Dienst- und Konferenzordnung der staatlichen Studienseminare ...
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Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung <strong>und</strong> Kultur Rheinland-Pfalz Nr. 4/2013<br />
96<br />
Das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom<br />
19. Dezember 2000 (BVerfGE 102, 370) die Voraus -<br />
setzungen für die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft<br />
als Körperschaft des öffentlichen Rechts näher<br />
konkretisiert. Danach ist im Kern zu prüfen, ob eine<br />
solche Gemeinschaft auf Dauer angelegt ist, über eine<br />
Satzung verfügt, die erfor<strong>der</strong>liche Intensität des reli -<br />
giösen Lebens aufweist, eine Bedeutung im öffentlichen<br />
Leben hat, über eine hinreichende Organisations -<br />
struktur <strong>und</strong> über eine ausreichende Finanzausstattung<br />
verfügt sowie die Gewähr <strong>der</strong> Rechtstreue bietet. Die<br />
Beurteilung <strong>der</strong> „Dauerhaftigkeit“ bedarf auch einer<br />
positiven prognostischen Einschätzung, dass die Ge -<br />
meinschaft auch in Zukunft dauerhaft bestehen wird.<br />
4 Die Durchführung <strong>der</strong> Prüfung nach Nummer 3 erfor<strong>der</strong>t<br />
die Vorlage insbeson<strong>der</strong>e folgen<strong>der</strong> Unterlagen:<br />
4.1 den Nachweis einer Bestehenszeit <strong>der</strong> Jüdischen<br />
Gemeinde von in <strong>der</strong> Regel mindestens fünf Jahren,<br />
4.2 die aktuelle vollständige Mitglie<strong>der</strong>liste <strong>der</strong> Jüdischen<br />
Gemeinde mit einer vorhandenen Mitglie<strong>der</strong>zahl von<br />
in <strong>der</strong> Regel mindestens 150 Personen jüdischen Glaubens<br />
mit Wohnsitz im Gebiet <strong>der</strong> Jüdischen Gemeinde<br />
in Rheinland-Pfalz,<br />
4.3 die aktuell geltende Satzung <strong>der</strong> Jüdischen Gemeinde,<br />
4.4 die aktuell gültige Wahlordnung <strong>der</strong> Jüdischen<br />
Gemeinde <strong>und</strong> eine Bestätigung, dass die Jüdische<br />
Gemeinde über ordnungsgemäß gewählte Vertretungsorgane<br />
verfügt,<br />
4.5 den Nachweis eines von <strong>der</strong> Jüdischen Gemeinde<br />
durchgeführten lebendigen jüdischen Gemeindelebens<br />
(Gottesdienste, Feiertage, sonstige Veranstaltungen etc.)<br />
in <strong>der</strong> Regel während <strong>der</strong> letzten fünf Kalen<strong>der</strong>jahre,<br />
4.6 eine Bestätigung, dass die Jüdische Gemeinde die<br />
gr<strong>und</strong>legenden Prinzipien des Gr<strong>und</strong>gesetzes für die<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verfassung für<br />
Rheinland-Pfalz achtet,<br />
4.7 das Testat einer vereidigten Wirtschaftsprüferin o<strong>der</strong><br />
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers über die Finanzausstattung<br />
<strong>der</strong> Jüdischen Gemeinde,<br />
4.8 den Nachweis über die im Judentum erfolgte Anerkennung<br />
als Jüdische Gemeinde durch Vorlage einer<br />
Bestätigung einer <strong>der</strong> folgenden in Deutschland ansässigen<br />
<strong>und</strong> anerkannten Rabbinerkonferenzen<br />
– Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland,<br />
Roonstraße 50, 50674 Köln<br />
o<strong>der</strong><br />
– Allgemeine Rabbinerkonferenz, Hunoldsgraben 28,<br />
86150 Augsburg.<br />
5 Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung<br />
im Amtsblatt des Ministeriums in Kraft.<br />
Allgemeines Stellen- <strong>und</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsprofil<br />
für den Schulaufsichtsdienst bei <strong>der</strong> Aufsichts<strong>und</strong><br />
<strong>Dienst</strong>leistungsdirektion<br />
Bekanntmachung des Ministeriums<br />
für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung <strong>und</strong> Kultur<br />
vom 15. April 2013 (9212)<br />
In § 27 <strong>der</strong> Laufbahnverordnung für den Schuldienst, den<br />
Schulaufsichtsdienst <strong>und</strong> den schulpsychologischen <strong>Dienst</strong><br />
(SchulLbVO) vom 15. August 2012 wurden die Befähigungsvoraussetzungen<br />
für die Übernahme eines Amtes in <strong>der</strong><br />
Schulaufsicht neu geregelt. In diesem Zusammenhang wurde<br />
das Stellen- <strong>und</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsprofil für Schulaufsichts -<br />
beamtinnen <strong>und</strong> Schulaufsichtsbeamte bei <strong>der</strong> Aufsichts- <strong>und</strong><br />
<strong>Dienst</strong>leistungsdirektion überarbeitet. Die folgende Veröffent -<br />
lichung bietet Interessierten die Möglichkeit, sich rechtzeitig<br />
<strong>und</strong> umfassend über die zu erwartenden Aufgaben <strong>und</strong><br />
Anfor<strong>der</strong>ungen von Schulaufsichtsbeamtinnen <strong>und</strong> -beamten<br />
in <strong>der</strong> Schulaufsicht bei <strong>der</strong> Aufsichts- <strong>und</strong> <strong>Dienst</strong>leistungs -<br />
direktion zu informieren. Dieses ist die Gr<strong>und</strong>lage für die<br />
Auswahlentscheidung bei <strong>der</strong> Besetzung von Schul -<br />
aufsichtsbeamtenstellen bei <strong>der</strong> Aufsichts- <strong>und</strong> <strong>Dienst</strong>leistungsdirektion:<br />
Die künftige Referentin o<strong>der</strong> den künftigen Referenten in<br />
<strong>der</strong> Abteilung Schulaufsicht, Schulberatung <strong>und</strong> Schulentwicklung<br />
erwartet ein breit gefächertes Aufgabenfeld; es<br />
beinhaltet vor allem die schulfachliche <strong>und</strong> schulaufsichtliche<br />
Zuständigkeit für eine Reihe von Schulen, wobei die Anzahl<br />
<strong>und</strong> die räumliche Verteilung von <strong>der</strong> Schulart abhängen.<br />
Zu den Kernaufgaben gehören insbeson<strong>der</strong>e:<br />
a) Beratung, Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Schulen in<br />
<strong>der</strong> Personal-, Unterrichts- <strong>und</strong> Organisationsentwicklung<br />
sowie <strong>der</strong> kontinuierlichen Qualitätsarbeit;<br />
b) <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> Fachaufsicht;<br />
c) Konfliktprävention <strong>und</strong> Konfliktregelung;<br />
d) Kooperationen mit Elternvertretungen, Personalvertretungen,<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten;<br />
e) Mitwirkung bei <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit sowie Koope -<br />
rationen mit Schulträgern <strong>und</strong> außerschulischen Institutionen;<br />
f) Mitwirkung bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung des Schulwesens;<br />
g) Personalauswahl, Personalverwaltung, Personalführung,<br />
Personalentwicklung;<br />
h) Verwaltungshandeln<br />
Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden von den Bewerberinnen<br />
<strong>und</strong> Bewerbern folgende Kompetenzen erwartet:<br />
Sach-, Fach- <strong>und</strong> Personalkompetenz<br />
(Kenntnisse über Auftrag, Rechtsrahmen <strong>und</strong> Tätigkeiten<br />
schulaufsichtlichen Verwaltungshandelns sowie über Qualität<br />
von Unterricht <strong>und</strong> Schule; Kenntnisse über aktuelle<br />
bildungspolitische Themen; IT-Anwen<strong>der</strong>kenntnisse; Fähigkeit,<br />
Denk- <strong>und</strong> Arbeitsprozesse zielorientiert zu struktu -<br />
rieren <strong>und</strong> umzusetzen; Interesse an Verwaltungsaufgaben