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5 Maschinelle Umfeldwahrnehmung<br />

te sind bei gleicher Ausgangsgeschwindigkeit des Ego-Fahrzeugs nur bis zu einer Geschwindigkeit<br />

von 60 km/h realisierbar. Eine Entscheidungsassistenz gemäß der Automationsgrade<br />

2 und 3 ist demnach nur in innerstädtischen Szenarien oder bei einer<br />

entsprechenden Limitierung der Höchstgeschwindigkeit bei der Manöverausführung des<br />

Ego-Fahrzeugs realisierbar. Die Initiierung des Gate-Annäherungsmanövers ist für die<br />

Szenarien, in denen eine übergeordnete Straße gekreuzt oder in diese eingebogen wird,<br />

nicht vermeidbar, da eine Deckung des Informationsbedarfs in dieser frühen Annäherungsphase<br />

aufgrund von anzunehmenden Sichtverdeckungen nicht möglich ist. Dies<br />

gilt jedoch nicht nur für die maschinelle Umfeldwahrnehmung, sondern auch für den<br />

menschlichen Fahrer, da die durch die RASt einzuhaltenden Sichtweiten 198 deutlich<br />

niedriger ausfallen. Demnach ergibt sich für die Bewältigung dieser Szenarien mit dem<br />

Gate-Konzept im Vergleich zur konventionellen Fahrzeugführung kein Unterschied.<br />

Die Ergebnisse dieser Analyse basieren auf einer Worst-Case-Abschätzung und repräsentieren<br />

somit die höchstmöglichen Anforderungen. Eine wesentliche Rolle spielen<br />

dabei die getroffenen Annahmen hinsichtlich des von der Automation wahrzunehmenden<br />

Umfelds, der Leistungsfähigkeit der Automation (beispielsweise in Form der angenommenen<br />

Detektionsdauer) und den Fahrzeugparametern (beispielsweise die Beschleunigungsfähigkeit).<br />

Eine Änderung der genannten Einflussgrößen führt zu<br />

Änderungen hinsichtlich der ermittelten Anforderungen wie beispielsweise der Sensorreichweite<br />

und der Bewertung der technischen Realisierbarkeit beziehungsweise der<br />

Begrenzung auf einen Geschwindigkeitsbereich. Die grundlegende Bewertung der<br />

technischen Realisierbarkeit der unterschiedlichen Automationsgrade sowie der möglichen<br />

Nutzungskontexte ist hiervon jedoch nicht betroffen.<br />

Abschließend ist anzumerken, dass eine Entscheidungsassistenz auch in den als technisch<br />

darstellbaren Szenarien aufgrund von Sichtverdeckungen nicht immer möglich ist.<br />

Hierzu zählen beispielsweise das tangentiale Linksabbiegen, bei dem die entgegenkommenden<br />

Fahrzeuge voreinander abbiegen oder die Sichtverdeckung an der Kreuzungseinfahrt<br />

durch ein auf dem benachbarten Fahrstreifen wartendes Fahrzeug. Gerade<br />

in diesen Szenarien wird jedoch der Vorteil des kooperativen Ansatzes von CbW gegenüber<br />

vollautomatisierten Fahrzeugführungskonzepten deutlich, da der Fahrer in den<br />

beschriebenen Szenarien jederzeit selbst die Entscheidung treffen kann und somit den<br />

Entscheidungsprozess der Automation verkürzt beziehungsweise ersetzt. Gleiches gilt<br />

für die mit dem heutigen Stand der Technik nicht darstellbaren Szenarien, wobei anzumerken<br />

ist, dass sich die heutigen Sensorausführungen an der Funktionsdarstellung<br />

heutiger FAS orientieren. Beispiele wie die Entwicklung eines Überholassistenzsystems<br />

198 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2006): Richtlinien für die<br />

Anlage von Stadtstraßen RASt 06, Abschnitt 6.3.9.3 Sichtfelder, S. 124<br />

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