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DQ-Prüfung in der Analyseeinheit Gemarkung<br />

Die kleinste landesweit verfügbare räumliche Einheit (im Sinne des Aggregates von ganzen Flurstücken)<br />

bildet in Rheinland-Pfalz die Gemarkung, da im Landesteil der Pfalz keine Fluren existieren.<br />

Im ersten Schritt wurde deshalb ein Prozessablauf für die DQ-Prüfung entwickelt, der eine gemarkungsbezogene<br />

Verarbeitung vorsieht (Fall A). Pro Analyserechner ist hierbei eine Liste mit definierten<br />

Gemarkungen im Stapel automatisiert abzuarbeiten.<br />

Für eine Gemarkung fallen folgende Schritte an:<br />

• Anhand der Gemarkungsnummer werden alle Flurstücke dieser Gemarkung aus der Datenhaltung<br />

gewonnen und als Bestandsdatenauszug bereitgestellt.<br />

• Aus diesem Auszug wird das Gemarkungspolygon anhand der äußeren Hülle der Flurstücksgrenzen<br />

berechnet 445 .<br />

• Mit dem Gemarkungspolygon als räumliche Selektionsvorschrift wird nun der Benutzungsauftrag<br />

synthetisch generiert, der alle Objekte der Gemarkung selektiert. REOs werden räumlich<br />

selektiert, wenn sie innerhalb des Polygons oder auf dem Umring liegen. NREOs und ZUSOs<br />

werden von den REOs ausgehend relational selektiert oder über den Gemarkungsschlüssel 446<br />

gewonnen.<br />

• Das Ergebnis der Benutzung mit diesem Benutzungsauftrag wird darauffolgend der NAS-Analyse<br />

zugeführt und die entstehenden Fehlerdateien ausgewertet.<br />

• Zur Auswertung zählen insbesondere die Portionierung und der Transfer der Fehlerdateien in<br />

den Verfügungsbereich der VermKÄ sowie die Anfertigung von Statistiken auf Gemarkungs-,<br />

Amtsbezirks- und Landesebene.<br />

Die DQ-Prüfung mit den Analysefunktionen aus NAW wurde somit in einen vollautomatisierten Prozessablauf<br />

der Datenbereitstellung und Weiterverarbeitung integriert.<br />

Mit der Ausrichtung der ALKIS-Bestandsprüfung auf die räumliche Einheit einer Gemarkung sind<br />

die konzeptionellen Anforderungen der DQ-Prüfung zwar weitgehend, aber nicht vollständig abgedeckt.<br />

Von der gemarkungsweisen Vorgehensweise nicht erfasst werden:<br />

• die Anforderungen an die räumliche Integrität der Gemarkungsgrenzen und der Datenhaltungsbezirksgrenzen<br />

(unter anderem die Flächendeckung der Flurstücke und der tatsächlichen<br />

Nutzungen sowie der Umringsschluss der besonderen Flurstücksgrenzen für die Gemeinde,<br />

den Kreis etc.),<br />

• die Forderung nach referentieller Integrität, nach der Integrität der Objektbeziehungen und<br />

nach der Belegung von Pflichtrelationen, da eine Verletzung der Integrität gegebenenfalls<br />

dazu führt, dass der Mechanismus der relationalen Selektion ins Leere läuft (beispielweise bei<br />

nicht referenzierten Objekten wie Buchungsblättern, Buchungsstellen, Lagebezeichnungen<br />

oder ZUSOs),<br />

• die Forderung nach landesweiter Eindeutigkeit der Punktkennungen.<br />

Aus diesem Grund finden neben der Gemarkungsanalyse weitere monatliche Prüfläufe statt, die die<br />

ALKIS-Daten kachelweise oder datenhaltungsweise ansprechen. Sie sind nicht Bestandteil des „NAS-<br />

Analyse-Werkzeuges (NAW)“.<br />

445 Hierbei sind Enklaven und Exklaven zu berücksichtigen.<br />

446 beispielsweise bei einem Teil der Personen- und Bestandsdaten und einem Teil der Katalogdaten<br />

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