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2 Anforderungsanalyse<br />
Szenario: Das Szenario umfasst die fortlaufende Handlung eines der beiden Akteure,<br />
menschlicher Fahrer oder Automation. Ein Szenario entspricht dabei einer Verkettung<br />
von Situationen.<br />
Wie bereits beschrieben, bildet der CbW-Szenarienkatalog die Grundlage für die Entwicklung<br />
des Interaktionskonzepts sowie die Ableitung von technischen Anforderungen.<br />
Bei der Entwicklung dieses Katalogs wird ein systematischer Top-down-Ansatz verfolgt,<br />
der gewährleistet, dass möglichst viele potentielle Szenarien mit Entscheidungsbedarf<br />
bei der Manöverausführung abgedeckt werden.<br />
Den Ausgangspunkt des in Abbildung 2-1 dargestellten Vorgehens bildet die systematische<br />
Identifikation von Szenerien beschreibenden Merkmalen. Diese werden aus den<br />
technischen Regelwerken für das Straßenwesen in Deutschland 89 und der Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) 90 abgeleitet. Erstere enthalten Vorschriften zur geometrischen<br />
Gestaltung und Verkehrsführung. Die Straßenverkehrsordnung liefert Merkmale wie<br />
Fahrbahnmarkierungen oder Typ und Platzierung von Verkehrszeichen sowie Verhaltensvorschriften.<br />
Aus diesen Regelwerken lassen sich zudem Implikationen von Gestaltungselementen<br />
91 sowie zulässige Kombinationen von Merkmalsausprägungen 92 und<br />
Szenerien 93 ableiten, wodurch die Zahl möglicher Variationen automatisch begrenzt<br />
wird.<br />
89 Die für diesen Untersuchungsfokus relevanten Richtlinien sind: Forschungsgesellschaft für Straßenund<br />
Verkehrswesen (FGSV) (1988): Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS); Forschungsgesellschaft<br />
für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen<br />
RASt 06 und Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2010): Richtlinien für<br />
Lichtsignalanlagen RiLSA<br />
90 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2010): Straßenverkehrs-Ordnung<br />
91 Beispiel: Eine getrennte Signalisierung des Abbiegeverkehrs setzt besondere Fahrstreifen mit Richtungsmarkierung<br />
voraus. (vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)<br />
(2010): Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA, Abschnitt 2.3.1.1 Grundsätzliche Überlegungen, S.<br />
13)<br />
92 Beispiel: Eine Anlage von Rechtsabbiegefahrbahnen (Bypässe) an Kreisverkehren ist nur bei „großen<br />
Kreisverkehren“ (Außendurchmesser von 40 m bis 60 m) zulässig. (vgl. Forschungsgesellschaft für<br />
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06,<br />
Abschnitt 6.3.5 Kreisverkehre, S.115)<br />
93 Beispiel: Die Kombination einer Kreuzung mit einem Fahrstreifenende ist nicht zulässig. Für die<br />
Zusammenführung zweier Fahrstreifen oder den Übergang in einen Richtungsfahrstreifen ist ein definierter<br />
Mindestabstand zur Kreuzung einzuhalten vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />
(FGSV) (2010): Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA, Abschnitt 3.2.1 Durchgehende<br />
Fahrstreifen, S. 30).<br />
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