem Ziel einer Worst-Case-Abschätzung<br />

entsprechend getroffen werden und die den jeweiligen Abschnitten zu entnehmen sind.<br />

Grundsätzlich wird für diese Analyse angenommen, dass sich alle Verkehrsteilnehmer in<br />

den betrachteten Szenarien, das CbW-Fahrzeug eingeschlossen, regelkonform gemäß<br />

der Straßenverkehrsordnung verhalten. Dies betrifft beispielsweise die Einhaltung von<br />

Vorfahrtsregelungen oder das Befolgen der Signalisierung von Lichtsignalanlagen.<br />

Einzig bei der Annahme von Geschwindigkeiten wird im Sinne der Worst-Case-<br />

Abschätzung und dem in der Realität beobachtbaren Fahrerverhalten 154 eine Abweichung<br />

vom regelkonformen Verhalten angenommen.<br />

154 Fahrerverhaltensbeobachtungen innerhalb geschlossener Ortschaften zeigen, dass Fahrer die zulässige<br />

Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um bis zu 22 km/h überschreiten (vgl. Berndt et al. (2007): Driver<br />

Braking Behavior during Intersection Approaches and Implications for Warning Strategies for<br />

Drivers Assistant Systems).<br />

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