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• 232 Wertearten ist das landesweite Aufkommen kleiner als 1000 km².<br />

Aus beiden Auswertungen ist ersichtlich, dass die, im konzeptuellen Schema zur Verfügung stehende<br />

hohe Klassifizierungstiefe, keine ausgewogene Verwendung findet. Sofern dies seine Ursache in<br />

einem geringen Aufkommen bestimmter Realweltgegenstände findet, ist das Ergebnis plausibel.<br />

Hier wäre jedoch in Frage zu stellen, ob der Anwender für eine derart hohe Zahl an Klassifizierungsarten<br />

dieses Detail benötigt. Leuchtet die geringe Anzahl bestimmter Objekte jedoch nicht ein,<br />

so findet der Klassifzierungsrahmen keine vollständige Anwendung. In der Praxis wäre zum Beispiel<br />

denkbar, dass die Erheber anstelle des detaillierten Klassifizierungsschlüssels aus Unwissenheit eine<br />

übergeordnete Werteart vergeben. In diesem Falle suggeriert der ALKIS-OK lediglich eine theoretisch<br />

mögliche thematische Genauigkeit, für die jedoch weder die Einhaltung der Aktualität, noch<br />

der Vollständigkeit gewährleistet ist. In letzter Konsequenz muss sichergestellt sein, dass eine Selektion<br />

von Objekten einer bestimmter Klassifizierung aus dem ALKIS-Gesamtbestand tatsächlich alle<br />

entsprechenden Realweltobjekte anspricht.<br />

Die Auseinandersetzung mit den obigen Beispielen könnte also unter Umständen zu einer Aufdeckung<br />

von Mängeln der Qualität der Modellierung führen oder aber Mängel der Erhebung und Führung<br />

identifizieren.<br />

Zwischen dem hier entwickelten DQ-Modell und dem Qualitätssicherungssystem der AdV mit seinen<br />

Qualitätsprüfaspekten AdV-Q1 bis AdV-Q6 lassen sich Verbindungen herstellen. Inhaltlich kann keine<br />

vollständige inhaltliche Deckung erzielt werden, obwohl die gleichartige horizontale Gliederung<br />

der Abbildungen 18 und 20 dies suggerieren könnte. Diese Abweichung entzieht sich vor dem Hintergrund<br />

der Föderalstruktur des amtlichen Vermessungswesens jeglicher Kritikwürdigkeit. Einerseits<br />

wäre es mit hohem Aufwand verbunden, auf der Ebene der länderübergreifenden Zusammenarbeit<br />

der Vermessungsverwaltungen Landesspezifika zu würdigen. Andererseits ist durch den Geo­<br />

InfoDok-Fundamentalgrundsatz einer Beschränkung auf konzeptuelle und externe Aspekte der Datenmodellierung<br />

nicht vorgesehen, Fragestellungen der Implementierung sowie des Zugangs und<br />

Zugriffs zu amtlichen Geobasisdaten aufzugreifen. Die Ausgestaltung gerade letztgenannten Punktes<br />

unterliegt nach wie vor starken länderspezifischen Motiven und berührt, sofern es sich um Einnahmen<br />

einer öffentlichen Verwaltung handelt, die Kernkompetenz der Länderparlamente beziehungsweise<br />

Landesregierungen.<br />

Im Umkehrschluss wird an dieser Stelle jedoch nochmals klar herausgestellt, dass es auf der Ebene<br />

der Länder eines zusätzlichen Qualitätsmanagements bedarf. Der bisherige Ansatz der AdV deckt<br />

nicht alle Erfordernisse ab.<br />

Der Zusammenhang zwischen beiden Systemen lässt sich in erster Näherung mit folgendem Formalismus<br />

plakativ wiedergeben:<br />

• Q M = AdV-Q1 + AdV-Q2 + AdV-Q3 + landesspezif. Erweiterung des Anwendungsschemas<br />

• Q I = keine Entsprechung im Qualitätssicherungssystem der AdV<br />

• Q E = AdV-Q5<br />

• Q B = keine Entsprechung im Qualitätssicherungssystem der AdV<br />

• Q A = AdV-Q4 + AdV-Q6<br />

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