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5.5 Fazit und Diskussion der Ergebnisse<br />
flächendeckende Erfassung von beispielsweise Fahrradfahrern nicht ausreichend. Eine<br />
Lösung könnte die in Abschnitt 5.3.3 beschriebene Fusion mehrerer an der Fahrzeugseite<br />
positionierter Kameras oder eine in der Dachkante positionierte 3D-ToF-Lichtleiste<br />
bieten.<br />
5.5 Fazit und Diskussion der Ergebnisse<br />
Aus den Ergebnissen des vorherigen Abschnitts lassen sich hinsichtlich der technischen<br />
Realisierbarkeit des Gate-Konzepts bezüglich der zu erfüllenden Anforderungen an die<br />
maschinelle Umfeldwahrnehmung verschiedene Schlussfolgerungen ziehen. Die analytische<br />
Anforderungsermittlung sowie der Abgleich mit dem heutigen Stand der Technik<br />
zeigen, dass die Anforderungen zur Identifikation von Szenerien mit Entscheidungsbedarf<br />
(Szeneriewissen) und zur Bestimmung der Gate-Positionen (Gate-Lokalisierung)<br />
bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 50 km/h (3-D-ToF-/Kamerasysteme) beziehungsweise<br />
100 km/h (Lidarsensorik) möglich ist. Durch die Fusion von Umfeldsensorik<br />
mit digitalen Karten kann diese Reichweite über den e-horizon nahezu beliebig<br />
erweitert werden. Die grundlegenden technischen Anforderungen aller drei Automationsgrade<br />
können demnach mit dem heutigen Stand der Technik dargestellt werden.<br />
Deutlich höhere Anforderungen stellt hingegen das für die Systemausprägungen „Vorschlag“<br />
und „Entscheidung“ erforderliche Kontextwissen dar. Die Extrembetrachtung,<br />
dass das Fahrzeug durch das automatisch initiierte Gate-Annäherungsmanöver am Gate<br />
zum Stehen gekommen ist, zeigt, dass die Anforderungen an die maschinelle Umfeldwahrnehmung<br />
bis zu einer Geschwindigkeit der anderen Verkehrsobjekte von 120 km/h<br />
erfüllt werden können. In Anbetracht der bereits erwähnten üblichen Beschränkung der<br />
zulässigen Höchstgeschwindigkeit an Knotenpunkten außerhalb geschlossener Ortschaften<br />
auf 70 km/h, werden diese Anforderungen als durch den Stand der Technik<br />
ausreichend erfüllt betrachtet. Die Vermeidung eines automatisch initiierten Annäherungsmanövers<br />
und somit die rechtzeitige Deckung des Informationsbedarfs während<br />
der Annäherung an ein Gate ist durch den heutigen Stand der Technik hingegen nicht<br />
uneingeschränkt darstellbar. Dieser Fall erfordert eine Unterscheidung hinsichtlich des<br />
in Abhängigkeit der Vorfahrtsregelung zu deckenden Informationsbedarfs. So sind das<br />
Folgen der Vorfahrtsstraße sowie das Rechtsabbiegen 197 in eine untergeordnete Straße<br />
darstellbar. Die sich aus der Detektion entgegenkommender Fahrzeuge beim Linksabbiegen<br />
in eine untergeordnete Straße ergebenden Anforderungen an die Sensorreichwei-<br />
197 Im Bereich der Verkehrsplanung wird zwischen dem „Abbiegen“ und dem „Einbiegen“ unterschieden.<br />
Das Abbiegen beschreibt das Einfahren eines Fahrzeuges in eine untergeordnete Straße, das Einbiegen<br />
in eine übergeordnete Straße. Eine Fahrtrichtungsänderung auf eine Straße gleicher Kategorie wird<br />
ebenfalls als Einbiegen bezeichnet.<br />
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