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B Verhaltensvorschriften an Entscheidungspunkten aus der StVO<br />
benutzen. Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss er<br />
warten.<br />
§9.4: Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits<br />
nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander<br />
entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen,<br />
es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann<br />
abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.<br />
Kreisverkehr<br />
§9a.1: Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter<br />
Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn<br />
Vorfahrt. […].<br />
Besondere Verkehrsregeln<br />
§11.1: Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in<br />
die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste.<br />
Bahnübergänge<br />
§19.2: Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz […] zu warten […].<br />
§19.4: Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt<br />
überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten.<br />
Fußgängerüberwege<br />
§26.1: An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge [...] den Fußgängern [...] welche den<br />
Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.<br />
[…].<br />
§26.2: Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie<br />
auf ihm warten müssten.<br />
Lichtzeichen<br />
§37.2.1: [...] Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr<br />
durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des<br />
grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können. [...] Nach dem Anhalten ist das<br />
Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot<br />
ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer<br />
darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten,<br />
dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere<br />
des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung,<br />
ausgeschlossen ist. [...]<br />
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