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Anzumerken bleibt an dieser Stelle noch, dass die topologischen Integritätsbedingungen eine starke<br />
semantische Durchdringung mit dem DQ-Unterelement der logischen Vollständigkeit aufweisen.<br />
Die insgesamt 104 DQ-Merkmale im DQ-Unterelement „räumliche Integrität“ werden in 26 DQ-<br />
Merkmalsgruppen gruppiert.<br />
4.6.7 Datenqualitätsunterelement „Integrität der Fortführung“<br />
Die Integrität der Fortführung ist gegeben, wenn ein Fortführungsentwurf beziehungsweise Fortführungsauftrag<br />
den komplexen Plausibilitätsbedingungen in Abhängigkeit vom Fortführungsanlass<br />
entspricht.<br />
Soll zum Beispiel ein Flurstück zerlegt werden, so muss der Fortführungsdatensatz einen Fortführungsfall<br />
mit einer Überschrift „Zerlegung“ beinhalten. Das im Fortführungsfall unter „alte Flurstücke“<br />
aufgezählte Flurstück muss mit einem Löschsatz eines Flurstücksobjektes korrespondieren.<br />
Die im Fortführungsfall unter „neue Flurstücke“ aufgezählten mindestens zwei Flurstücke müssen<br />
über das Flurstückskennzeichen direkt einem Einfügesatz zugeordnet werden können. Die Anlassart<br />
an den Flurstücken muss ebenfalls „Zerlegung“ lauten. Eine Kombination mit der Anlassart „Verschmelzung“<br />
innerhalb des Fortführungsfalls ist unzulässig. Des Weiteren muss die Anzahl der neuen<br />
Präsentationsobjekte größergleich der Anzahl der neuen Flurstücke sein, die Anzahl der neuen<br />
Grenzpunkte größergleich der Anzahl der neuen TA-Punktorte, die Anzahl der gelöschten Präsentationsobjekte<br />
größergleich der Anzahl der gelöschten Flurstücke und die Anzahl der gelöschten<br />
Grenzpunkte größergleich der Anzahl der gelöschten TA-Punktorte.<br />
Auf der Grundlage einer Klassifizierung der Anlassarten in die vier Kategorien<br />
• dokumentationspflichtig, Deckblatt mit Fällen, Flurstücke einfügen und löschen,<br />
• dokumentationspflichtig, Deckblatt mit Fällen, Flurstücke ändern,<br />
• dokumentationspflichtig, Deckblatt mit einem Fall, keine Flurstücksänderungen und<br />
• nicht dokumentationspflichtig, kein Deckblatt, keine Fälle, keine Flurstücksänderungen<br />
bestehen Abhängigkeiten zwischen dem Attribut „ueberschriftImFortfuehrungsnachweis“ und den<br />
Flurstücken, die dem jeweiligen Fortführungsfall zuzuordnen sind beziehungsweise den Objekten,<br />
die im Fortführungsauftrag enthalten sind. Des Weiteren bestehen Abhängigkeiten zwischen dem<br />
Attribut „ueberschriftImFortfuehrungsnachweis“ und der Anzahl der Operatoren für bestimmte Objektarten<br />
sowie dem Attribut „anlass“ an den Flurstücken. Außerdem gelten bestimmte Regeln, für<br />
die Kombinierbarkeit von Anlässen in einem Fortführungsfall. Darüber hinaus ist das besondere<br />
Konstrukt des Pseudo-Replace 379 nur unter bestimmten Umständen zulässig.<br />
Im Detail sind die Plausibilitätsbedingungen im Konzept RP-EQK-11 „Plausibilisierung von Fortführungen“<br />
des LVermGeo niedergelegt 380 .<br />
Das DQ-Unterelement „Integrität der Fortführung“ besteht aus einer DQ-Merkmalsgruppe mit einem<br />
DQ-Merkmal (FFA-003).<br />
379 Unter einem Pseudo-Replace wird ein Änderungsdatensatz verstanden, welcher keine fachlichen Änderungen bewirkt<br />
(mit Ausnahme des Lebenszeitintervalls und der Anlassart). Das heißt, die ursprüngliche und aktuelle Version<br />
des betroffenen Objektes stimmen in allen Eigenschaften (auch in der Geometrie) überein (bis auf das Lebenszeitintervall<br />
und den Anlass).<br />
380 LVermGeo (2012c)<br />
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