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3.9 Qualitätssicherungssystem der AdV<br />

Die Vermessungsverwaltungen der Länder haben sich bereits mit der Qualität von Geobasisdaten<br />

auseinandergesetzt, ohne das Thema jedoch abschließend zu behandeln. Mit dem Dokument vom<br />

07. Juni 2002 hat die ad hoc - Arbeitsgruppe „Qualitätskriterien“ des AdV-Arbeitskreises Informations-<br />

und Kommunikationstechnik im Themenfeld „Qualitätssicherungssystem für die Geodaten des<br />

amtlichen Vermessungswesens“ Grundsätze für Qualitätskriterien und standardisierte Prüfverfahren<br />

für die Anwendung des AAA-Basisschemas bei der Entwicklung der Anwendungsschemata erarbeitet<br />

231 .<br />

Auslöser für die Einrichtung dieser Gruppe waren die Bemühungen der AdV, durch verlässliche<br />

AdVStandards für definierte Produktqualität und Entwicklungssicherheit zu sorgen. Aus diesem<br />

Grund wurde auf der 108. Tagung im Mai 2001 der AdV-Beschluss „Erarbeitung eines Qualitätssicherungssystems<br />

für die Geodaten des amtlichen Vermessungswesens“ gefasst (AdV-Beschluss<br />

108/4). Im Einzelnen trifft der Entscheidungstext unter anderem konkrete Festlegungen zur Produktqualität,<br />

indem es heißt: „Durch bundeseinheitliche Festlegung, Benennung und beschreibende<br />

und quantitative Qualitätsmerkmale kennzeichnet und sichert die AdV die Qualität der geotopografischen<br />

und liegenschaftsbeschreibenden Produkte des amtlichen Vermessungswesens. Dabei sind<br />

die bundesweite Aktualität, Einheitlichkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Produkte wesentliche<br />

Qualitätsmerkmale.“ Des Weiteren verpflichten sich die Vermessungsverwaltungen, die Einhaltung<br />

der AdV-Produktqualität durch standardisierte Prüfverfahren zu gewährleisten und erklären<br />

die Konformität mit den AdV-Standards 232 .<br />

Abbildung 18: Qualitätsprüfaspekte Q1 bis Q6 der AdV 233<br />

231 AdV (2002)<br />

232 AdV (2002), S. 3<br />

233 Quelle: entnommen aus AdV (2002), S. 5<br />

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