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4 Funktionsumfang der Automation<br />

v 2 ego<br />

5<br />

1<br />

4<br />

2<br />

3<br />

x 4 x 3 x 5 x 2 x 1<br />

x Gate<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

Notbremsung<br />

Zielbremsung<br />

Kriechen<br />

Stufenweise Verzögerung<br />

Signalverzögerung<br />

Abbildung 4-5: Qualitative Darstellung möglicher Gate-Annäherungsstrategien als Quadrat der<br />

Geschwindigkeit über dem Weg. Die Wegkoordinate x i kennzeichnet die Initiierung des Gate-<br />

Annäherungsmanövers bezogen auf die Gate-Position x Gate<br />

Notbremsung<br />

Bei dieser Regelstrategie wird das Gate-Annäherungsmanöver zum letztmöglichen<br />

Zeitpunkt mit der in der aktuellen Fahrsituation maximal möglichen Verzögerung initiiert.<br />

Der Vorteil dieser Strategie liegt in der spätestmöglichen Unterbrechung der Manöverausführung<br />

und der, wie bei allen Strategien mit fester Reglerparametrierung, guten<br />

Vorhersehbarkeit für den Fahrer aufgrund eines in allen Szenarien identischen Regelverhaltens.<br />

Allerdings wird eine Reihe von Anforderungen nicht erfüllt. Hierzu zählt die<br />

von der StVO geforderte rechtzeitige Verzögerung zur Gewährleistung einer guten<br />

Vorhersehbarkeit des Verhaltens des CbW-Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer.<br />

Zudem entspricht dieses Verhalten nicht dem eines menschlichen Fahrers innerhalb der<br />

als komfortabel empfundenen Grenzen. Zuletzt ist die Erfüllung der beiden Regelziele<br />

Δt G ≥ Δt E,min oder Δt A ≥ Δt E,min , wie den Ergebnissen aus Abschnitt 4.2.2 zu entnehmen<br />

ist, aufgrund der festen Parametrierung nicht darstellbar.<br />

Zielbremsung<br />

Das Ziel dieser Strategie ist die Ausführung einer Zielbremsung mit einer als noch<br />

komfortabel empfundenen Verzögerung, wodurch sich die positive Bewertung im Vergleich<br />

zur Notbremsung bezogen auf Fahrerverhalten und Komfort ergibt. Ebenso erfolgt<br />

der Verzögerungsbeginn früher und daher im Sinne der StVO vorhersehbarer als<br />

bei einer Verzögerung zum letztmöglichen Zeitpunkt. Die Erfüllung des Regelziels<br />

Δt G ≥ Δt E,min ist gemäß den Ergebnissen aus Abschnitt 4.2.2 nicht darstellbar. Die Anforderung<br />

Δt A ≥ Δt E,min lässt sich einzig durch eine Auslegung auf einen zu definierenden<br />

Grenzfall erfüllen. Beispielsweise ließe sich mit D G = 1,5 m/s² ein Geschwindigkeitsbe-<br />

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