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Von besonderem Interesse dürfte ebenfalls die Vorgehensweise zur Aufdeckung der fehlerhaften besonderen<br />

Flurstücksgrenzen sein 450 . Denn schließlich entfaltet die Thematik durch die Zugehörigkeit<br />

der Objektart AX_BesondereFlurstuecksgrenze zum Grunddatenbestand Bedeutung für alle Bundesländern.<br />

In der besagten Objektart erfolgt unter anderem die Führung von Gebietsgrenzen der Gemarkung,<br />

der Flur, der Gemeinde, des Landeskreises etc. Die Art der Grenze wird als multiples Attribut<br />

abgelegt und muss sich konsistent zu den Angaben der Gemeinde, der Gemarkung und der<br />

Flur der angrenzenden Flurstücke verhalten. Das heißt, auf der gemeinsamen Grenze zweier benachbarter<br />

Flurstücke mit unterschiedlichem Gemeindekennzeichen ist eine besondere Flurstücksgrenze<br />

mit der Art „Gemeindegrenze“ nachzuweisen. Gehören diese Gemeinden unterschiedlichen<br />

Kreisen an, enthält die Art zusätzlich den Wert „Kreisgrenze“. Da alle Gemeindegrenzen gleichzeitig<br />

auch Gemarkungsgrenze sind, tritt der Wert „Gemarkungsgrenze“ hinzu.<br />

Fehlt nun eine der erwarteten Grenzarten oder sogar das gesamte Objekt der besonderen Flurstücksgrenze,<br />

liegt ein Fehler vor. Das gleiche gilt beim „Überschuss“ einer Werteart oder einer besonderen<br />

Flurstücksgrenze. Während in den überwiegenden Fällen ein Mangel in der Objektart<br />

AX_BesondereFlurstuecksgrenze zu vermuten ist, kann der Fehler auch in einer falschen Attributierung<br />

der Gemeinde-, Gemarkungs- oder Flurzugehörigkeit eines Flurstücks begründet sein.<br />

Da für die angesprochene Problematik die nachbarschaftliche Situation von Flurstücken unterschiedlicher<br />

Katasterbezirke beziehungsweise Gebietseinheiten eine Rolle spielt, versagt die Gemarkung<br />

als Analyseeinheit. Stattdessen wird die Auswertung in Kilometerquadraten durchgeführt.<br />

6.4 Automatisierte Datenqualitätsverbesserung der Bestandsdaten<br />

Im günstigsten Fall lassen sich Mängel der Datenqualität anhand einer feststehenden Regel automatisiert<br />

beheben, zum Beispiel wenn der Wert 1110 einer Attributart landesweit in den Wert 1100<br />

umzuschlüsseln ist. Diese Art der Fehlerkorrektur wird dem Modul I zugerechnet. Die betroffenen<br />

Objekte werden durch eine landesweite Analyse identifiziert und direkt im Umfeld der Datenhaltung<br />

zentral durch das LVermGeo korrigiert. Dabei ist keine Interaktion oder Fortführungsentscheidung<br />

durch die zuständige Katasterbehörde notwendig. Allerdings finden im Vorfeld Abstimmungen<br />

zur Vermeidung konkurrierender Fortführungen statt.<br />

Die DQ-Merkmale des Moduls I werden in Paketen abgearbeitet. Im Februar 2012 fand dies erstmals<br />

Anwendung mit dem Paket 1, das folgende Verbesserungen vollzog:<br />

• Korrektur fehlerhafter Modellartkennungen bei Präsentationsobjekten,<br />

• Korrektur fehlerhafter Attribute „art“ bei Objekten AP_Darstellung,<br />

• Umschlüsselung der Marke 1110 - „Stein, Grenzstein“ nach 1100 - „Stein“ bei Punkten,<br />

• Löschung der Attribute „sonstigeEigenschaften“ bei Punkten,<br />

• Ergänzung der fehlenden Georeferenzierten Gebäudeadressen,<br />

• Löschen von nicht benötigten Punktorten mit lokalen Koordinaten.<br />

Technisch wird die automatisierte Datenqualitätsverbesserung der Bestandsdaten dadurch umgesetzt,<br />

dass aus den NAW-XML-Fehlerdateien in Verbindung mit aktuellen Bestandsdaten automatisiert<br />

Fortführungsaufträge generiert und ohne Verarbeitungsstopp ausgeführt werden.<br />

450 nicht zu verwechseln mit den besonderen Flurstücksgrenzen ohne Umringsschluss<br />

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